Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag). Dieser wurde 1957 geschlossen und 1992 durch den Vertrag von Maastricht umbenannt sowie durch den Vertrag von Amsterdam 1997 neu nummeriert. Der EG-Vertrag wurde durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 umbenannt. Die Umbenennungen gingen jeweils mit wesentlichen Änderungen des Vertrags einher.
Durch den EWG-Vertrag von 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. Er wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Vertrag gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Europäische Gemeinschaft mit der bisherigen Europäischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen Europäische Union fort.
Den EWG-Vertrag und den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Römischen Verträge. Erstunterzeichner waren am 25. März 1957 in Rom die Vertreter Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande. Die Vertragsinhalte waren auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet worden. Er trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Später traten folgende Staaten dem Vertrag bei: Königreich Dänemark, Griechische Republik, Königreich Spanien, Republik Irland, Republik Österreich, Portugiesische Republik, Republik Finnland, Königreich Schweden, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Republik Ungarn, Republik Slowenien, Republik Malta, Republik Zypern, Rumänien, Republik Bulgarien und Kroatien.
Der EG-Vertrag stellte die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen, die jedoch scheiterten, weil die französische Nationalversammlung (Parlament) sich mit 319 zu 264 Stimmen dagegen aussprach, über den beabsichtigten Vertrag abzustimmen. Es folgte die Erkenntnis, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.
Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Die übliche Abkürzung ist EGV; bei der Zitierung einzelner Artikel wünschte der Europäische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kürzels EG, wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird (EGV bei alter Nummerierung), also z. B. „Art. 81 EG“ (früher „Art. 85 EGV“). Diese Abkürzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber selbst in den EU-Organen nicht überall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft(en)“ ist.
Der Vertrag hat supranationalen Normcharakter und hat Anwendungsvorrang, jedoch keinen Geltungsvorrang gegenüber nationalen Vorschriften. Mit der „Solange II-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.
Zeittafel der Europäischen Verträge
Unterz. In Kraft Vertrag | 1948 1948 Brüsseler Pakt | 1951 1952 Paris | 1954 1955 Pariser Verträge | 1957 1958 Rom | 1965 1967 Fusions- vertrag | 1986 1987 Einheitliche Europäische Akte | 1992 1993 Maastricht | 1997 1999 Amsterdam | 2001 2003 Nizza | 2007 2009 Lissabon | |||||||||||
Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Weblinks
- Geschichte der Römischen Verträge CVCE
- Text des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in der ersten Fassung vom 25. März 1957
- Seite der EU mit den Verträgen
- Die Akten der Verhandlungen der Römischen Verträge sind im Historischen Archiv der EU in Florenz
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) (deutsche Abschrift)
Autor/Urheber: Hadi, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Saal in den Musei Capitolini (Kapitolinischen Museen) in Rom, in dem am 29. Oktober 2004 die Europäische Verfassung unterzeichnet wurde und 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit den Römischen Verträgen formal gegründet worden war (Aufnahme des Saals mit Besuchern)
Autor/Urheber: Immanuel Giel, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Das „Europa der Sechs“: Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland und Italien waren die Gründungsmitglieder der 1951 gegründeten Montanunion sowie der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft.