Elisabeth Selbert

Denkmal für Elisabeth Selbert am Scheidemann-Platz in Kassel
Porträt an der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule in Bonn-Bad Godesberg

Martha Elisabeth Selbert, geborene Martha Elisabeth Rohde, (* 22. September 1896 in Kassel; † 9. Juni 1986 ebenda) war eine deutsche Politikerin und Juristin. Als SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 war sie eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung ist zum großen Teil ihr Verdienst.[1]

Biografie

Jugend bis zur Novemberrevolution

Martha Elisabeth Rohde wuchs als zweite von vier Töchtern in einer christlich orientierten Familie in Kassel auf, wo ihr Vater Justizwachtmeister war.[2] Sie lernte sticken, stricken und nähen und hatte wenig Zeit zum Lesen. Das Mädchengymnasium war für die Familie nicht bezahlbar, und so besuchte sie von 1912 an die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Ihr Ziel war es, Lehrerin zu werden. Auch dies scheiterte an fehlenden finanziellen Mitteln. Zunächst war die junge Frau als Auslandskorrespondentin einer Import-Export-Firma tätig.

Nachdem sie 1914 ihre Stelle verloren hatte, arbeitete sie als Postbeamtenanwärterin im Telegrafendienst der Reichspost. Diese Anstellung hatte sie wegen des kriegsbedingten Mangels an männlichen Arbeitskräften bekommen. Hier lernte sie 1918 während der Novemberrevolution ihren späteren Ehemann Adam Selbert kennen, den gelernten Buchdrucker und Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel. Adam Selbert förderte Elisabeth Rohde und nahm sie auf politische Veranstaltungen mit. Ende 1918 trat sie in die SPD ein.

Elisabeth und Adam Selbert hatten – nach ihrer Heirat 1920 – zwei Söhne, Gerhart und Herbert.[3] Die Tochter von Gerhart Selbert und Ruth Selbert ist die SPD-Politikerin Susanne Selbert, der Sohn der Kasseler Rechtsanwalt und Linken-Politiker Axel Selbert.

Weimarer Republik

Durch Philipp Scheidemann, der damals Oberbürgermeister in Kassel war, wurde Selbert ermutigt, selbst aktiv Politik zu machen. Nach Gründung der Weimarer Republik erhielten auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Sie schrieb viele Artikel und sprach auf zahlreichen Veranstaltungen über die Pflicht der Frauen, sich politisch zu informieren und zu engagieren. 1919 hatte sie bereits erfolgreich für einen Sitz im Gemeindeparlament von Niederzwehren kandidiert; sie arbeitete dort im Finanzausschuss. Ihr wichtigstes Thema blieb jedoch die Gleichberechtigung. Im Oktober 1920 ging sie als Delegierte zur ersten Reichsfrauenkonferenz nach Kassel und kritisierte

„dass wir zwar heute die Gleichberechtigung für unsere Frauen haben, dass aber diese Gleichberechtigung immer noch eine rein papierne ist.“

Zwar war ein Jahr zuvor in der Weimarer Verfassung festgeschrieben worden, dass Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte haben. Die Lebenswirklichkeit der meisten Frauen sah aber anders aus, und der Staat änderte hieran nicht viel. 1920 heiratete sie Adam Selbert. Ein Jahr später wurde das erste Kind geboren, kurz darauf folgte ein zweites. Trotz der Doppelbelastung arbeitete Selbert weiter im Telegrafenamt, sorgte für die Kindererziehung und nahm sich weiter Zeit für ihre politische Tätigkeit. Sie stellte aber fest, dass ihr dafür oft die theoretischen Grundlagen fehlten, und hoffte, dass eine

„juristische Ausbildung helfen würde, politisch effizienter wirken zu können.“

Im Selbststudium bereitete sich Selbert auf das Abitur vor, das sie 1925 an der Luisenschule in Kassel als Externe nachholte. Danach studierte sie zunächst an der Universität Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften. Kurz darauf wechselte Selbert an die Universität Göttingen. Hier war sie unter den etwa 300 Studierenden eine von fünf Frauen. Selbert selbst störte der Männerüberhang angeblich wenig, aber ihre Professoren schienen manchmal überfordert. Elisabeth Selbert und ihre Kommilitoninnen wurden beispielsweise gebeten, den Hörsaal zu verlassen, wenn der Professor über Sexualdelikte sprach. Nach nur sechs Semestern schloss sie ihr Studium mit Auszeichnung ab.

