E-Netz

Nach A-, B- und C-Netz der Deutschen Bundespost sowie dem digitalen Mobilfunknetz D-Netz nach GSM-Standard wurde 1994 das E-Netz (Funktelefonnetz-E/E1) in Deutschland aufgebaut. Es war ein telefonieorientiertes, digitales Mobilfunknetz in Deutschland, das auf dem GSM-Standard basierte und den DCS-1800-Frequenzbereich bei 1800 MHz nutzte.[1] Der wesentliche Unterschied zu Netzen, die den GSM-900-Frequenzbereich nutzen, besteht in der geringeren Sendeleistung der Endgeräte und Basisstationen.[2]

Die weltweit erste DCS-1800-Installation war das One2One-Netz (später T-Mobile UK) in Großbritannien.

Heute sind das D-Netz und das E-Netz zu einem digitalen Mobilfunknetz zusammengefasst.

Länderspezifika

Deutschland

Geschichte

A-NetzB-NetzC-NetzD-NetzE-NetzUniversal Mobile Telecommunications SystemLong Term EvolutionLTE-Advanced5G

Bundespostminister Wolfgang Bötsch (CSU) vergab 1993 die Lizenz für den Aufbau eines dritten digitalen Mobilfunknetzes, des E1-Netzes. Die Bezeichnung leitet sich aus den Namenskonventionen für die analogen Autotelefonnetze A-, B- und C-Netz sowie des ersten digitalen Netzes, dem D-Netz, ab.

Als erstes E-Netz in Deutschland ging im Mai 1994 das E-Plus-Netz, welches auch als E1-Netz bezeichnet wird, an den Markt. Hauptgesellschafter waren Vebacom und Thyssen Telecom. E-Plus war damit neben Mannesmann der zweite private Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes. 1997 folgte als zweite E-Netzbetreiberin (E2-Netz) die Viag Interkom (seit 2002 O2).

2014 hat die niederländische KPN Mobile N.V. E-Plus an die spanische Telefónica verkauft[3]. Telefónica, als Eignerin des ehemaligen Viag-Interkom-Netzes (übernommen von der britischen O2 plc), fusionierte beide Netze. Dies sollte nach Planungen 2021 abgeschlossen sein.[4]

Neben E-Plus und O2, welche jeweils 112 Frequenzen ersteigert haben, funken seit der Jahrtausendwende auch T-Mobile und Vodafone in Ballungsräumen im DCS-1800-Band. Diese haben 1999 25 (T-Mobile) und 27 (Vodafone) Mobilfunkfrequenzen in dem Band erworben, um Engpässe im P-GSM-Bereich besser ausgleichen zu können und zusätzliche Kapazitäten für das starke Kundenwachstum anbieten zu können.

Technik

Bis 1998 waren deutlich mehr als die geplanten 75 Prozent der Bevölkerung in Deutschland mit E-Plus-Funkabdeckung versorgt. Die maximale Sendeleistung der E-Netz-Mobiltelefone beträgt 1 Watt und soll insgesamt zu einem geringen Batterieverbrauch und damit relativ langen Gesprächs- und Bereitschaftszeiten führen. Wegen der geringeren Sendeleistung und der höheren Freiraumdämpfung würden die E-Netze mehr Funkstationen als die GSM-900-Netze benötigen, um die gleiche Versorgung wie die D-Netze zu gewährleisten. Die E-Netze müssten daher engmaschiger „geknüpft“ werden. Dennoch haben die D-Netze (T-Mobile und Vodafone) mehr Stationen in Betrieb als die E-Netz-Betreiber E-Plus und O2. Grund hierfür ist, dass die D-Netz-Betreiber wesentlich mehr Kunden versorgen und dementsprechend mehr Stationen aus Kapazitätsgründen gebaut haben.

Da die Signale mit höheren Frequenzen stärker gedämpft werden, ist die Reichweite geringer als im 900-MHz-Bereich (D-Netz). Die systembedingte maximale Reichweite, bis zu der Signallaufzeiten ausgeglichen werden können, beträgt bei GSM-Netzen allgemein ca. 35 km.

In Österreich

In Österreich war E-Netz bis 1996 die Bezeichnung für das Netz der Telekom Austria nach GSM-Standard im 900-MHz-Bereich. Dieses Netz wurde im Juni 1996 in A1 umbenannt.

Literatur

  • Christel Jörges und Helmut Gold: Telefone 1863 bis heute; Aus den Sammlungen der Museen für Kommunikation; Edition Braus, 2001; ISBN 3-926318-89-9; S. 291–292

Einzelnachweise

  1. 3GPP TS 45.005: Radio transmission and reception; Kap.2: Frequency bands and channel arrangement
  2. 3GPP TS 45.005: Radio transmission and reception; Kap.4.1: Transmitter characteristics – Output power
  3. Telefónica Deutschland schließt den Erwerb der E-Plus Gruppe ab. Archiviert vom Original am 3. Oktober 2014; abgerufen am 1. Oktober 2014.
  4. teltarif.de: Netz-Konsolidierung bei Telefónica schreitet voran, abgerufen am 8. Februar 2017