Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (kurz GD SANTE, bis 2014 GD SANCO) ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie ist der EU-Kommissarin Stella Kyriakides (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) zugeordnet und wird von Generaldirektorin Sandra Gallina geleitet.[1]

Aufgaben

Die Generaldirektion wurde eingerichtet, um die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Bürger zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu stärken. Die Europäische Union hat im Laufe der Jahre zahlreiche Vorschriften über die Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten, über die Rechte der Verbraucher und den Schutz der menschlichen Gesundheit erlassen. Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat den Auftrag, diese Rechtsvorschriften auf dem neuesten Stand zu halten.

Angewendet werden die Vorschriften zum Gesundheits- und Verbraucherschutz von den nationalen, regionalen oder kommunalen Regierungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten. Deren Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Lebensmittelerzeuger, Hersteller und Händler im jeweiligen Land die Rechtsvorschriften einhalten. Die Generaldirektion hat die Aufgabe die Umsetzung zu überprüfen.

Direktionen

Die Generaldirektion besteht aus sieben Direktionen in Brüssel, Grange und Luxemburg. Diese sind je nach Größe in vier bis sechs Abteilungen untergliedert.

Die Direktionen sind (Stand Dezember 2021)[2]:

  • Direktion A: Ressourcen-Management und Bessere Rechtssetzung
  • Direktion B: Gesundheitssysteme, Medizinprodukte und Innovation
  • Direktion C: Öffentliche Gesundheit
  • Direktion D: Nachhaltige Lebensmittelversorgung, Internationale Beziehungen
  • Direktion E: Lebens- und Futtermittelsicherheit, Innovation
  • Direktion F: Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen
  • Direktion G: Krisenvorsorge im Bereich von Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen

Agenturen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  2. Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Abgerufen am 22. Dezember 2021.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.