Elisabeth Selbert promovierte 1930 mit dem Thema Ehezerrüttung als Scheidungsgrund. Bereits damals kritisierte sie das Schuldprinzip, das Frauen bei der Scheidung häufig rechtlos stellte. Sie trat für eine „Entgiftung“ des Scheidungsprozesses ein und forderte ein Zerrüttungsprinzip. Sie war damit ihrer Zeit weit voraus. Ihre Vorschläge wurden erst in der Bundesrepublik Deutschland mit der Eherechtsreform von 1977 aufgegriffen und umgesetzt.

Zeit des Nationalsozialismus

Bei der Reichstagswahl im März 1933 kandidierte Selbert im Wahlkreis 19 (Hessen-Nassau) auf der Liste der SPD, auf die fünf von 23 Mitgliedern des Reichstags für diesen Wahlkreis entfielen, wozu Selbert nicht gehörte.

Bereits in der Anfangszeit der nationalsozialistischen Herrschaft verlor Adam Selbert seine Arbeit und wurde im KZ Breitenau in „Schutzhaft“ genommen. Elisabeth Selbert legte 1934 das zweite Staatsexamen ab und stellte kurz darauf, von ihrem Mann gedrängt, den Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft.

Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen.[4] Obwohl Frauen generell erst ab Ende 1935 von der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen waren,[5] sollte Selbert zunächst abgelehnt werden, wurde aber gegen den Willen des nationalsozialistischen Oberlandesgerichtspräsidenten, gegen das Votum der Rechtsanwaltskammer, gegen die Entscheidung des Gauleiters und des NS-Juristenbundes am 15. Dezember 1934 zugelassen. Es waren zwei ältere Senatspräsidenten, die sich für Selbert einsetzten und in Vertretung für den im Urlaub befindlichen Präsidenten ihre Zulassung unterschrieben. So konnte sie im Dezember 1934 eine Kanzlei in guter Lage übernehmen, die zuvor zwei jüdischen Rechtsanwälten gehört hatte.[6] Da ihr Mann durch politische Verfolgung bis 1945 erwerbslos blieb, ernährte sie nun allein die Familie.

„Bis 1938 hatte Hitler die Justiz (in Kassel) noch nicht erobert... Ich erinnere mich noch sehr gut, dass einige Rechtsanwälte, darunter auch ich, im gegenseitigen Einvernehmen einige Strafrichter, von deren Integrität wir überzeugt waren, im Geheimen um Verlängerung einer Freiheitsstrafe gegen den eigenen Mandanten gebeten haben, weil er bei etwaigem Freispruch an der Saaltür vom Gestapo-Beamten empfangen und in sogenannte Schutzhaft – d. h. ins KZ – gebracht worden wäre.“

Elisabeth Selbert[7]

Nachkriegszeit

Grab von Elisabeth Selbert auf dem Friedhof in Kassel-Niederzwehren

Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft wurde Elisabeth Selbert 1946 für die SPD in die Verfassungsberatende Landesversammlung für Groß-Hessen und 1948 dann in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Unter den 65 Mitgliedern war sie eine der nur vier Frauen.[8] Die ursprüngliche Formulierung für Artikel 3 stammte noch aus der Weimarer Verfassung und lautete „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Selbert hingegen wollte die Gleichberechtigung „als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber […] verstanden wissen“.[9]

Mithilfe damaliger Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter konnte Elisabeth Selbert – nach mehreren gescheiterten Abstimmungen – schließlich den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 GG) durchsetzen.

