Deutsche Colonisations-Gesellschaft

Die Deutsche Colonisations-Gesellschaft auf Aktien war eine am 15. Februar 1842 von Hamburger Kaufleuten gegründete Gesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hatte, eine deutsche Kolonie auf den Chathaminseln, gut 650 km südöstlich von Neuseelands Nordinsel gelegen, zu gründen.

Vorgeschichte

Geschichte

Am 12. September 1841 war in Hamburg zwischen John Ward für die New Zealand Company als Verkäufer und Karl Sieveking als Käufer für die zu noch gründende Deutsche Colonisations-Gesellschaft eine Übereinkunft über den Kauf der Chathaminseln aufgesetzt und ein Memorandum unterzeichnet worden. In der Übereinkunft wurde u. a. festgehalten, dass die Kaufsumme „10.000 Pfund Sterl.“ betrage und die Souveränität der britischen Krone auf den Chathaminseln nie proklamiert worden sei. Die Ratifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vollzogen werden.[1] Sieveking war in der Folgezeit bemüht, die Souveränität der Inseln prüfen zu lassen. Die Auskünfte, die er anlässlich eines Besuches im Oktober 1841 in London erhalten hatte, waren widersprüchlich. Im November ließ Sieveking eine Broschüre mit div. Berichten zu den Chathaminseln unter dem Titel „Warrekauri“ und einen Prospekt „Die deutsche Antipoden-Kolonie“ veröffentlichen. Im Dezember 1841 berichtete die Presse über das Vorhaben. Während es von Hamburger Presseorgane mit wohlwollenden Kommentaren begleitet wurde, waren andere Blätter ablehnend.[2]

Obwohl der New Zealand Company schon Anfang Dezember 1841 mitgeteilt worden war, ihre Verhandlungen zu beenden, da die britische Krone die Souveränität nicht aufzugeben gedenke, führte Ward weitere Verhandlungen.[3] Am 15. Februar 1842 trat ein provisorisches Komitee zusammen, um die Deutschen Colonisations-Gesellschaft zu gründen. Es bestand aus:[4] Karl Sieveking[5], August Abendroth, De Chapeaurouge & Co., Joh. Ces. Godeffroy & Sohn, Eduard Johns, Ross, Vidal & Co., Schiller Gebrüder & Co., Adolph Schramm und Robert Miles Sloman.

Zusätzlich zum Aufruf, 400 Aktien à 1.000,- Mark zu zeichnen, wurde das Memorandum vom 12. September 1841 veröffentlicht.[1] Insgesamt 90 Aktien waren von den Mitgliedern des Komitees gezeichnet worden.[6] Nachdem die britische Krone von dem Vorhaben Kenntnis bekommen hatte, ließ sie ihren Geschäftsträger in Hamburg Sieveking mitteilen, dass John Ward nicht berechtigt gewesen sei, derartige Verhandlungen zu führen. Ein von Queen Victoria am 4. April 1842 unterzeichnetes Letters Patent bestätigte die Zugehörigkeit der Chathaminseln zur britischen Kolonie Neuseeland und damit zu britischem Territorium.

Die am 12. September 1841 in Hamburg getroffene Übereinkunft konnte somit nicht rechtswirksam unterzeichnet werden.[7] Am 14. April 1842 erklärte das provisorische Komitee daraufhin seine Auflösung.[8] Knapp vier Wochen später im Mai 1842 wurden große Teile Hamburgs durch ein Feuer zerstört, Kolonisationsvorhaben wurden daher nicht weiter verfolgt.

Literatur

  • Rhys Richards: Plans for a German Colony on the Chatham Islands. In: James N. Bade (Hrsg.): The German Connection – New Zealand and the German-speaking Europe in the Nineteenth Century. Chapter 5. Oxford University Press, Auckland 1993, ISBN 0-19-558283-7, S. 46–51.
  • Heinrich Sieveking: Hamburger Kolonisationspläne 1840–1842. In: Hans Delbrück (Hrsg.): Preussische Jahrbücher. Band 86. Georg Stilke, Berlin 1896, S. 149–170.
  • Piter Poel: Bilder aus Karl Sievekings Leben 1787–1847. In: Bilder aus vergangener Zeit nach Mitteilungen aus großenteils ungedruckten Familienpapieren. Zweiter Teil. Agentur des Rauhen Hauses, Hamburg 1887, S. 248–254 (Digitalisat. Die Bilder aus Karl Sievekings Leben sind die erste, bekannte Veröffentlichung zum Leben und Wirken von Karl Sieveking.)

Einzelnachweise

  1. a b Die deutsche Colonisationsgesellschaft hat sich konstituiert. In: Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung. Frankfurt 3. März 1842, S. 499 (google.de).
  2. Die projektierte Hanseatische Kolonie auf der Chatham-Insel, (in drei Abschnitten). In August von Binzer: Allgemeines Organ für Handel und Gewerbe und damit verwandte Gegenstände, 7. Jg. (Köln 1841) und 8. Jg. (Köln 1842), ZDB-ID 2790481-7: (I.), Jg. 7, 16. Dezember 1841, S. 645, (Digitalisat), (II.), Jg. 8, 1. Januar 1842, S. 1, (Digitalisat) und (III.) Britisches Hoheitsrecht, Jg. 8, 14. Februar 1842, S. 91, (Digitalisat); Die Kolonie auf der Chatham-Insel, Jg. 7, 23. Dezember 1841, S. 658, (Digitalisat).
  3. Heinrich Sieveking, Hamburger Kolonisationspläne 1840–1842, S. 168
  4. The Chatham Islands. In: Samuel Revans (Hrsg.): New Zealand Colonist and Port Nicholson Advertiser. Volume I, Issue 72. Wellington 7. April 1843, S. 3 (englisch, govt.nz).
  5. Es geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor, ob Karl Sieveking wie die anderen Gesellschafter Anteile erworben hat oder „nur“ Initiator war.
  6. Heinrich Sieveking, Hamburger Kolonisationspläne 1840–1842, S. 167
  7. Die deutsche Colonisationsgesellschaft hat sich konstituiert. In: Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung. Frankfurt 3. März 1842, S. 499, (Der Artikel enthält den Text des Übereinkunft/Memorandums vom 12. September 1841).
  8. Heinrich Sieveking, Hamburger Kolonisationspläne 1840–1842, S. 169