Generaldirektion Handel

Die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission (engl. Directorate-General Trade, interne Abkürzung: TRADE) leitet die organisatorischen Handelsbeziehungen mit Drittstaaten außerhalb der EU. Dies beinhaltet die Verhandlungen mit Drittstaaten, Anstrengungen zur Verbesserung des Marktzugangs für Im- & Exporteure sowie der Durchsetzung von fairen Regeln auf dem internationalen Markt, und dies unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Auswirkungen des internationalen Handels.

Kommissar für Handel ist seit September 2020 Valdis Dombrovskis.

Zum 1. Juni 2019 übernahm Sabine Weyand die Leitung der Generaldirektion.[1] Unter den Kommissionen Barroso II und Juncker leitete Jean-Luc Demarty die Generaldirektion von Januar 2011 bis Mai 2019.

Zuständigkeitsbereiche

Zu den hoheitlichen Handelsbeziehungen der Europäischen Union gehören:

  • Regelung des Warenaustausches
  • Regelung von Dienstleistungen und Auslandsdirektinvestitionen (Foreign Direct Investment)
  • Kommerzielle Verwertung von Patentrechten

Direktionen

Die Generaldirektion ist in Brüssel angesiedelt und gliedert sich in acht Direktionen[2]:

  • Direktion A: Multilaterale Angelegenheiten, Strategie, Analyse, Bewertung
  • Direktion B: Asien (I), Dienstleistungen & Digitaler Handel, Investitionen und Geistiges Eigentum
  • Direktion C: Afrika, Karibik & Pazifik, Asien (II), Handel & Nachhaltige Entwicklung, Green Deal
  • Direktion D: Nord- und Südamerika, Landwirtschaft &Lebensmittelsicherheit
  • Direktion E: Nachbarländer, Industrie, Güter, Regulatorische Zusammenarbeit und Öffentliche Ausschreibungen
  • Direktion F: Durchsetzung, Marktzugang, KMUs, Rechtsanwendungen, Technologie und Sicherheit
  • Direktion R: Ressourcen, Interinstitutionelle Beziehungen, Kommunikation und Zivilgesellschaft

Kommissare für Handel

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Key EU Brexit Negotiator Is Named Europe’s Top Trade Bureaucrat. 29. Mai 2019 (bloomberg.com [abgerufen am 26. Juni 2019]).
  2. DG Trade - Organisation chart. Europäische Kommission, 25. Mai 2022, abgerufen am 30. März 2022 (englisch).

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.