Gebiet der Europäischen Union

ÖsterreichBelgienBulgarienRepublik ZypernTschechienDeutschlandDänemarkDänemarkEstlandSpanienFinnlandFrankreichFrankreichGriechenlandGriechenlandUngarnIrlandItalienItalienItalienLitauenLuxemburgLettlandNiederlandePolenPortugalRumänienSchwedenSlowenienSlowakeiIslandMontenegroNordmazedonienKroatienTürkeiTürkeiMaltaSerbienAlbanienKanarische Inseln (Spanien)Azoren (Portugal)Madeira (Portugal)Französisch-Guayana (Frankreich)Guadeloupe (Frankreich)Réunion (Frankreich)Martinique (Frankreich)Mayotte (Frankreich)
Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)

Das Gebiet der Europäischen Union umfasst grundsätzlich die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten und repräsentiert den Wirkungsbereich der Europäischen Union. Dabei ist zwischen

zu unterscheiden. Weitere Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die Nichtteilnahme gewisser Staaten oder Gebiete an Politikbereichen der Europäischen Union, wie der gemeinsamen Währung.

Beispielsweise gehört der Nordteil der Insel Zypern völkerrechtlich zur Republik Zypern und damit zum Gebiet der EU. Er befindet sich jedoch nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern. Das Recht der Europäischen Union ist dort suspendiert. Frankreich ist völkerrechtlich mit allen Départements und der Collectivité Saint-Martin EU-Mitglied. Andere französische Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union und werden zollrechtlich als Drittland betrachtet. Für Deutschland gilt, dass alle Gebiete der Bundesrepublik Deutschland Gebiet der Europäischen Union sind, wobei Helgoland, die Exklave Büsingen am Hochrhein sowie die Freihäfen und die Duty-free-Bereiche der Flughäfen nicht zum Zollgebiet gehören.

Zudem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind.

Gebiete in äußerster Randlage („GÄR“ oder „OMR“)

Karte der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (grün), sowie der Gebiete in äußerster Randlage (blau)

Gemäß Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können für die „Gebiete in äußerster Randlage“ (bzw. Outermost regions; in der Tabelle mit „GÄR“ gekennzeichnet)[1] unter Berücksichtigung ihrer besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lage (zum Beispiel Abgelegenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen) spezifische Maßnahmen und Vergünstigungen beschlossen werden, die Ausnahmen von sonst geltenden Bestimmungen des Europarechts darstellen. Trotz dieser Ausnahmen sind diese Gebiete vollwertige Teile des EU-Territoriums.[2]

Überseeische Länder und Hoheitsgebiete („ÜLG“ oder „OCT“)

Nach dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 198 bis 204 AEUV) sind die „Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete“ (bzw. Overseas countries and territories) mit der Europäischen Union assoziiert.[3] Damit fallen insbesondere im Handel mit diesen Gebieten keine Zölle an. Sie gehören, obwohl sie teilweise zum Staatsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gehören, im Prinzip der Europäischen Union nicht an, obwohl einzelne Aspekte des Europarechts auch dort anzuwenden sind.

Übersicht über Besonderheiten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Diese in der Einleitung beispielhaft aufgezählten Besonderheiten sind nach den betreffenden Mitgliedstaaten geordnet in der folgenden Tabelle dargestellt.[4]

Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­gebiet
der EU
Euro
Belgien
Flag of Belgium.svgBelgien
jajajajajajajajaja
Bulgarien
Flag of Bulgaria.svgBulgarien
jajajajajaNicht eingeführtjajanein, BGN
Danemark
Flag of Denmark.svgDänemark
jajajajajajajajanein, DKK
FrerFlag of the Faroe Islands.svgFäröerneinneinneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[5]
neinneinnein, DKK
GrnlandFlag of Greenland.svgGrönlandÜLGMinimalneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[5]
neinneinnein, DKK
Deutschland
Flag of Germany.svgDeutschland
jajajajajajajajaja
BsingenDEU Büsingen am Hochrhein COA.svgBüsingenjajajajajajaneinneinoffiziell: nur EUR
faktisch: auch CHF
HelgolandFlag of Helgoland.svgHelgolandjajajajajajaneinneinja
Estland
Flag of Estonia.svgEstland
jajajajajajajajaja
Finnland
Flag of Finland.svgFinnland
jajajajajajajajaja
AlandFlag of Åland.svgÅlandjaMit Ausnahmen[6]jajajajaneinjaja
Frankreich
Flag of France.svgFrankreich
jajajajajajajajaja
ClippertonInselFlag of France.svgClipperton-InselÜLGMinimaljaJa, aber unbewohntneinneinneinneinja
GuayanafFlag of French Guiana.svgFranzösisch-GuayanajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
PolynesienFlag of French Polynesia.svgFranzösisch-PolynesienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
FranzsischeSdundAntarktisgebiete
Flag of the French Southern and Antarctic Lands.svgFranzösische Süd- und Antarktisgebiete
ÜLGMinimaljajajaneinneinneinja
GuadeloupeFlag of France.svgGuadeloupejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MartiniqueFlag of the Territorial Collectivity of Martinique.svgMartiniquejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MayotteFlag of France.svgMayottejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
NeukaledonienFlag of France.svgNeukaledonienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
RunionFlag of Réunion.svgRéunionjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintBarthlemyFlag of France.svgSaint-BarthélemyÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[7]
SaintMartinFlag of France.svgSaint-MartinjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintPierreundMiquelonFlag of Saint-Pierre and Miquelon.svgSaint-Pierre und MiquelonÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[8]
WallisundFutunaFlag of Wallis and Futuna.svgWallis und FutunaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
Griechenland
Flag of Greece.svgGriechenland
jajajajajajajajaja
AthosFlag of the Greek Orthodox Church.svgAthosjajajajajaMit Ausnahmenneinjaja
Irland
Flag of Ireland.svgIrland
jajajajajaNur polizeiliche und justizielle Zusammenarbeitjajaja
Italien
Flag of Italy.svgItalien
jajajajajajajajaja
CampionedItaliaFlag of Campione d'Italia.svgCampione d’Italiajajajajajajaneinjanein, CHF
LivignoLivigno-Stemma.pngLivignojajajajajajaneinneinja
Kroatien
Flag of Croatia.svgKroatien
jajajajajaNicht eingeführtjajanein, HRK
Lettland
Flag of Latvia.svgLettland
jajajajajajajajaja
Litauen
Flag of Lithuania.svgLitauen
jajajajajajajajaja
Luxemburg
Flag of Luxembourg.svgLuxemburg
jajajajajajajajaja
Malta
Flag of Malta.svgMalta
jajajajajajajajaja
Niederland
Flag of the Netherlands.svgNiederlande
jajajajajajajajaja
ArubaFlag of Aruba.svgArubaÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, AWG
BonaireFlag of Bonaire.svgBonaireÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
CuraaoFlag of Curaçao.svgCuraçaoÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
SabaFlag of Saba.svgSabaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SintEustatiusFlag of Sint Eustatius.svgSint EustatiusÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SintMaartenFlag of Sint Maarten.svgSint MaartenÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
oesterre
Flag of Austria.svgÖsterreich
jajajajajajajajaja
Polen
Flag of Poland.svgPolen
jajajajajajajajanein, PLN
Portugal
Flag of Portugal.svgPortugal
jajajajajajajajaja
AzorenFlag of the Azores.svgAzorenjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
MadeiraFlag of Madeira.svgMadeirajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
Rumnien
Flag of Romania.svgRumänien
jajajajajaNicht eingeführtjajanein, RON
Slowakei
Flag of Slovakia.svgSlowakei
jajajajajajajajaja
Slowenien
Flag of Slovenia.svgSlowenien
jajajajajajajajaja
Spanien
Flag of Spain.svgSpanien
jajajajajajajajaja
CeutaFlag of Ceuta without coa.svgCeutajaMit Ausnahmenjajajaneinneinneinja
KanarischeInselnFlag of the Canary Islands.svgKanarische InselnjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajaneinjaja
MelillaFlag of Melilla.svgMelillajaMit Ausnahmenjajajaneinneinneinja
Schweden
Flag of Sweden.svgSchweden
jajajajajajajajanein, SEK
Tschechien
Flag of the Czech Republic.svgTschechien
jajajajajajajajanein, CZK
Ungarn
Flag of Hungary.svgUngarn
jajajajajajajajanein, HUF
zypernrep
Flag of Cyprus.svgRepublik Zypern
jajajajajaNicht eingeführtjajaja
Zypernnord
Flag of the Turkish Republic of Northern Cyprus.svgNordzypern
De jure Ja,
de facto Nein
Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)[9]Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)Teilweise[10]teils[11]neinneinneinnein, TRY
UNPufferzone
Flag of the United Nations.svgUN-Pufferzone
ja??????jajaneinnein???ja
Freihäfen sowie Duty-free-Bereiche an Flughäfen in verschiedenen Mitglieds­staatenjajajaunbewohntunbewohntWie in Mitglieds­staatneinneinWährung des Mitglieds­staates
Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­union
der EU
Euro

