Generaldirektor

Generaldirektor (auch englisch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.[1]

Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland eine juristische Bedeutung als Bezeichnung der Leiter von wichtigen staatlichen Museen und Bibliotheken sowie sonstigen kulturellen Einrichtungen als Beamte der Besoldungsordnung B (z. B. Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek).

Keine juristische Bedeutung hat die Bezeichnung in der Privatwirtschaft. Dort werden die Unternehmensleiter entweder als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder z. B. als „Vorstandsvorsitzender“, „Vorstandssprecher“ beziehungsweise „Vorstand[2] (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert.[3] Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalintendant“ oder „Hauptgeschäftsführer“ aufgrund der konkreten Organisationsform nicht anwendbar sind.[4]

Vorkommen

Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:

Wirtschaftliche Funktion

Der Generaldirektor unterschrieb für den Vorstand auf dieser Aktie der Iduna Transport- und Rückversicherungs-AG vom 9. September 1920
  • Bei großen Unternehmen oder in Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen fand man im deutschsprachigen Raum den Titel und die Positionsbezeichnung Generaldirektor für den ranghöchsten Manager. Der Begriff wurde teilweise als Synonym für Vorstandsvorsitzender gebraucht.
  • In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels general manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal, Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.
  • In der Deutschen Demokratischen Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.
  • Bei Museen (auch Generalkurator), Theatern oder Opernhäusern (auch: Generalintendant)

Politische Funktion

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Knaur, Das Deutsche Wörterbuch, 1985 Lexikographisches Institut München, Seite 417
  2. Diese Bezeichnung trifft aber nur im seltenen Fall zu, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht (vgl. §§ 77 Abs. 1 und 78 Abs. 2 AktG), sonst muss es Mitglied des Vorstands heißen.
  3. Der deutsche Satiriker Kurt Tucholsky veröffentlichte 1930 in der Vossischen Zeitung eine Betrachtung zum Thema Wie wird man Generaldirektor? Peter Panter:Generaldirektor
  4. Der Rat der ESA (Europäischen Weltraumorganisation) ernannte Johann-Dietrich Wörner (ehemals DLR) am 18. Dezember 2014 zum nächsten Generaldirektor ESA:Generaldirektor

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Namensaktie über 1000 RM der Iduna Transport- und Rückversicherungs-AG vom 9. September 1920