Europäischer Datenschutzausschuss

Europaische UnionEU, Europäische UnionEuropäischer Datenschutzausschuss
— EDPB —
Staatliche Ebenesupranational
Stellung der BehördeKohärenzgremium von Aufsichtsbehörden
RechtsformEinrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit
Aufsichts­behörde(n)Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bestehenseit Mai 2018
Entstanden ausArtikel-29-Datenschutzgruppe
HauptsitzBrüssel
Haushalt6 125 571 Euro[1]
Koordinaten50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O
Vorsitzende des Europäischen DatenschutzausschussesAndrea Jelinek
Mitarbeiter18 (Stand: 2020)[2]
Websitehttps://edpb.europa.eu/

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) (englisch European Data Protection Board, EDPB) ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit dem Ziel, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der EU zu fördern. Am 25. Mai 2018 ersetzte der EDSA die Artikel-29-Arbeitsgruppe.

Der Auftrag des EDSA

  • Herausgabe von Leitlinien, Empfehlungen und Ermittlung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der DSGVO,
  • Beratung der Europäischen Kommission in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
  • Verabschiedung von Stellungnahmen zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Entscheidungen mit grenzüberschreitender Wirkung,
  • Als Streitbeilegungsstelle im Streitfall zwischen den nationalen Behörden zu fungieren, die bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten,
  • Förderung der Entwicklung von Verhaltenskodizes und Einrichtung von Zertifizierungsmechanismen im Bereich des Datenschutzes,
  • Förderung der Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.[3]

Vorsitz

Der Europäische Datenschutzausschuss wird von seiner Vorsitzenden vertreten, welche aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird und einmal verlängert werden kann. Für die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gilt das gleiche Wahlverfahren und die gleiche Amtszeit.

Derzeit wird der Vorsitz des Verwaltungsrates von folgenden Personen wahrgenommen:

  • Andrea Jelinek, Vorsitzende,
  • Ventsislav Karadjov, stellvertretender Vorsitzender
  • Aleid Wolfsen, stellvertretender Vorsitzender

EDPB-Mitglieder

Der Ausschuss setzt sich aus den 27 EU und den 3 EEA EFTA Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2284, Tabelle, Zeile Kapitel 3 0 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2321 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  3. Art. 70: Aufgaben des Vorstandes, DSGVO, abgerufen am 15. März 2020

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.