Bundesregierung Seipel I

Die Bundesregierung Seipel I (31. Mai 1922 – 16. April 1923) folgte, am 31. Mai 1922 vom Nationalrat gewählt, der Bundesregierung Schober II nach. Bei 159 abgegebenen Stimmen wurde die christlichsozial-großdeutsche Regierung mit 101 Ja-Stimmen gegen 58 Nein-Stimmen der Sozialdemokraten gewählt.[1] Das Kabinett Schober II hatten die Großdeutschen aus Protest gegen die Außenpolitik Schobers nicht mitgewählt und nur toleriert; nun bildeten sie eine Koalition mit den Christlichsozialen. Deren Obmann seit 1921 und Vordenker Ignaz Seipel, katholischer Prälat, übernahm selbst das Amt des Bundeskanzlers.

Nach Regierungsumbildung folgte die Bundesregierung Seipel II.

Bundesminister (für)AmtsinhaberPartei
BundeskanzlerIgnaz SeipelCSP
Vizekanzler, mit der Leitung des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht betraut (Unterricht und Kultus: siehe unten)Felix FrankGDVP
Bundesministerium für ÄußeresAlfred Grünberger
FinanzenAugust SégurCSP
Land- und Forstwirtschaft, mit der Leitung des Bundesministeriums für Volksernährung betrautRudolf BuchingerCSP
HeereswesenCarl VaugoinCSP
Handel und Gewerbe, Industrie und BautenEmil KraftGDVP
JustizLeopold WaberGDVP
VerkehrswesenFranz OdehnalCSP
soziale VerwaltungRichard SchmitzCSP
betraut mit Unterricht und Kultus im Bundesministerium für Inneres und UnterrichtEmil SchneiderCSP

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stenographisches Protokoll. 112. Sitzung des Nationalrats der Republik Österreich. Mittwoch, den 31. Mai 1922 (= S. 3697 f.)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.