EUPM

EUPM
EinsatzgebietBosnien und Herzegowina
Deutsche BezeichnungPolizeimission der Europäischen Union
Englische BezeichnungEuropean Union Police Mission
Basierend auf UN-Resolution1396 (5. März 2002)
Beginn1. Januar 2003[1]
Ende30. Juni 2012[1][2]
Einsatzstärke (min.)83 (Juni 2012)[3]
Einsatzstärke (max.)889 (November 2003)[3]
KostenEUR 32.940.897[3]

Die European Union Police Mission in Bosnia and Herzegovina (EUPM; englisch) war neben der militärischen Komponente EUFOR-Althea die polizeiliche Komponente der Stabilisierungsmission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina.

Geschichte

Die EUPM in Bosnien und Herzegowina nahm als erste Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) am 1. Januar 2003 ihre Tätigkeit auf. Sie schloss sich an die Mission der International Police Task Force der Vereinten Nationen an.

Der Europäischen Rat hatte die Einrichtung der EUPM am 11. März 2002 beschlossen. Diese Maßnahme zur Fortführung der Mission der Vereinten Nationen wurde durch Resolution 1396 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 5. März 2002 befürwortet.

Die Mission wurde am 30. Juni 2012 beendet.[1][2]

Auftrag

Durch die EUPM konnte die Union Entscheidungswege und Einsätze auf nicht-militärischer Ebene koordinieren.

Entsprechend den allgemeinen Zielen des Abkommens von Dayton bemühte sich die EUPM darum, Bosnien und Herzegowina mit eigenen tragfähigen Polizeistrukturen auszustatten. Weiterhin wurden im Rahmen der EUPM insbesondere Beobachtungs-, Beratungs- und Überprüfungstätigkeiten durchgeführt.[4]

Der Mission gehörten in den ersten Jahren rund 500 Polizeibeamte sowie 50 Zivilisten aus mehr als dreißig Ländern an. Seit 2008 lag die Zahl der Polizeibeamten durchgehend bei unter 200, zuletzt befanden sich noch 13 Polizeibeamte und 21 Zivilisten vor Ort.[3] Der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina beaufsichtigte das gesamte Spektrum der EUPM-Aktivitäten und erstattete dem Europäischen Rat, über den Hohen Vertreter der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Bericht.

Teilnehmer

Neben allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit verschieden starken Kontingenten) stellten auch folgende Länder Polizisten zur Verfügung.[5]

Literatur

  • Dominik Tolksdorf: Die EU und Bosnien-Herzegowina. Außenpolitik auf der Suche nach Kohärenz, Baden-Baden 2012. ISBN 978-3-8329-7408-4

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c EU completes its police mission in bosnia and herzegovina. (Nicht mehr online verfügbar.) eupm.org, archiviert vom Original am 29. Dezember 2013; abgerufen am 4. Februar 2014 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eupm.org
  2. a b Irina Smirnova-Godoy: EU closes BiH police mission. (Nicht mehr online verfügbar.) europolitics.info, 21. Juni 2012, archiviert vom Original am 22. Februar 2014; abgerufen am 4. Februar 2014 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europolitics.info
  3. a b c d Missionsüberblick. Mission facts and figures. (Nicht mehr online verfügbar.) eupm.org, archiviert vom Original am 27. Mai 2007; abgerufen am 4. Februar 2014 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eupm.org
  4. Mission Objectives. (Nicht mehr online verfügbar.) Europea Union Police Mission, Februar 2008, archiviert vom Original am 5. Dezember 2009; abgerufen am 10. Dezember 2009 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eupm.org
  5. Aleja Bosne Srebrene: WEEKLY PERSONNEL REPORT. (pdf; 212 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Europea Union Police Mission, 18. September 2008, S. 1, archiviert vom Original am 12. Mai 2006; abgerufen am 10. Dezember 2009 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eupm.org

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Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.