Coburger Landtag

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Coburger Rathaus, Sitz des Landtags bis 1881
Staatsministerium, Sitz des Landtags ab 1881

Als Coburger Landtag wird die Volksvertretung zunächst von Sachsen-Coburg-Saalfeld und später des Herzogtums Sachsen-Coburg, eines Teiles des Doppelherzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, zwischen 1821 und 1918 bezeichnet.

Entstehung

Bundesakte von 1815

Nach den Befreiungskriegen trat Sachsen-Coburg-Saalfeld dem Deutschen Bund bei. § 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtete die Bundesstaaten, eine landständige Verfassung einzurichten, die Landstände als Vertretung der Bevölkerung vorsah.

Die Verfassung des Herzogtums Coburg wurde nach längeren Vorarbeiten bereits seit 1804 zunächst von der Landesregierung, nach einer Ständewahl mit diesen erarbeitet und unter dem 8. August 1821 in Kraft gesetzt. Die neue Verfassung sah ein Einkammernparlament vor.

Zusammensetzung

Sechs der Sitze der Ständeversammlung waren den Rittergutsbesitzern vorbehalten. Drei Sitze wurden von den Rittergutsbesitzern des ehemaligen Fürstentums Coburg gewählt, zwei aus dem Fürstentum Saalfeld und einer aus dem Amt Themar. Ganz bewusst wurde nicht auf die adlige Herkunft, sondern auf den Besitz abgehoben. Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten des deutschen Bundes musste im Herzogtum Coburg nicht auf die Interessen der mediatisierten Familien Rücksicht genommen werden.

Jeweils ein Abgeordneter wurde von den Magistraten der Städte Coburg und Saalfeld bestimmt. Coburg Saalfeld und Pößneck wählten darüber hinaus je einen Vertreter aus der Bürgerschaft. Die restlichen Gemeinden wählten zusammen 6 Mitglieder. Insgesamt hatte der Landtag damit 17 Abgeordnete.

Das aktive Wahlrecht hatten bei den Rittergutsbesitzern natürlich nur diese, in den Städten die Inhaber des Bürgerrechtes und auf dem Land die Hauseigentümer sowie die Geistlichen und Beamten. Das passive Wahlrecht setzte den christlichen Glauben (gleich welcher Konfession), das Staatsbürgerrecht, ein Mindestalter von 30 Jahren sowie einen guten Ruf und finanzielle Solidität voraus.

Als Zensus war vorgeschrieben, dass die Abgeordneten ein Vermögen von 4000 Gulden oder ein Einkommen von 400 Gulden haben mussten.

Die Wahl der Rittergutsbesitzer und der Stadtmagistralen erfolgte direkt durch das jeweilige Organ. Die Wahl der übrigen Mitglieder erfolgte ab der zweiten Wahl indirekt über Wahlmänner. Je 25 Häuser eines Ortes wurde je ein Wahlmann gewählt. Diese bestimmten dann die Abgeordneten. Die Wahl erfolgte nicht geheim, sondern öffentlich.

Dieses Wahlrecht spiegelte die damalige Auffassung von Beteiligungsrechten wider und entsprach bei weitem nicht unseren heutigen Vorstellungen von Demokratie. Die Rittergutsbesitzer, die 1/3 der Mandate innehatten, repräsentierten wenig mehr als 100 Menschen und damit kein Prozent der Wähler. Die Städte waren in etwa gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten, der bäuerliche Stand weit unterrepräsentiert.

Kompetenzen

Die Ständeversammlung war keine Legislative im heutigen Sinne, aber am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Sie hatte insbesondere kein Gesetzesinitiativrecht, sondern konnte lediglich Gesetzesentwürfe des Herzogs annehmen oder ablehnen. Eine starke Stellung (verglichen mit anderen Parlamenten dieser Zeit) hatte der Landtag jedoch im Bereich der Haushaltspolitik. Der Landtag hatte ein Haushaltsrecht und konnte über Gesetze, die "die Freiheit und das Eigentum" des Bürger betrafen, entscheiden. Diese starke Stellung zeigte sich unter anderem darin, dass die Kontrolle der Staatsschuldenverwaltung in Sachsen-Coburg durch eine vom Landtag gewählte Kommission erfolgte. Die Rolle des Haushaltsplans als formelles Gesetz, wie wir sie heute kennen, wurde erstmals in der coburgischen Verfassung festgelegt.

