Bundeszentralregister

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Sitz des Bundesamtes für Justiz in Bonn

Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Registerrechts. Gemäß den Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.

Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich in Form einer Datenbank mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Aufgaben und verwaltete Register

Neben dem Bundeszentralregister werden noch zwei weitere Register verwaltet:

Das Erziehungsregister ist Teil des Bundeszentralregisters.[1]

Weitere Aufgaben des Bundesamts für Justiz sind:

Angaben im Register

In das Register werden nach § 4 BZRG die rechtskräftigen Entscheidungen mit den Personendaten des Betroffenen eingetragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des BZRG wegen einer rechtswidrigen Tat

  • auf Strafe erkannt,
  • eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
  • jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuches mit Strafvorbehalt verwarnt oder
  • nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt hat.

Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG ausländische Verurteilungen unter den dort genannten Voraussetzungen in das Register eingetragen.[2]

Nach § 3 BZRG sind in das Register aufzunehmen:

Mittelbar werden auch Namensänderungen, mitgeteilt durch die Meldebehörde, Inhalt des Bundeszentralregisters. Ebenfalls Inhalt werden Suchvermerke (§ 27 BZRG).

Auskunft

Jeder dem Bundeszentralregistergesetz unterliegenden Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, oder ihrer gesetzlichen Vertretung, wird auf Antrag ermöglicht, die sie betreffenden Eintragungen im Bundeszentralregister einzusehen, sowie die Auszüge daraus, die als Führungszeugnis, behördliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis im Gesetz beschrieben werden, zu erhalten.

Eine anonymisierte Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben (Kriminologie) ist ebenfalls unbeschränkt möglich.

Die Eintragungen in das Bundeszentralregister unterliegen der Straftilgung; die Tilgungsfrist bestimmt sich nach Art der Verurteilung bzw. nach der Strafhöhe.

Es ist möglich, das Bundeszentralregister zur Erzeugung einer Kriminalstatistik, namentlich einer Rückfallstatistik auszuwerten.

Einzelnachweise

  1. Das Bundeszentralregister. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Justiz, archiviert vom Original am 8. Mai 2016; abgerufen am 8. Mai 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesjustizamt.de
  2. Welche Verurteilungen werden in das Zentralregister eingetragen? In: Häufige Fragen zum Bundeszentralregister. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 20. Januar 2015.

Weblinks

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2013-08-05 Adenauerallee 99-103, Bonn, Rheinseite IMG 0510.jpg
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Gesamtansicht des Gebäudes Adenauerallee 99–103 in Bonn, fotografiert von der gegenüberliegenden Rhein-Seite.

Das Gebäude in Bonn (postalische Anschrift: Adenauerallee 99–103) ist und war Dienstsitz mehrerer deutscher Bundesbehörden:

Vor dem Jahr 1999 war das Gebäude ausschließlich Sitz des Auswärtigen Amtes, später zog das Bundeszentralregister von Berlin nach Bonn um. Das Gebäude befindet sich vor dem Rheinufer.