Dikaliumhydrogenphosphat

Strukturformel
2 Kaliumion Hydrogenphosphation
Allgemeines
NameDikaliumhydrogenphosphat
Andere Namen
  • Kaliummonohydrogenphosphat
  • Kaliumphosphat sekundär
  • Kaliumphosphat dibasisch
SummenformelK2HPO4
Kurzbeschreibung

farbloser, geruchloser Feststoff[3]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer231-834-5
ECHA-InfoCard100.028.940
PubChem24450
ChemSpider22858
DrugBankDB09414
WikidataQ403721
Eigenschaften
Molare Masse
  • 174,18 g·mol−1 (wasserfrei)
  • 228,22 g·mol−1 (Trihydrat)
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,44 g·cm−3[3]

Schmelzpunkt

>180 °C (Zersetzung)[3]

Löslichkeit

sehr leicht in Wasser (1600 g·l−1 bei 20 °C)[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
keine GHS-Piktogramme
H- und P-SätzeH: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Dikaliumhydrogenphosphat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Hydrogenphosphate. Sie liegt in Form eines farb- und geruchlosen Feststoffes vor und stellt das sekundäre Phosphat der ortho-Phosphorsäure dar. Es kommt auch als Trihydrat vor.

Gewinnung und Darstellung

Dikaliumhydrogenphosphat kann durch Neutralisation von Phosphorsäure mit Kaliumhydroxid oder Kaliumsalzen (zum Beispiel Kaliumcarbonat oder Kaliumchlorid) gewonnen werden.

Eigenschaften

Eine wässrige Lösung von Dikaliumhydrogenphosphat reagiert leicht alkalisch. Beim Erhitzen geht Dikaliumhydrogenphosphat unter Wasserabspaltung in das entsprechende Tetrakaliumdiphosphat über:

Verwendung

Dikaliumhydrogenphosphat wird zur Herstellung von Pufferlösungen gemeinsam mit Kaliumdihydrogenphosphat oder als Bestandteil von Nährmedien[4] von Bakterien verwendet.

In der Lebensmitteltechnik wird Dikaliumhydrogenphosphat als Komplexbildner, Säureregulator und Schmelzsalz eingesetzt. Es ist zusammen mit dem primären (KH2PO4) und tertiären Kaliumphosphat (K3PO4) in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der gemeinsamen Nummer E 340 („Kaliumphosphate“) für bestimmte Lebensmittel mit jeweils unterschiedlichen Höchstmengenbeschränkungen zugelassen. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind dies – für die meisten zugelassenen Phosphate weitgehend einheitliche – einzelne Festlegungen für eine breite Palette mit zahlreichen unterschiedlichen Lebensmittelsorten. Die zugelassenen Höchstmengen variieren von 0,5 bis hin zu 50 Gramm pro Kilogramm (in Getränkeweißer für Automaten) oder auch dem Fehlen einer festen Beschränkung (quantum satis – nach Bedarf, bei Nahrungsergänzungsmitteln und teils bei Kaugummis). Phosphorsäure und ihre Salze stehen im Verdacht Hyperaktivität, allergische Reaktionen und Osteoporose auszulösen. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.

Es dient weiterhin als Düngemittel.

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 340: Potassium phosphates in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 29. Dezember 2020.
  2. Eintrag zu DIPOTASSIUM PHOSPHATE in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 27. Juni 2020.
  3. a b c d e Eintrag zu Dikaliumhydrogenphosphat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4. Februar 2018. (JavaScript erforderlich)
  4. CASO-Bouillon: Caseinpepton-Sojamehlpepton-Bouillon für die Mikrobiologie. Merck Millipore, abgerufen am 14. August 2019.

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