Felix Frank

Felix Frank (1932)

Felix Frank (* 31. Oktober 1876 in Wien; † 26. Februar 1957 in Kitzbühel) war ein österreichischer Politiker (Großdeutsche Volkspartei). Er war 1920 bis 1924 österreichischer Vizekanzler und 1925 bis 1932 österreichischer Gesandter in Berlin.

Leben

Felix Frank absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur.). Er war als Staatsanwalt und als Generalanwalt in der Generalprokuratur in Wien tätig.[1] Im Ersten Weltkrieg diente er als k.k. Ldstrm.-Oberleutnant-Auditor im K.u.k. Militärjustizwesen.[2]

In der Ersten Republik gehörte er 1918 zu den Gründern der Nationaldemokratischen Partei. Nach deren Aufgehen in der Großdeutschen Volkspartei war er seit August 1920 Mitglied der Reichsparteileitung dieser Partei. Von 1920 bis 1925 war er Abgeordneter von Wien-Innenstadt-West zum Nationalrat, von 1922 (Bundesregierung Seipel I) bis 1924 Vizekanzler. In den Jahren 1925 bis 1932 war er österreichischer Gesandter in Berlin.

(c) Bundesarchiv, Bild 102-07626 / CC-BY-SA
Hochzeit des österreichischen Botschafters in Berlin mit Margarete Wit

Die Hochzeit des österreichischen Gesandten mit seiner zweiten Frau, der Wiener Pianistin Margaret(h)e Wit(t) (1883–1986) erfolgte im April 1929 in Berlin, Trauzeugen waren der deutsche Reichsaußenminister Gustav Stresemann und General Hans von Seeckt.[3]

Frank wurde im November 1932 durch die Regierung Dollfuß abberufen.

Felix Frank und seine Frau lebten seit 1934 in Kitzbühel. Felix Franks Frau wurde noch im Februar 1945 als in einer Mischehe lebende Jüdin kurzzeitig von der Gestapo verhaftet.[4] Das Ehepaar Frank war nach dem Krieg Gastgeber Ernst von Dohnánys, das Klavierkonzert Nr. 2 h-Moll op. 42 entstand 1946/47 in der Villa der Franks und wurde von Dohnány Margarethe Frank gewidmet.[5]

Frank verfasste auch strafrechtliche Fachliteratur.[6][2]

Literatur

  • Fritz Wolfram: Dr. Felix Frank. Ein zu Unrecht vergessener freiheitlicher Politiker der Ersten Republik. In: Freie Argumente. Freiheitliche Zeitschrift für Politik Jg. 14, 1987, 1, ZDB-ID 620497-1, S. 49–58.

Einzelnachweise

  1. Maximilian Müller-Jabusch: Handbuch des öffentlichen Lebens: Staat, Politik, Wirtschaft, Verkehr, Presse, Kirche, Verbände, Statistik. 6. Auflage, Leipzig, 1929, S. 896.
  2. a b Felix Frank: Militärische Laienrichter. in: Zeitschrift für Militärrecht 1917, 41–47.
  3. Georg Pahl: Berlin, Hotel Adlon.- Hochzeit des österreichischen Botschafters Dr. Felix Frank mit Ma(r)garethe Witt, April 1929. Bundesarchiv - Bilddatenbank, Bild 102-07626A, abgerufen am 24. April 2025.
  4. Sabine Pitscheider: Hakenkreuz am Hahnenkamm: Kitzbühel in der NS-Zeit. StudienVerlag, 2024, ISBN 978-3-7065-6419-9 (google.de [abgerufen am 24. April 2025]).
  5. Ilona von Dohnányi, James A. Grymes: Ernst von Dohnányi: A Song of Life. Indiana University Press, 2002, ISBN 978-0-253-10928-6 (englisch, google.de [abgerufen am 24. April 2025]).
  6. Alfred Bloch/Felix Frank: Normen über die Internationalen Rechtsbeziehungen auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechtes und über den Rechtshilfeverkehr mit dem Auslande. Manz, Wien 1910.
VorgängerAmtNachfolger
Richard Riedlösterreichischer Botschafter in Deutschland
1925–1932
Stephan Tauschitz

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Bundesarchiv Bild 102-07626, Berlin, Hochzeit des österreichischen Botschafters.jpg
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Die Vermählung des österreichischen Gesandten in Berlin Dr. Felix Frank mit der Wiener Pianisten Magarethe Witt! Das Hochzeitspaar mit den Trauzeugen, Reichsaussenminister Dr. [Gustav] Stresemann und General [Hans] von Seeckt nach der Trauung im Hotel Adlon in Berlin, von links nach rechts: die Gattin des österreichischen Gesandten in Berlin, Reichsaussenminister Dr. Stresemann, der österreichische Gesandte Dr. Felix Frank, General von Seeckt und dessen Gattin.
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Austrian politician
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.