Bundesregierung Ramek I

Die Bundesregierung Ramek I war vom 20. November 1924 bis 15. Jänner 1926 im Amt. Regierungschef war Rudolf Ramek.

Am 7. November 1924 erklärte die Bundesregierung Seipel ihren Rücktritt, dessen unmittelbarer Anlass ein Eisenbahner-Streik war. Nachdem am 11. November eine Einigung mit den Eisenbahnern zustande kam, wurde Ignaz Seipel mit der Bildung einer neuen Regierung beauftragt. Er wollte allerdings nur weitermachen, wenn er die Gewissheit habe, dass er seine Sanierungspolitik im Sinne der Genfer Protokolle fortsetzen konnte. Dazu war auch die Teilnahme der Bundesländer an der Sanierungspolitik notwendig. Nachdem er sich mit heftigem Widerstand aus der eigenen Christlichsozialen Partei, insbesondere aus den Ländern, konfrontiert sah, legte Seipel den Auftrag zur Regierungsbildung zurück.

Wenig überraschend fiel sein Vorschlag für seinen Nachfolger als Bundeskanzler auf Rudolf Ramek. Dieser war schon Staatssekretär und Innenminister gewesen, gehörte von Beginn an dem österreichischen Parlament an und war Landesparteiobmann der Christlichsozialen in Salzburg und galt somit als Vertreter der Länder. Er war aber auch ein unbedingter Vertrauensmann Seipels und garantierte damit die Fortführung der Seipel’schen Sanierungspolitik. Durch den Eintritt Rameks und Jakob Ahrers (als Finanzminister) in die Bundesregierung erhielt diese die Bezeichnung als Länderkabinett. Die Großdeutschen beschlossen, in der Koalition zu verbleiben.

Bundesminister (für)AmtsinhaberPartei
BundeskanzlerRudolf RamekCSP
Vizekanzler (mit der Leitung der Justizangelegenheiten betraut)Leopold WaberGDVP
mit der Führung der auswärtigen Angelegenheiten betrautHeinrich MatajaCSP
UnterrichtEmil SchneiderCSP
soziale VerwaltungJosef ReschCSP
FinanzenJakob AhrerCSP
Land- und ForstwirtschaftRudolf BuchingerCSP
Handel und VerkehrHans SchürffGDVP
HeereswesenCarl VaugoinCSP

Literatur

  • Franz Schausberger: Rudolf Ramek 1881–1941. Konsenskanzler im Österreich der Gegensätze. Aus der Reihe: Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Band 62, Böhlauverlag Wien, Köln, Weimar 2017. ISBN 978-3-205-20644-6

Weblinks

  • [1] auf austria-forum.org

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.