Bundesregierung Schuschnigg II
Die österreichische Bundesregierung Schuschnigg II war ab dem 14. Mai 1936 bis 4. November 1936 im Amt. Regierungschef war Kurt Schuschnigg (siehe Ständestaat (Österreich)).
Eigentlicher Auslöser für die Bildung der Bundesregierung Schuschnigg II war ein Glückwunschtelegramm Vizekanzler Starhembergs an Benito Mussolini am 12. Mai 1936 anlässlich der Eroberung der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. Die internationale Kritik daran war der Anlass zu dessen Entmachtung durch Schuschnigg.
Die Regierung hatte keinen langen Bestand. Nach einer Erweiterung des Kabinetts als Folge des Juliabkommens – Guido Schmidt wurde mit 11. Juli zum Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, der Nationalsozialist Edmund Glaise-Horstenau als Vertreter der „nationalen Opposition“ zum Minister ohne Portefeuille ernannt – kam es bereits im November 1936 zur Bildung der Bundesregierung Schuschnigg III.
Bundesminister | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|
Bundeskanzler | Kurt Schuschnigg | VF |
Vizekanzler | Eduard Baar-Baarenfels | VF |
Bundeskanzleramt | Staatssekretär: Guido Zernatto | VF |
Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten | Kurt Schuschnigg Staatssekretär: Guido Schmidt (ab dem 11. Juli 1936) | VF VF |
Bundesminister für Inneres mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten des Sicherheitswesens betraut | Eduard Baar-Baarenfels | VF |
Bundesminister für Justiz | Hans Hammerstein-Equord | VF |
Bundesminister für Unterricht | Hans Pernter | VF |
Bundesminister für soziale Verwaltung | Josef Resch | parteilos |
Bundesminister für Finanzen | Ludwig Draxler | VF |
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft | Peter Mandorfer | VF |
Bundesminister für Handel und Verkehr | Fritz Stockinger | VF |
Bundesminister für Landesverteidigung | Kurt Schuschnigg Staatssekretär: Wilhelm Zehner | VF VF |
Minister ohne Portefeuille | Edmund Glaise-Horstenau (nach dem Juliabkommen am 11. Juli 1936) | VF (eigentlich NSDAP) |
Literatur
- Gertrude Enderle-Burcel: Historische Einführung zu den Kabinetten Schuschnigg I bis IV (1934–1938). in: Edition der Ministerratsprotokolle der Ersten Republik, Kabinett Dollfuß und Schuschnigg, 15 Bände.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“