Es war ihr darum gegangen, dass die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde, so dass viele der damaligen familienrechtlichen Bestimmungen (die aus dem Jahr 1896 stammten) im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls überarbeitet werden mussten, da sie diesem Grundsatz widersprachen. Die Adenauer-Regierung ließ den für eine Übergangsregelung im Artikel 117 gesetzten Termin „31. März 1953“ jedoch tatenlos verstreichen.[10] Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.

Nach der Arbeit im Parlamentarischen Rat strebte Selbert die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag an, wurde aber nicht als Wahlkreisbewerberin, sondern 1949 nur auf der Landesergänzungsliste der hessischen SPD aufgestellt.[11] Sie verfehlte einen Sitz zwar nur knapp, konnte damit aber nicht automatisch das Mandat eines ausscheidenden direkt gewählten Abgeordneten erhalten, weil das Bundeswahlgesetz dafür damals eine Nachwahl vorsah. Auch die angestrebte Nominierung als Richterin des Bundesverfassungsgerichts scheiterte 1958.

Von 1946 bis 1958 war Selbert in der 1., 2. und 3. Wahlperiode Mitglied des Hessischen Landtags, war Mitglied des Richterwahlausschusses und trug dazu bei, die Rolle von Richtern in der Demokratie zu beleuchten.[12] Danach zog sich Selbert aus der Politik zurück und geriet beinahe in Vergessenheit. Sie arbeitete wieder als Rechtsanwältin in ihrer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kassel. Diese betrieb Selbert noch bis zu ihrem 85. Lebensjahr.

Ihr Mann Adam Selbert durfte nach 1945 wieder arbeiten. Er wurde zu einem allgemein anerkannten hessischen Kommunalpolitiker und mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Beim Landeswohlfahrtsverband Hessen wurde er zum Landesrat berufen, war Personaldezernent und zeitweise Stellvertreter des Landeshauptmanns.[13] Er starb 1965.[14]

Selbert war Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.[15]

Auszeichnungen

  • 1956: Großes Bundesverdienstkreuz
  • 1969: Wappenring der Stadt Kassel
  • 1978: Wilhelm-Leuschner-Medaille des Landes Hessen
  • 1984: Ehrenbürgerin der Stadt Kassel
  • 2021: Zum 125. Geburtstag wurde Elisabeth Selbert durch ein Denkmal in ihrer Heimatstadt Kassel geehrt. Die von der Bildhauerin Karin Bohrmann-Roth aus Grebenstein geschaffene und vom Soroptimist International Club Kassel gestiftete, lebensgroße Bronzestatue wurde am 21. September 2021 an der Brüderkirche von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier enthüllt. Noch am selben Tag wurde das Denkmal auf den endgültigen Standort vor die Handwerkskammer auf den Scheidemannplatz versetzt und dort ein zweites Mal enthüllt.[16][17][18]
  • 2021: Am 7. Juli 2021 wurde eine Skulptur der New Yorker Künstlerin Linda Cunningham in Kassel am Platz der 11 Frauen eingeweiht, die auch Elisabeth Selbert ehrt.[19]