Mitglieder des ersten Landtags 1821–1828

Der erste Landtag wurde 1821 gewählt und am 20. März 1821 eröffnet. 1826 verließen die neun Abgeordneten von Themar, Pößneck und Gräfenthal aufgrund des Gebietstausches den Landtag. Abgeordnete waren:

KurieGebietName
RittergutsbesitzerFürstentum CoburgForstobermeister Ernst Anton Karl von Imhoff
RittergutsbesitzerFürstentum CoburgFeldoberst Ernst August von Donop
RittergutsbesitzerFürstentum CoburgRat und Kaufmann Johann Schöner
RittergutsbesitzerFürstentum SaalfeldMajor Anton von Könitz
RittergutsbesitzerFürstentum SaalfeldBergrat Hamann
RittergutsbesitzerThemerHauptmann von Bünau
MagistratCoburgPolizeidirektor Johann Andreas Ortloff
MagistratSaalfeldJustiz- und Polizeidirektor Rose (Landtagssekretär)
BürgerschaftCoburgHofadvokat Andreas Fischer
BürgerschaftSaalfeldLederhändler Knoch
BürgerschaftPößneckKaufmann Gebhardt
AmtsbezirkCoburgAmtsschultheiß und Gastwirt Andreas Göckel
AmtsbezirkNeustadtGeorg Truckenbrod
AmtsbezirkRodachAmtstaxator Nicol Flohrschütz
AmtsbezirkSaalfeldMichael Franz
AmtsbezirkGräfenthalStadtjustiziar Rosenthal
AmtsbezirkThemarAmtsverwalter Hedenus

Ernst August von Donop wurde als Landtagsdirektor bestimmt.

Märzrevolution

Nach der Märzrevolution wurde mit dem Gesetz, die Ständeversammlung und die Wahl der Abgeordneten hierzu betreffend vom 22. April 1848 die Wahl und Zusammensetzung des Landtags verändert. Nun bestand der Landtag aus 18 Abgeordnen, die in ein-Personen-Wahlkreisen in indirekter Wahl gewählt wurden.

Neuregelung 1852

Mit dem Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852 wurden die Landtage neu geregelt. Weiterhin bestanden zwei Landtag für Gotha und für Coburg. Der Coburger Landtag hatte 11, der in Gotha 19 Mitglieder. Daneben bestand ein Gemeinschaftlicher Landtag für beide Herzogtümer, der sich aus den Mitgliedern der beiden Speziallandtagen zusammensetze. Die Abgeordneten wurden nun in ein-Personen-Wahlkreisen in indirekter Wahl auf vier Jahre gewählt. Für die Zeit zwischen den Sitzungen des Landtags wählte der Landtag aus seiner Mitte einen Ausschuss, der sich aus dem Landtagspräsidenten und drei weiteren Mitgliedern zusammensetzte.

Mitglieder des Landtags 1865 bis 1868

WahlbezirkNameStand
ILouis RückertRechtsanwalt in Coburg
IISchmidtSparkassenverwalter in Coburg
IIIFriedrich KöhlerRechtsanwalt in Coburg / Landtagspräsident
IVFeodor StreitRechtsanwalt in Coburg
VEmil Heinrich Reinhold DeyßingJustizamtmann in Coburg
VIAlfred SchmidtBürgermeister in Rodach
VIIJohann Eduard EichhornHoffischer in Unterlauter
VIIIRudolf MutherBürgermeister in Coburg
IXJohann Georg GundermannLandwirt in Zedersdorf
XCaspar MetznerSchultheiß in Hofstädten
XIRongeMagistratsrat in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Köhler und den Abgeordneten Muther, Deyßing, Schmidt I und Ronge. Stellvertreter waren Rückert, Schmidt II und Streit.[1][2]

