Gebrauchsklasse (Holzschutz)

Gebrauchsklasse ist ein Begriff aus dem Holzschutz.

Je nach Einbausituation ist verbautes Holz in unterschiedlichem Maße dem Angriff durch holzzerstörende Pilze und/oder Insekten ausgesetzt. Die Gebrauchsklassen stellen eine Einteilung dar, mit deren Hilfe Art und Umfang eventuell notwendiger chemischer Holzschutzmaßnahmen beurteilt werden kann. In Deutschland ist hierfür die DIN 68800 Teil 1 maßgebend. (Die „Gebrauchsklasse“ hat mit der 2011/2012 erfolgten Neuausgabe der DIN 68800 den bisher verwendeten Begriff der „Gefährdungsklasse“ abgelöst.)

Vor einer Anwendung chemischer Holzschutzmaßnahmen ist zu prüfen, inwieweit ein ausreichender Schutz des Holzes auch durch vorbeugende bauliche Maßnahmen (nach Teil 2 der o. g. DIN) erzielt werden kann, denn Holz wird am wirksamsten durch konstruktive Maßnahmen geschützt, indem es ständig trocken gehalten wird (max. Luftfeuchten bis 70 % / max. Holzfeuchte bis 20 %). Bei welchen Bedingungen chemischer Holzschutz angewendet werden muss zeigt folgende Übersicht:

Gebrauchsklassen

GebrauchsklasseBeanspruchung erforderlicher HolzschutzPrüfprädikatalternativ Holz der Dauerhaftigkeitsklasse
 0Innen verbautes Holz, ständig trocken. Anflug durch holzschädigende Insekten nicht möglich oder Holzquerschnitt kontrollierbar (mind. dreiseitig einsehbar).Kein chemischer Holzschutz erforderlich - -
 1Innen verbautes Holz, ständig trocken. Anflug durch holzschädigende Insekten ist möglich.Vorbeugend gegen Insekten Iv3   (Splintanteil ≤10%)
 2Holz, das weder dem Erdkontakt noch direkt der Witterung oder Auswaschung ausgesetzt ist. Vorübergehende Befeuchtung ist möglich.Vorbeugend gegen Insekten und Pilze Iv, P3   (Splintanteil ≤5%)[1],
inkl. Kernholz von Douglasie, Lärche und Kiefer
 3.1Holz nicht unter Dach, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt. Anreicherung von Wasser im Holz – auch räumlich begrenzt – ist nicht zu erwarten. D.h., die gesamte Holzkonstruktion kann nach Durchfeuchtung rundum zügig abtrocknen.[1]Vorbeugend gegen Insekten und Pilze, Holzschutzmittel gegen Auswaschung geschützt (Fixierung) Iv, P, W2   (Splintanteil ≤5%),
inkl. Kernholz von Douglasie und Lärche
 3.2Holz nicht unter Dach, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt. Anreicherung von Wasser im Holz – auch räumlich begrenzt – ist zu erwarten.Vorbeugend gegen Insekten und Pilze, Holzschutzmittel gegen Auswaschung geschützt (Fixierung) Iv, P, W2   (Splintanteil ≤5%)
 4Holz in dauerndem Erdkontakt oder ständiger starker Befeuchtung ausgesetzt.Vorbeugend gegen Insekten und Pilze einschließlich Moderfäule, Holzschutzmittel gegen Auswaschung geschützt (Fixierung) Iv, P, W, E1   (Splintanteil ≤5%)

Iv = gegen Insekten vorbeugend wirksam
P = gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz)
W = für Holz, das direkter Bewitterung ausgesetzt ist, jedoch ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt
E = für Holz mit ständigem Erd- und/oder Wasserkontakt

  • Die Teile 2 und 3 der DIN 68800 sind bauaufsichtlich eingeführt (Teil 3 nicht in Baden-Württemberg) und daher für tragende und aussteifende Holzbauteile verbindlich. An solchen Bauteilen eingesetzte Holzschutzmittel müssen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.
  • Universal-Holzschutzmittel für alle vier Gefährdungsklassen sind nicht mehr zugelassen. Es muss nach Art der Gefährdung oder des Befalls entschieden werden, welche Mittel eingesetzt werden.
  • Auf allen Gebinden muss die Wirksamkeitskombination verzeichnet sein. (Prüfprädikate)

Auf chemischen Holzschutz kann generell verzichtet werden, wenn jeweils Holzarten verwendet werden, die die in der letzten Spalte der Tabelle angegebene natürliche Dauerhaftigkeit (Resistenz) besitzen.

Zum gewerblichen Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung notwendig, die durch den „Sachkundenachweis Holzschutz am Bau“ beurkundet wird. Dieser Sachkundenachweis bestätigt die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. a b Dr. Constantin Sander: Bauaufsichtliche Zulassung, In: Kebony.com