Benennungen

Literatur

  • Karin Gille-Linne: Verdeckte Strategien: Herta Gotthelf, Elisabeth Selbert und die Frauenarbeit der SPD 1945–1949. Dietz, Bonn 2011, ISBN 978-3-8012-4206-0 (= Politik- und Gesellschaftsgeschichte, Band 90, zugleich Dissertation Fernuniversität Hagen unter dem Titel: Herta Gotthelf, Elisabeth Selbert und die Gleichberechtigung).
  • Cornelia Wenzel: Mit Rotstift und Contenance. Notizen zur Gleichberechtigung bei Elisabeth Selbert. In: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Bd. 75 (2019), S. 188–193.
  • Karin Gille-Linne: Gleichberechtigt! Die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf im Kampf um Art. 3 II Grundgesetz 1948/49. In: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Bd. 75 (2019), S. 44–57.
  • Lily Tonger-Erk, Martina Wagner-Egelhaaf (Hrsg.): Einspruch! Reden von Frauen, Elisabeth Selbert. Die Gleichberechtigung der Frau (1949), Stuttgart 2011, ISBN 978-3-15-020218-0, S. 139–146.
  • Hans Eichel, Barbara Stolterfoht: Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen. Eine unvollendete Geschichte. euregio Verlag, Kassel 2015, ISBN 978-3-933617-62-0.
  • Gisela Notz: Frauen in der Mannschaft. Sozialdemokratinnen im Parlamentarischen Rat und im Deutschen Bundestag 1948/49 bis 1957. Dietz, Bonn 2003, ISBN 3-8012-4131-9, fes.de (PDF; 129 kB).
  • Hessische Landesregierung (Hrsg.): Elisabeth Selbert. Die große Anwältin der Gleichberechtigung. Eichborn, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-8218-1607-4.
  • Jochen Lengemann: Das Hessen-Parlament 1946–1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.–11. Wahlperiode). Hrsg.: Präsident des Hessischen Landtags. Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-458-14330-0, S. 391 (hessen.de [PDF; 12,4 MB]).
  • Heinrich Wilms: Dokumente zur Entstehung des Grundgesetzes 1948 und 1949. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016024-9.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 356.
  • Karin Dalka: Sternstunde einer Heldin. In: Frankfurter Rundschau. 18./19. Oktober 2014, S. 24–26.
  • Barbara Böttger: Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Westfälisches Dampfboot, Münster 1990, ISBN 3-924550-44-1.
  • Antje Dertinger: Elisabeth Selbert. Eine Kurzbiographie. Hessisches Frauenministerium, Wiesbaden 1986. OCLC 220558154.
  • Heike Drummer: „Sternstunde ihres Lebens“ – Weit mehr als ein Spielfilm über Elisabeth Selbert und Interview mit Iris Berben. In: Hans Eichel, Barbara Stolterfoth (Hrsg.): Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen. Eine unvollendete Geschichte. Kassel: euregioverlag 2015, ISBN 978-3-933617-62-0, S. 137–148.
  • Birgit Meyer: Elisabeth Selbert (1896-1986), „Gleichberechtigung ohne Wenn und Aber“. In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 427 ff.
  • Heike Drummer, Jutta Zwilling: Selbert, geborene Rohde, Martha Elisabeth. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 24, Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 978-3-428-11205-0, S. 210 f. (Digitalisat).