Mitglieder des Landtags 1869 bis 1872

WahlbezirkNameStand
IRudolf MutherBürgermeister in Coburg / Landtagspräsident
IILouis RückertRechtsanwalt in Coburg / Schriftführer
IIIJohann SollmannSchlossermeister in Coburg
IVSchubertGastwirt in Obersiemau
VEmil Heinrich Reinhold DeyßingJustizamtmann in Coburg / Vizepräsident
VIAlfred SchmidtBürgermeister in Rodach / stellvertretender Schriftführer
VIIJohann Eduard EichhornLandwirt und Webemeister in Unterlauter
VIIIStöckeniusKaufmann in Neustadt
IXRudolph GeithFabrikant in Coburg
XCaspar MetznerKaufmann in Weidhausen
XIRongePrivatier in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Muther und den Abgeordneten Deyßing, Geith und Schmidt. Stellvertreter waren Rädlein, Sollmann und Ronge.[3]

Mitglieder des Landtags 1890

WahlbezirkNameStand
IRudolf MutherOberbürgermeister in Coburg / Präsident
IILudwig AppelMagistratsrat in Coburg
IIIEmil ForkelRechtsanwalt in Coburg
IVJ. W. SchubartRechtsanwalt in Neuses
VRobert RädleinKaufmann in Weidhausen /Vizepräsident
VIJohann RaabGutsbesitzer in Elsa
VIIGeorg Richard MönchSchultheiß in Beuerfeld
VIIIOscar ArnoldFabrikant in Neustadt bei Coburg
IXJoh. R. DuschSchultheiß in Mönchröden
XWilhelm GutselTöpfermeister in Sonnefeld
XIGeorg LentzBürgermeister in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Muther und den Abgeordneten Forkel, Rädlein, Arnold und Raab. Stellvertreter waren Dusch und Lentz.[4]

Mitglieder des Landtags 1907

WahlbezirkNameStand
IJ. R. SchindhelmKorbwarenfabrikant in Coburg
IIFriedrich SchumannKaufmann in Coburg / Schriftführer
IIIFriedrich BretzfeldRechtsanwalt und Notar in Coburg
IVFriedrich SchlottermüllerSchultheiß in Rossach
VCarl HahnSchultheiß in Grub a. F.
VIAdolf KrausSchultheiß in Heldritt
VIIGottlieb RömhildSchultheiß in Meeder / stellvertretender Schriftführer
VIIIOscar ArnoldFabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IXEmil EckardtSchultheiß in Fechheim
XWilhelm GutselHäfnermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XIReinhold StepfKaufmann in Königsberg

Der Ausschuss bestand aus Landtagspräsident Arnold und den Abgeordneten Schumann, Schindhelm und Römhild. Stellvertreter waren Schlottermüller, Bretzfeld und Hahn.[5]

Mitglieder des Landtags 1908 bis 1911

Bei den Landtagswahlen 1908 wurden ein Sozialdemokrat (Hermann Mämpel), zwei Kandidaten des Freisinns, vier des NLP und vier Agrarier gewählt.[6]

WahlbezirkNameStand
IHermann MämpelAngestellter bei Allgemeinen Ortskrankenkasse in Coburg
IIErnst KülbelMalzfabrikant und Magistratsrat in Coburg
IIIKleemannCoburg
IVFriedrich SchlottermüllerBürgermeister in Rossach / bis 1915
VCarl HahnSchultheiß in Grub a. F.
VIAdolf KrausSchultheiß in Heldritt
VIIGottlieb RömhildBürgermeister in Meeder /Schriftführer
VIIIOscar ArnoldFabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IXSchmidt
XWilhelm GutselTöpfermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XIReinhold StepfBürgermeister in Königsberg

[7]

Mitglieder des Landtags 1912 bis 1918

Bei den Landtagswahlen 1912 wurden drei Kandidaten des Freisinns, vier des NLP und vier Agrarier gewählt.[8]

