Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Im österreichischen Deutsch heißt das Gerichtsverfahren auch Causa, nicht zu verwechseln mit dem Rechtsgrund, der ebenso bezeichnet wird. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.

Gerichtsverfahren in Deutschland

Keine Gerichtsverfahren sind die Verhandlungen bei Gütestellen, Schiedsstellen oder Mediatoren. Auch wenn Schiedsverfahren vor sogenannten Schiedsgerichten stattfinden, und diese ebenfalls einen Instanzenzug eröffnen (Bsp. Parteigerichtsbarkeit), kann nicht von Gerichtsverfahren im engeren Sinne gesprochen werden.

Jedermann steht das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz in seiner Sache zu. Wegen der unterschiedlichen Regelungsmaterien hat der Bundesgesetzgeber für die Verfahrensarten verschiedene Gesetze erlassen:

Jede Verfahrensordnung kennt Prozessmaximen, also Grundsätze, auf denen das Verfahren aufbaut.

Die jeweilige Zuordnung der Streitigkeiten zu den Verfahrensarten erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Gesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Jedes Gerichtsverfahren eröffnet in der Regel auch den Weg über die Instanzen. Dabei stehen Rechtsmittel (meist Berufung, Beschwerde oder Revision) zur Verfügung. Eine Ausnahme bilden hierbei das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. In diesen beiden Verfahren steht nur eine einzige Instanz (vor dem Oberlandesgericht) zur Verfügung. Dies stellt keinen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz dar, da Art. 19 IV GG nur eine einzige Instanz verfassungsrechtlich garantiert.

Das Verfahren bzw. der Prozess wird mit der Rechtskraft des Urteils abgeschlossen. Weitere Beendigungsmöglichkeiten sind die Klagerücknahme, die Erklärung, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist (mit nachfolgender Kostenfestsetzung) oder der Vergleich. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit enden mit einem Beschluss.

Berichterstattung

Gerichtsverfahren von hohem Nachrichtenwert mit bekannten Personen oder medienrelevanten Ereignissen werden durch die Massenmedien medial begleitet. Es wird über die Person, den Grund des Verfahrens und Beteiligte berichtet und über den Ausgang des Verfahrens unter Nennung der Unschuldsvermutung spekuliert. Um den Prozess visuell darstellen zu können, werden das Gerichtsgebäude und wartende Menschen vor dem Eingang gezeigt. In der Fernsehberichterstattung gleichen sich die Bilder oft: Sie zeigen, wie die Beteiligten am Gericht ankommen, wie jemand in das Gerichtsgebäude geht oder wie das Auto in die Tiefgarage fährt. Während des Verfahrens führen die Fernsehsender und weitere Medien Interviews mit Rechtsanwälten, der Staatsanwaltschaft und weiteren Personen durch. Statements von Gerichtssprechern können am Ende des Prozesstages oder am Ende des Verfahrens von Interesse sein. Sind die Personen von bundesweiter Bedeutung, fragen die Reporter in der Bundespressekonferenz nach der Bewertung und aktuellen Einschätzung durch Politiker. Intensiv werden die Fälle von Anfang bis Ende von Gerichtsreportern begleitet.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht. 1975–1995. Erinnerungen eins unbequemen Rechtsanwaltes. Aufbau Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-351-02481-9.
  • Otto Kirchheimer: Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 1993, ISBN 3-434-46203-1.
  • Niklas Luhmann: Legitimation durch Verfahren. Luchterhand, Neuwied; Berlin 1969.
  • Gerhard Mauz: Die großen Prozesse der Bundesrepublik Deutschland. Zu Klampen, Springe 2005, ISBN 3-934920-36-5.
Wiktionary: Gerichtsverfahren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vergleiche für ein Beispiel Petja Posor: Der Fall Hoeneß als Skandal in den Medien. UVK Verlagsgesellschaft mbH, 2015, S. 8–9.