Spielfilm

Weblinks

Commons: Elisabeth Selbert – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Claus-Jürgen Göpfert: Wer die Regeln schreibt, verändert die Realität. 1948: Die Anwältin Elisabeth Selbert gestaltet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit - und setzt mit einem Kniff die formale Gleichberechtigung von Mann und Frau durch. in: Frankfurter Rundschau vom 5. August 2020, S. 6–7 (innerhalb der Serie "Zukunft hat eine Stimme").
  2. Frank-Walter Steinmeier: Festakt zum 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert. Der Bundespräsident, 21. September 2021, abgerufen am 17. März 2023.
  3. Heike Drummer, Jutta Zwilling: Ein Glücksfall für die Demokratie – Elisabeth Selbert (1896–1986) – die große Anwältin der Gleichberechtigung. Hrsg.: Hessische Landesregierung. Eichborn, Frankfurt 1999, ISBN 3-8218-1607-4.
  4. Stefan Bajohr, Kathrin Rödiger-Bajohr: Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945, in: Kritische Justiz 1979, 39 ff.
  5. Anne-Gudrun Meier-Scherling, zitiert nach Bajohr, Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945, S. 48
  6. Projekt Darmstädter Straßennamen. Biografien erarbeitet von Dr. Holger Köhn, Büro für Erinnerungskultur. S. 356–359
  7. Antje Dertinger: Elisabeth Selbert. Eine Kurzbiographie. Wiesbaden 1986, S. 18
  8. Hilke Lorenz: 61 Verfassungsväter und vier Mütter. In: Pressehaus Stuttgart (Hrsg.): Stuttgarter Zeitung. Nr. 107. Pressehaus Stuttgart, Stuttgart 9. Mai 2019, S. 4.
  9. Barbara Böttger: Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Verlag Westfälisches Dampfboot, 1990, ISBN 3-924550-44-1. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  10. Cornelia Filter über Elisabeth Selbert: Dossier 60 Jahre BRD. Männer und Frauen sind gleichberechtigt! (Memento vom 9. Juni 2009 im Internet Archive). In: Emma, Juni/Juli 2009.
  11. Drummer/Zwilling, Elisabeth Selbert, in: Heidenreich u. a., Einheit und Freiheit: Hessische Persönlichkeiten und der Weg zur Bundesrepublik Deutschland, 2000, S. 154
  12. Hans-Jochen Vogel: Elisabeth Selbert und das Richterbild. In: Ein Richter, ein Bürger, ein Christ. Festschrift für Helmut Simon. Nomos, Baden-Baden 1987, S. 73 ff.
  13. Dietfrid Krause-Vilmar: Neue Dokumente zur politischen Verfolgung von Adam Selbert. (PDF) gedenkstaette-breitenau.de, archiviert vom Original am 24. September 2015; abgerufen am 8. März 2015.
  14. Selbert, Adam in der Deutschen Biographie
  15. Deutscher Juristinnenbund e.V.: 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert, Mutter der Verfassung und djb-Pionierin. Abgerufen am 25. Dezember 2021.
  16. Florian Hagemann: Die Sternstunde ihres Lebens. Heute würde sie 125: Bundespräsident enthüllt Skulptur für Elisabeth Selbert in Kassel. In: Frankfurter Neue Presse. 22. September 2021, S. 17.
  17. Florian Hagemann: Selbert-Statue steht jetzt auf Scheidemannplatz. In: HNA. 22. September 2021, abgerufen am 25. September 2021.
  18. Elisabeth-Selbert: Charterprojekt Elisabeth Selbert-Statue. In: SI-Club Kassel. Abgerufen am 25. September 2021.
  19. 11 Frauen 11 Jahrhunderte. Abgerufen am 14. Januar 2023.
  20. Elisabeth-Selbert-Straße. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins (beim Kaupert)
  21. Elisabeth Selbert Straße in München
  22. Landeshauptstadt Hannover (Hrsg.): Bedeutende Frauen in Hannover. Eine Hilfe für künftige Benennungen nach weiblichen Persönlichkeiten. Hannover, Juni 2013. S. 62
  23. Elisabeth-Selbert-Steg. Stadt Offenbach am Main, 25. März 2019, archiviert vom Original am 11. Oktober 2020; abgerufen am 11. Oktober 2020.
  24. Christian Stang: Ehrensache - Männersache. Hrsg.: Wetzlarer Neue Zeitung. Wetzlar 12. August 2020.
  25. Pressemitteilung. Deutscher Bundestag, 22. Mai 2017, abgerufen am 22. Dezember 2019..
  26. Redaktion: Geschichte | Frauenkulturzentrum Giessen. Abgerufen am 19. März 2022.
  27. Luise Glaser-Lotz: Hanau: Rückkehr in das Neustädter Rathaus. In: FAZ.NET. 12. September 2022, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 10. Oktober 2023]).

Auf dieser Seite verwendete Medien

Ehrengrab Elisabeth Selbert (Friedhof Niederzwehren).jpg
Autor/Urheber: Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Grab von Elisabeth Selbert auf dem Friedhof Niederzwehren.
Elisabeth Selbert.jpg
Autor/Urheber: Codc, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Elisabeth-Selbert-Monument in Kassel