WahlbezirkNameStand
ICarl SenkeisenHolzwarenfabrikant und Magistratsrat in Coburg
IIErnst KülbelMalzfabrikant und Magistratsrat in Coburg /Schriftführer
IIIGustav HirschfeldOberbürgermeister in Coburg
IVFriedrich SchlottermüllerBürgermeister in Rossach / bis 1915
IVChristian BrücknerSchultheiß in Haarth / Nachwahl 1915
VGustav HeßLandwirt in Neuses bei Coburg
VIGustav LangnerBürgermeister in Rodach
VIIGottlieb RömhildBürgermeister in Meeder
VIIIOscar ArnoldFabrikant in Neustadt bei Coburg / Präsident
IXReinhold GöckelMühlenbesitzer und Landwirt in Oberwohlsbach
XWilhelm GutselTöpfermeister in Sonnefeld / Vizepräsident
XIReinhold StepfBürgermeister in Königsberg

[9][10]

Nach dem Ersten Weltkrieg

Infolge des Rücktritts des Herzogs Carl Eduard am 14. November 1918 erlosch das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Hieraus entstanden die Freistaaten Gotha und Coburg. Am 9. Februar 1919 erfolgte die Wahl der elf Mitglieder der Coburger Landesversammlung. Das Wahlbündnis der Bürgerlichen erhielt 41,4 %, die SPD 58,6 %. Die Landesversammlung verabschiedete am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“, die provisorische Coburger Verfassung. Mit der Unterzeichnung des „Staatsvertrags über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha“ wurde am 12. April 1919 die Trennung von Gotha endgültig vollzogen.

Versammlungsort

Bis 1881 trat der Landtag in der Regimentsstube im Coburger Rathaus zusammen. Danach tagte er im Gebäude des Herzoglichen Staatsministeriums am Ketschentor. Dieses Gebäude, in dem später das Landgericht Coburg untergebracht war, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Quellen

  • Carl-Christian Dressel: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800 - 1826 im Vergleich. Duncker & Humblot Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12003-1.
  • Detlef Sandern: Parlamentarismus in Sachsen-Coburg-Gotha 1821/26 - 1849/52. In: Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen. Heft 7, ISBN 3-86160-507-4, Seite 9–177

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz, die Wahl der Landtagsabgeordneten für das Herzogthum Coburg betreffend vom 8. Dezember 1846, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 24, S. 46 ff. Digitalisat
  • Gesetz, die Ständeversammlung und die Wahl der Abgeordneten hierzu betreffend vom 22. April 1848, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 52, S. 87 ff. Digitalisat
  • Artikel V bis VIII des Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 2 ff. Digitalisat
  • Wahlordnung 1852, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 51 ff., Digitalisat
  • Liste der Wahlbezirke, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 150, S. 61 ff., Digitalisat
  • Gesetz zur Abänderung der Wahlordnung für die Landtage der Herzogtümer Coburg und Gotha (Beilage I zum Staatsgrundgesetz). Vom 9. März 1904, Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 1422, S. 39 ff. Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1865, S. 78 ff., online
  2. Für die Beschlüsse des Landtags 1865 bis 1868 siehe dessen Protokolle, Digitalisat
  3. Für die Beschlüsse des Landtags 1869 bis 1872 siehe dessen Protokolle, Digitalisat
  4. Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1890, S. 158, Digitalisat (Memento des Originals vom 8. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/digital.slub-dresden.de
  5. Hof- und Staatshandbuch für die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1907, S. 42, Digitalisat
  6. Klaus von Andrian-Werburg|Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37
  7. Verhandlungen des Landtags für das Herzogthum Coburg 1908-1911, S. 1 ff., Digitalisat
  8. Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37
  9. Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Zusammensetzung der Coburgischen Volksvertretung bei der Vereinigung Coburgs mit Bayern; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1969, S. 37.
  10. Verhandlungen des Landtags für das Herzogthum Coburg 1912-1918, S. 1 ff., Digitalisat

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