Der Streit der Fakultäten

Der Streit der Fakultäten ist eine Schrift des deutschen Philosophen Immanuel Kant von 1798.[1] Sie ist neben der gleichzeitig veröffentlichten Vorlesung Anthropologie in pragmatischer Hinsicht das letzte von Kant selbst herausgegebene Werk.

Der Titel spielt auf den Einfluss der Regierung auf die theologische, juristische und die medizinische Fakultät an. Kant gründet das Werk auf dem Gedanken, dass es bei den Wissenschaften nicht auf Nützlichkeit, sondern auf Wahrheit ankommen sollte.[2] Mit der Kritik an der zeitgenössischen Praxis argumentiert er für eine besondere akademische Freiheit der Geistes- und Naturwissenschaften, versammelt in der philosophischen Fakultät gegenüber Zensur und staatlichen Vorgaben. Zu diesem Zweck bringt Kant drei Beispiele, die zeigen, wie die Philosophische Fakultät (1.) durch Textkritik und Geschichtsforschung der Theologischen Fakultät, (2.) durch eine an der Freiheit orientierte Moral- und Geschichtsphilosophie der juristischen Fakultät und (3.) hinsichtlich der Berücksichtigung der Erfahrung der medizinischen Fakultät in der Wahrheitsfindung überlegen ist. Zugleich erkennt er an, dass der Streit auf tatsächlich widerstreitenden Interessen der Fakultäten beruht. Dabei ist die philosophische Fakultät dem Stand und dem Fortgang der Wissenschaften allein verpflichtet, während die drei höheren Fakultäten zugleich jeweils spezifische Interessen des Staates, sei es nun im Auftrag des Gemeinwesens oder seiner Regierung, erfüllen sollen.

Veröffentlichung

Kant unternahm zunächst Versuche, die drei Teile des Werkes einzeln zu publizieren, scheiterte 1794 und 1797 jedoch an Verboten der preußischen Zensur. Lediglich der dritte Teil erschien Anfang 1798 bereits im „Journal der praktischen Arzneikunde und Wundarzneikunst“. Erst mit der Inthronisierung Friedrich Wilhelm III. konnten die nun zu einer Schrift zusammengefassten Aufsätze im Herbst 1798 erscheinen.

Immanuel Kant schrieb 1796 in einem Nachwort zu „Über das Organ der Seele“ von Samuel Thomas Soemmering: „Mithin wird ein Responsum gesucht, über das zwey Facultäten wegen ihrer Gerichtsbarkeit […] in Streit gerathen können, die medicinische, in ihrem anatomisch-physiologischen, mit der philosophischen, in ihrem psychologisch-metaphysischen Fache, wo, wie bey allen Coalitionsversuchen, zwischen denen die auf empirische Principien alles gründen wollen, und denen welche zuoberst Gründe a priori verlangen […] Unannehmlichkeiten entspringen, die lediglich auf dem Streit der Facultäten beruhen, […] – Wer es in dem gegenwärtigen Falle dem Mediciner als Physiologen zu Dank macht, der verdirbt es mit dem Philosophen als Metaphysiker; und umgekehrt, wer es diesem recht macht, verstößt wider den Physiologen.“ Das trifft zum Teil auch heute noch zu; der Streit spiegelt nach wie vor das Körper-Geist- oder Leib-Seele-Problem wider.

Inhalt

Das Werk besteht aus einer Zueignung, einer Vorrede, und drei Abschnitten. Die drei Hauptabschnitte sind Texte, die Kant zu unterschiedlichen Zeitpunkten schrieb und erst später zusammenfügte. In der Vorrede geht Kant auf einen Konflikt mit der preußischen Zensurbehörde ein, der sich aus der Veröffentlichung seiner Schrift Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ergeben hatte. Thematisch ergibt sich daraus bereits der Grundkonflikt zwischen der Regierung, die im eigenen Interesse bzw. dem der Staatsraison in die akademische Beschäftigung mit bestimmten Themen eingreift. Kant weist darauf hin, dass seine Schrift die Aspekte der Religion, die Interessen das Preußischen Staats betreffen, nicht berühre: Sie sein ein wissenschaftliches Werk, das die Frage nach der Offenbarung oder ihrem Inhalte bzw. jede Kritik der traditionellen Dogmen vermeide und sich auch nicht als religiöses Traktat an die breite Bevölkerung richte. Tatsächlich äußert sich Kant in der Vorrede sogar noch kritischer zur preußischen Kulturpolitik, die zahlreiche Kandidaten für ein theologisches Studium, die nicht auf der neuerdings pietistischen Linie lagen, davon abschreckte und worauf diese "die Juristenfakultät übervölkerten". Unter diesen Umständen ist es aber nicht erstaunlich, dass die Schrift insgesamt wenig Kohärenz aufzuweisen scheint. Der zweite Abschnitt befasst sich abweichend eher mit einer Geschichtsphilosophischen Fragestellung, die jedoch im 8. Teil die geschichtsphilosophische Notwendigkeit einer Publikationsfreiheit für die Wissenschaften als Pointe enthält. Der dritte Abschnitt scheint mit seiner Thematik, aber auch in Stil und systematischen Aufbau, ganz aus dem Rahmen zu fallen, komplettiert aber den Durchgang durch die drei höheren Fakultäten.

Erster Abschnitt

Der erste Abschnitt enthält den Streit der philosophischen Fakultät mit der Theologischen.

