Erblastentilgungsfonds

Der deutsche Erblastentilgungsfonds führte 1995, als Sondervermögen des Bundes, die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zusammen (siehe auch Kosten der deutschen Einheit). Er wurde zum 31. Dezember 2015 aufgelöst.

Einrichtung

Der Fonds wurde zum 1. Januar 1995 mit einem Anfangsschuldenstand von 336 Milliarden DM (umgerechnet 171,79 Mrd. Euro) errichtet und durch den Bund verzinst und getilgt. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen des Solidarpaktes.[1]

Tilgung und Weiterführung

Überschüsse der Bundesbank, die oberhalb von 3,5 Mrd. Euro liegen, flossen laut § 6 des Gesetzes über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds (ELFG) direkt in den Fonds. Durch die UMTS-Erlöse wurden 50,8 Milliarden Euro getilgt.

Mit der Charakterisierung „Erblast“ sollte unter anderem zum Ausdruck gebracht werden, dass hier eine besondere Last abgetragen werden muss, die nicht durch die Politik der Bundesregierung verursacht wurde, sondern durch vierzigjährige Tätigkeit der DDR.[2] Durch die Tilgung alter Fondsanteile bei gleichzeitigem Ersatz durch neue Schuldpapiere hatte der Erblastentilgungsfonds diesen Anspruch verloren, der Name blieb aber trotzdem erhalten.[3] Daher stimmte es im buchhalterischen Sinne, als Bundeskanzlerin Merkel 2009 behauptete, der Erblastentilgungsfonds sei getilgt, während im finanzpolitischen Sinne noch 100 Milliarden abzubezahlen waren.

„Zum Jahresende 2010 betrugen die Verbindlichkeiten des Sondervermögens noch 52,6 Mio. Euro. Dem standen Forderungen von 35,6 Mio. Euro gegenüber.“[4]

Zum 31. Dezember 2015 wurde das Sondervermögen Erblastentilgungsfonds aufgelöst. Der Bund trat in die Rechte und Pflichten des Fonds ein.[5] Die Umfinanzierung wurde durch das bereits am 1. Juli 1999 in Kraft getretene „Schuldeneingliederungsgesetz“ ermöglicht, das auch die beiden „Nebentöpfe“ Bundeseisenbahnvermögen und den Steinkohlefonds betrifft.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds vom 22. Dezember 2014 (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive)
  2. Hartmut Tofaute: Sonderfonds als Instrumente zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einigung (PDF; 148 kB), Friederich Ebert Stiftung, 1993.
  3. Manfred Schäfers, FAZ.de: Schuldenfalle Erblastenfonds – Wenig getilgt, viele neue Kredite
  4. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 (Memento desOriginals vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesrechnungshof.de (PDF; 3,6 MB).
  5. Gesetz zur Änderung von Gesetzen über Sondervermögen des Bundes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2431).