Georg Kodek

Georg E. Kodek (* 6. November 1963 in Wien) ist ein österreichischer Jurist, Richter und Universitätsprofessor. Kodek ist Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 2024 ist er Präsident des Obersten Gerichtshofs, an dem er seit 2006 zunächst als Hofrat, seit 2022 als Senatspräsident tätig war.[1]

Ausbildung

Georg Kodek absolvierte die Matura im Jahr 1981 mit ausgezeichnetem Erfolg am Gymnasium Fichtnergasse im Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Anschließend daran begann er das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Dieses schloss er im März 1986 mit der Sponsion zum Magister iuris ab. Direkt im Anschluss daran begann Kodek das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und absolvierte in den Jahren 1986/87 daneben die Gerichtspraxis. Im März 1987 schloss er auch das Doktoratsstudium mit der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften und einer Dissertation zum Thema „Rechtswidrig erlangte Beweismittel im Zivilprozeß“ mit Auszeichnung ab.

Von November 1987 bis August 1988 absolvierte Georg Kodek den ersten Teil der Richteramtsanwärter-Ausbildung im Gerichtssprengel des Oberlandesgerichts Wien. Diese Ausbildung unterbrach er von August 1988 bis Mai 1989, um im Rahmen eines postgradualen Studiums an der Northwestern University im US-Bundesstaat Illinois den Titel Master of Laws (L.L.M.) zu erlangen. Im Sommer 1989 absolvierte er in der Folge auch ein Praktikum im King’s County District Attorney’s Office, also dem Büro des Bezirksstaatsanwalts für den Bezirk Kings County, der deckungsgleich mit dem New Yorker Stadtteil Brooklyn ist. Nach erfolgreichem Abschluss des amerikanischen Studiums und Praktikums und der Rückkehr nach Österreich setzte Kodek von Herbst 1989 bis Mai 1991 seine Richteramtsanwärterausbildung fort und absolvierte schließlich die Richteramtsprüfung.

Beruflicher Werdegang

Die erste Berufung als Richter ereilte Georg Kodek direkt nach Absolvieren der Richteramtsprüfung im Juni 1991 mit der Ernennung zum Richter am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien. Im Juli 1993 wurde er zum Richter am Landesgericht Eisenstadt ernannt, wo er vorwiegend als Rechtsmittelrichter tätig wurde. Nach mehreren Sachverständigen- und justizinternen Tätigkeiten, wie etwa im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Richteramtsanwärter und Rechtspfleger, habilitierte sich Kodek im Herbst 2001 an der Universität Wien für das Fach Zivilgerichtliches Verfahrensrecht mit einer Habilitationsschrift zum Thema „Besitzstörungsverfahren. Materielle Grundlagen und prozessuale Ausgestaltung des Besitzschutzes“. Ab diesem Zeitpunkt nahm er auch Lehr- und Prüfungstätigkeiten an der Universität Wien wahr. Mit 1. Jänner 2002 wurde er zunächst zum Vorsitzenden des Rechtsmittelsenats des Landesgerichts Eisenstadt bestellt, ein Jahr später zum Richter am Oberlandesgericht Wien ernannt.

Am 1. Jänner 2006 folgte schließlich die Ernennung zum Hofrat des Obersten Gerichtshofs, des österreichischen Höchstgerichts für Zivil- und Strafrechtssachen. Georg Kodek gehörte am OGH zunächst dem sechsten Senat, einem Fachsenat für Zivilrechtssachen mit besonderer Fokussierung auf Gesellschaftsrechtssachen, an. Vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023 war Kodek Senatspräsident des vierten Senats, der auf das Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht spezialisiert ist.[2] Im September 2023 ging er als Erstgereihter eines Personalsenats für das Amt des Präsidenten des OGH hervor.[3][4] Anfang Dezember 2023 schlug daraufhin Justizministerin Alma Zadić Kodek dem Bundespräsidenten zur Ernennung als OGH-Präsident vor.[5][6] Im Dezember 2023 ernannte ihn Bundespräsident Alexander Van der Bellen zum Präsidenten des OGH.[1]

Im akademischen Bereich wurde Georg Kodek mit 1. Oktober 2007 als ordentlicher Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien berufen. An der Wirtschaftsuniversität Wien hat er den Lehrstuhl der Abteilung für Zivil- und Zivilverfahrensrecht II am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht inne. Bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des OGH war er Vorstand des Departments für Privatrecht.[7] Besonders bekannt ist das von Kodek als Mitherausgeber und -autor gemeinsam mit Stefan Perner und Martin Spitzer verantwortete Lehrbuch zum Bürgerlichen Recht, das seit 2007 erscheint.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Neuer Präsident und neuer Vizepräsident am Obersten Gerichtshof. 2. Januar 2024, abgerufen am 6. Januar 2024.
  2. Personelle Änderungen beim Obersten Gerichtshof. In: Website des Obersten Gerichtshofs (OGH). 2. März 2022, abgerufen am 2. März 2022.
  3. Jakob Pflügl: Georg Kodek dürfte neuer Präsident am Obersten Gerichtshof werden. 13. September 2023, abgerufen am 13. September 2023.
  4. Philipp Aichinger, Benedikt Kommenda: Neuer Höchstgericht-Präsident praktisch fix. In: DiePresse.com. 12. September 2023, abgerufen am 5. Oktober 2023.
  5. Benedikt Kommenda: Jetzt fix: Georg Kodek wird neuer OGH-Präsident. In: DiePresse.com. 8. Dezember 2023, abgerufen am 12. Dezember 2023.
  6. Georg Kodek wird neuer OGH-Präsident. In: ORF.at. 11. Dezember 2023, abgerufen am 12. Dezember 2023.
  7. Der Lehrstuhl. In: Website des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wirtschaftsuniversität Wien. Abgerufen am 2. März 2022.
  8. Auszeichnung für Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek. In: Website des Obersten Gerichtshofs (OGH). 1. Februar 2018, abgerufen am 6. Februar 2018.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

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