Ernst Hefel

Ernst Hefel (* 25. November 1888 in Schruns, Österreich-Ungarn; † 21. März 1974 in Salzburg) war Doktor der Philosophie und ein österreichischer Politiker in der Nachkriegszeit.

Familie

Ernst Hefel kam als Sohn des Ferdinand Hefel und der Elisabeth Amann zur Welt.

Seine erste Frau Marthe Schnürer verstarb am 19. Juni 1945. Der gebürtige Vorarlberger heiratete im Jahr 1947 Mathilde Maria Antonia Ignatia Erzherzogin von Österreich-Toskana, die Tochter von Marie Valerie von Österreich aus dem österreichischen Kaiserhaus.

Hefels und Marthe Schnürers Tochter Annemarie (1916–1991) studierte Völkerkunde in Wien, schrieb ihre Dissertation bereits im Jahr 1941 und entging Anfang 1945 nur knapp einer Einberufung als Marinehelferin nach Flensburg.[1] Annemarie Schweeger-Hefel arbeitete später als Ethnologin.

Verdienste

In der Provisorischen Regierung Renner, der ersten Regierung nach der Befreiung Österreichs im April 1945, wurde er im „Staatsamt für Volksaufklärung, Unterricht, Erziehung und Kultusangelegenheiten“ unter Ernst Fischer Unterstaatssekretär für das Religionswesen.[2]

Er wurde 1949 zum Präsidenten des österreichischen Kulturinstituts in Rom ernannt, welches Amt er bis 1954 ausübte.[3]

Schriften

  • Die Estensischen Sammlungen des Hauses Österreich-Este. Zur Abwehr der italienischen Ansprüche, Zürich, Amalthea-Verlag, 1919

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. „Völkerkunde studieren unter Hitler“ (Memento des Originals vom 15. März 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.univie.ac.at (PDF-Datei; 376 kB)
  2. StGBl. Nr. 1/1945
  3. Vorarlberg Chronik
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.