Emil Hácha

Emil Hácha (1940er Jahre)
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F051623-0206 / CC-BY-SA 3.0
Hácha mit Hitler und Göring (Berlin, 1939)
Die deutsch-tschechoslowakische Erklärung vom 15. März 1939[1] mit den Unterschriften von Adolf Hitler, Ribbentrop, Dr. E. Hácha und Dr. Chvalkovsky.

Emil Hácha (* 12. Juli 1872 in Trhové Sviny; † 27. Juni 1945 in Prag) war ein tschechischer Jurist, Politiker, Lyriker, Übersetzer und gewählter Präsident der Tschecho-Slowakischen Republik (1938–1939). Mit der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren zum 15. März 1939 wurde er zum Oberhaupt der formal autonomen Verwaltung dieses Gebiets des Großdeutschen Reiches bestimmt. Als Staatspräsident[2] amtierte Hácha bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945.

Leben

Hácha absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Karls-Universität Prag und schloss dieses 1896 mit dem Doktorgrad ab. Anschließend arbeitete er als Jurist für den Böhmischen Landesausschuss.

Kurz nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges wurde er zum Rat des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes, ab 1918 war er Mitglied und in den Jahren 1925–1938 Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechoslowakei. Nach dem Münchner Abkommen und dem darauf folgenden Rücktritt von Edvard Beneš wurde Hácha am 30. November 1938 von der Nationalversammlung (mit 273 Stimmen bei 39 Enthaltungen) und dem Senat zum dritten Präsidenten der Tschechoslowakei gewählt.

Nach der Unabhängigkeitserklärung der Slowakei wurde er am 14. März 1939 zu Verhandlungen mit Adolf Hitler nach Berlin bestellt und von diesem und Hermann Göring u. a. unter Androhung der Bombardierung tschechischer Städte so massiv unter Druck gesetzt („háchaisiert“, wie Hitler eine solche Behandlung später nannte), dass er nach einem Schwächeanfall am frühen Morgen des 15. März der Besetzung seines Landes durch deutsche Truppen zustimmte. Nach dem Münchner Abkommen, bei dem die Tschechoslowakei das mehrheitlich deutsch besiedelte Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten musste, weiteren Gebietsverlusten an Ungarn (Oberungarn) und Polen (Olsagebiet), der Abspaltung der Slowakei und dem deutschen Einmarsch wurde das übrig gebliebene Gebiet der Tschechoslowakei („Rest-Tschechei“) am 16. März 1939 zum „Protektorat Böhmen und Mähren“ erklärt. Hácha fungierte nunmehr als „Oberhaupt der autonomen Verwaltung“, die tatsächlich dem deutschen Reichsprotektor in Böhmen und Mähren unterstand.[3]

Zunächst stand Hácha auch noch in Kontakt mit der Exilregierung unter Edvard Beneš in London. Ab 1941 wurde er von der Besatzungsmacht immer stärker isoliert und unter Druck gesetzt. Infolge seines sich ständig verschlechternden Gesundheitszustandes (er litt unter Arteriosklerose) war er ab 1943 kaum noch in der Lage, sein Amt auszuüben, wurde aber von der deutschen Besatzungsmacht als Symbol weiter benötigt und benutzt. Nach dem Abzug der Wehrmacht und der Wiederherstellung der Tschechoslowakei 1945 wurde er am 13. Mai 1945 im Schloss Lány in Untersuchungshaft genommen. Er starb wenige Wochen später unter nicht ganz geklärten Umständen im Krankenhaus des Gefängnisses Pankrác.

Er ist auf dem Vinohrady-Friedhof in Prag begraben.

Einzelnachweise

  1. Die Nachwirkungen von München. Oktober 1938 – März 1939 (= Akten zur deutschen auswärtigen Politik. 1918–1945. Serie D: 1937–1945. Bd. 4, ZDB-ID 400668-9). Vandenhoeck & Ruprecht u. a., Göttingen u. a. 1951, S. 235.
  2. Miroslav Kárný: Protektorat Böhmen und Mähren. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3., korrigierte Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 1998, ISBN 3-608-91805-1, S. 656.
  3. Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. 3., aktualisierte und ergänzte Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-41694-2, S. 434: „Die dem Protektorat zugestandene autonome Selbstverwaltung mit einem Präsidenten und einer eigenen Regierung grenzte Hitler von Anfang an so eng ein, daß sich in der Praxis bald die absolute Weisungsbefugnis des Reichsprotektors und seiner dem skrupellosen, ambitiösen K. H. Frank unterstellten Verwaltung ergab.“

Literatur

Weblinks

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Flag of the President of Czechoslovakia (1918-1939, 1945-1960)
Declaration 1939.jpg
Die Proklamation aus dem 15. März 1939.

Der Führer und Reichskanzler hat heute in Gegenwart des Reichsministers des Auswärtigen von Ribbentrop den tschechoslowakischen Staatspräsidenten Dr. Hacha und den tschechoslowakischen Außenminister Dr. Chwalkowsky auf deren Wunsch in Berlin empfangen. Bei der Zusammenkunft ist die durch die Vorgänge der letzten Wochen auf dem bisherigen tschechoslowakischen Staatsgebiet entstandene ernste Lage in voller Offenheit einer Prüfung unterzogen worden. Auf beiden Seiten ist übereinstimmend die Überzeugung zum Ausdruck gebracht worden, daß das Ziel aller Bemühungen die Sicherung von Ruhe, Ordnung und Frieden in diesem Teile Mitteleuropas sein müsse. Der tschechoslowakische Staatspräsident hat erklärt, daß er, um diesem Ziele zu dienen und um eine endgültige Befriedung zu erreichen, das Schicksal des tschechischen Volkes und Landes vertrauensvoll in die Hände des Führers des Deutschen Reiches legt. Der Führer hat diese Erklärung angenommen und seinem Entschlusse Ausdruck gegeben, daß er das tschechische Volk unter den Schutz des Deutschen Reiches nehmen und ihm eine seiner Eigenart gemäße autonome Entwicklung seines völkischen Lebens gewährleisten wird.

Zu Urkund dessen ist dieses Schriftstück in doppelter Ausfertigung unterzeichnet worden.

Berlin, den 15. März 1939.

die Unterschriften Adolf Hitler, Ribbentrop, Dr. E. Hacha, Dr. Chvalkovsky