Zweiter Abschnitt

Der Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen Kant wirft hier die „erneuerte Frage“ auf: „Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei.“ Die Abhandlung besteht aus zehn Teilen:

  1. Kant spezifizierte die Frage. Man will wissen, ob der Mensch im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei, im Rahmen der Sittengeschichte der Menschengattung, nicht im Rahmen der Naturgeschichte. Er grenzt die Frage also moralisch ein.
  2. Kant stellt die Methodik vor, mit der diese Frage überhaupt beantwortbar ist: Voraussagen seien möglich, indem der Wahrsager das Vorausgesagte selber macht. Als Beispiele nennet er die biblischen Propheten, Politiker und Geistliche.
  3. Kant stellt die logisch möglichen Ergebnisse vor: Es gäbe drei Antworten: 1. Rückgang zum Ärgeren, 2. Fortgang zum Besseren und 3. Stillstand. Den Rückgang zum Ärgeren schließt Kant teleologisch aus, da der Mensch sich in diesem Falle am Ende selbst zerstören würde. Der Fortgang zum Besseren sei ebenfalls schwer vorstellbar, da jeder Mensch genauso gut wie böse sei. Der Stillstand scheine daher die einzige wahrscheinliche Antwort zu sein, jedoch verhielte sich der Mensch dann wie die Tiere. Kant schließt auch diese Möglichkeit teleologisch aus.
  4. Durch Erfahrung sei die Aufgabe nicht zu lösen: Wir sähen nur, dass sich Rück- und Fortschritt bei dem Menschen abwechselten, da er ein freies Wesen sei. Aber wir könnten keinen Metastandpunkt einnehmen.
  5. Kant bemerkt mit einiger Rhetorik: An irgendeine Erfahrung muss doch die Geschichte angeknüpft werden: Es muss eine Erfahrung geben, die zeigt, dass es in der Menschengattung ein Fortschreiten zum Besseren gäbe. Diese Erfahrung nennt Kant ein Geschichtszeichen.
  6. Er findet auf der Suche nach Geschichtszeichen eine Begebenheit seiner Zeit: Der Enthusiasmus der Menschen in ganz Europa an der französischen Revolution könne nur eine moralische Ursache haben. Die Moral der Menschen komme von einem Idealismus.
  7. Die Geschichte selbst sei somit wahrsagend. Die Menschen befänden sich in einer Evolution hin zur idealen Verfassung, zu der sie Geschichtszeichen hinführen würden. Auch bei Rückschlägen komme es bei der nächsten Gelegenheit wieder zur Fortentwicklung. Die ideale Staatsverfassung sei der Republikanismus. Eines Tages werde er so stark verankert sein, dass er nicht mehr umkehrbar sei. Kant zieht aus diesen Betrachtungen das Fazit, dass der Mensch dem Fortschritt folge. Zwischenzeitliche Rückschritte seien nicht von der Natur beabsichtigt (dafür sei der Mensch viel zu unwichtig), sondern sind vom Menschen gemacht.
  8. Kant geht auf die Frage ein, wie die zum Fortschreiten angelegten Maximen publik gemacht werden sollten: Die Volksaufklärung geschehe nicht vom Staat aus, sondern von den Philosophen aus dem Volk heraus. Damit Fortschritt möglich sei, müsse in einem Staat Publikationsfreiheit herrschen. Im Idealstaat sei das Volk gesetzgebend. Der ideale Realstaat müsse indessen erprobt werden.
  9. Der Ertrag, den dieses Fortschreiten abwerfe, sei nicht in Anwachsen der Moralität, sondern ein Anwachsen der Häufigkeit moralischen Handelns. Das Gute stecke bereits jetzt schon im Menschen, sonst könnte sich seine Entwicklung zum Besseren auch nicht vollziehen.
  10. In welcher Ordnung könne der Fortschritt erwartet werden? Der Fortschritt komme von oben nach unten, nicht andersherum. Daher müssten die Erziehung und Bildung des Volkes vom Staate ausgehen. Zudem müsse sich ein Staat von Zeit zu Zeit selbst reformieren. Die perfekte Verfassung verhindere zudem Angriffskriege.

Dritter Abschnitt

Der dritte Abschnitt umfasst den Streit der philosophischen Fakultät mit der Medizinischen.

Literatur

Neue Textausgabe:

  • Immanuel Kant: Der Streit der Fakultäten. Hrsg. von Horst D. Brandt und Piero Giordanetti, Felix Meiner Verlag, Hamburg 2005 (Philosophische Bibliothek 522), ISBN 3-7873-1450-4.

Sekundärliteratur:

  • Reinhard Brandt: Universität zwischen Selbst- und Fremdbestimmung : Kants "Streit der Fakultäten" ; mit einem Anhang zu Heideggers "Rektoratsrede". Akademie Verlag, Berlin 2003 (Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Sonderband 5), ISBN 3-05-003859-4.
  • Gerhard Medicus: Was uns Menschen verbindet – Humanethologische Angebote zur Verständigung zwischen Leib- und Seelenwissenschaften. VWB Vlg. f. Wissenschaft und Bildung, Berlin, 3. Aufl. 2015, ISBN 978-3-86135-585-4; Englische Ausgabe: Being Human – Bridging the Gap between the Sciences of Body and Mind. VWB Vlg. f. Wissenschaft und Bildung, Berlin, ISBN 978-3-86135-584-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Immanuel Kant: Der Streit der Facultäten in drey Abschnitten. Königsberg 1798.
  2. Karl Vorländer: Streit der Fakultäten.. In: Ders.: Immanuel Kant. Der Mann und das Werk (1924). Auf: textlog.de, 14. Februar 2007, abgerufen am 17. August 2011.