Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder

Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat ihren Sitz im hessischen Weiterstadt in einem Hochsicherheitstrakt der dortigen Justizvollzugsanstalt.[1][2]

Aufgabe

Aufgabe der GÜL ist es, im Rahmen der Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ, Elektronische Fußfessel) die eingehenden Ereignismeldungen (z. B. über Weisungsverstöße oder Beeinträchtigung der Datenerhebung) rund um die Uhr entgegenzunehmen und im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht zu bewerten.

Geschichte

Zur Gewährleistung der fachlichen Überwachung als hoheitlicher Aufgabe wurde ein Staatsvertrag abgeschlossen[3], der am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zum Gegenstand hat. Inzwischen sind alle Bundesländer diesem Vertrag beigetreten.[4]

Von 2012 bis 2017 hatte die GÜL ihren Sitz bei der IT-Stelle der hessischen Justiz im Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts in Bad Vilbel.

Literatur

  • Immo Harders: Die elektronische Überwachung von Straffälligen Entwicklung, Anwendungsbereiche und Erfahrungen in Deutschland und im europäischen Vergleich Forum Verlag Godesberg GmbH 2014:88-89, ISBN 978-3-942865-24-1
  • Löwe-Rosenberg: StPO Nachtrag Großkommentare der Praxis Walter de Gruyter GmbH & Co KG 2014:427-431, ISBN 978-3-11-028511-6

Einzelnachweise

  1. Fußfesseln werden aus dem Hochsicherheitsgefängnis überwacht. In: fnp.de. 18. Juli 2018. Abgerufen am 13. April 2019.
  2. Positive Bilanz für gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder gezogen Pressemitteilung Hessisches Ministerium der Justiz, abgerufen am 20. April 2015
  3. Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL). In: it-stelle-justiz.hessen.de. Abgerufen am 13. April 2019.
  4. Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Website Hessisches Ministerium der Justiz, abgerufen am 20. April 2015