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Welche Gebiete „Gebiete in äußerster Randlage“ im Sinne des Art. 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind, ergibt sich aus Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 6 AEUV in Verbindung mit dem 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4–5) und dem 2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 204 vom 31. Juli 2012, S. 131–131) (alle abgerufen am 15. Dezember 2017).
  2. Jakob Lempp: Gebiete in äußerster Randlage der EU (Outermoust Regions „OMR“). In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 37–39.
  3. Katharina McLarren: From Colonialism to Climate Change – the EU and its Overseas Countries and Territories. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 40–42.
  4. Jan Niklas Rolf: Territoriale Sonderfälle innerhalb und außerhalb der EU. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 47–50.
  5. a b Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Dänemark zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
  6. AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, Protokoll Nr. 2 - über die Ålandinseln
  7. Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union
  8. 1999/95/EG: Entscheidung des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Währungsregelungen in den französischen Gebieten St. Pierre und Miquelon und Mayotte
  9. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Protokoll Nr. 10 über Zypern
  10. Da der Nordteil der Republik Zypern 1974 von der Türkei besetzt wurde, das Territorium jedoch völkerrechtlich weiterhin Teil der Republik ist, werden die Regeln des zyprischen Staatsangehörigkeitsgesetzes auch auf Nordzyprer angewandt. Auch türkische Nordzyprer gelten für die Republik Zypern als Staatsbürger und sind folglich mit dem EU-Beitritt auch Unionsbürger, nicht jedoch Personen, die nach 1974 aus politischen Gründen auf der Insel angesiedelt wurden.
  11. Da die Republik Zypern ihr Hoheitsrecht im Norden der Insel nicht ausüben kann, kann sie dort auch keine Wahllokale eröffnen. Damit diejenigen Nordzyprer, die Staatsbürger sind, ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie Wahllokale in der Republik Zypern aufsuchen. Zwei der sechs zypriotischen Sitze im Europäischen Parlament sind eigentlich für türkische Zyprioten reserviert.sueddeutsche.de Jedoch wurde erst bei der Europawahl 2019 mit Niyazi Kızılyürek erstmals ein Nordzyprer ins Parlament gewählt.

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Flagge Finnlands
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Flag used by the Greek Orthodox Church, in use since ca. the 1980s. Also it is the flag of Mount Athos[1] Literature: The Flag Bulletin 27. Flag Research Center. 1988. p. 105.
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Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
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Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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The flag of Aruba
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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
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The flag of Campione d'Italia
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Flag of Martinique from May 2019 to November 2021.
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The nine stars represent the nine islands which are: São Miguel, São Jorge, Terceira, Santa Maria, Graciosa, Faial, Pico, Flores, and Corvo.

The bird represent the goshawk which the word Azores derived from.

The shield represents the lesser arm of Portugal, of which the Azores is an autonomous region.
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Flagge Belgiens

This is the national flag of Belgium, according to the Official Guide to Belgian Protocol. It has a 13:15 aspect ratio, though it is rarely seen in this ratio.

Its colours are defined as Pantone black, Pantone yellow 115, and Pantone red 032; also given as CMYK 0,0,0,100; 0,8.5,79,0; and 0,94,87,0.
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