Generaldirektion Energie

Die Generaldirektion Energie (ENER) ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie ist dem Kommissar für Energie zugeordnet, derzeit (2019) Kadri Simson.[1] Leiter der Generaldirektion ist Ditte Juul Jørgensen.

Die Generaldirektion entstand am 17. Februar 2010 durch Aufteilung der Generaldirektion Energie und Verkehr in die Generaldirektionen Energie und Mobilität und Verkehr.

Direktionen

Die Generaldirektion gliedert sich in folgende sechs Direktionen:[2]

  • Direktion A: Energiepolitik
  • Direktion B: Energiebinnenmarkt
  • Direktion C: Erneuerbare Energien, Forschung und Innovation, Energieeffizienz
  • Direktion D: Nukleare Sicherheit und Brennstoffkreislauf
  • Direktion E: Kernmaterialüberwachung
  • Direktion SRD: Verwaltungsdienstleistungen (Gemeinsame Direktion mit der Generaldirektion Mobilität und Verkehr)

Während die Direktionen A bis C und SRD in Brüssel angesiedelt sind, befinden sich die beiden Direktionen D und E in Luxemburg, wo sie vom Stellvertretenden Generaldirektor Koordinierung der Direktionen D und E beaufsichtigt werden, zurzeit (2014) Gerassimos Thomas.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. dpa: Die neuen Kommissare: Von alten Hasen und Neulingen - die neue EU-Kommission. In: Die Zeit. 27. November 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 1. Dezember 2019]).
  2. Organigramm der Generaldirektion Energie (Memento des Originals vom 27. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ec.europa.eu (PDF; 240 kB). 1. Dezember 2014, abgerufen am 31. Dezember 2014

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.