Freischule

Freischule war die Bezeichnung für eine Armenschule, in der Kinder aus mittellosen Familien unentgeltlich („frei“) unterrichtet wurden. Freischulen wurden von wohltätigen Stiftungen, staatlichen, städtischen oder kirchlichen Trägern unterhalten. Es gab sie in größeren Orten mit einer höheren Zahl armer Kinder, während in kleinen Gemeinden solche Kinder die allgemeine Schule besuchten und das Schulgeld von der Gemeinde getragen wurde.[1] Freischulen, die nicht von kirchlichen Trägern betrieben wurden, wurden oft als Simultanschulen geführt. Häufig verbanden sie elementaren Unterricht mit „nützlicher Beschäftigung“, das heißt Arbeit.

Bekannte Freischulen in Deutschland waren:

Häufig tritt die Bezeichnung bei jüdischen Schulen auf. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts lösten in Deutschland Freischulen vielfach die traditionellen Chadarim ab.

Bekannte jüdische Freischulen waren:

Siehe auch

Literatur

  • Dirk Sadowski: Freischule. In: Dan Diner (Hrsg.): Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur (EJGK). Band 2: Co–Ha. Metzler, Stuttgart / Weimar 2012, ISBN 978-3-476-02502-9, S. 385–391.

Einzelnachweise

  1. Armenschulen. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 1: A–Aufzwingen. Altenburg 1857, S. 733 (Digitalisat. zeno.org).