Bundesregierung Raab IV

Bundesregierung Raab IV
8. Regierung der Zweiten Republik
Julius Raab
BundeskanzlerJulius Raab
Wahlkeine
LegislaturperiodeIX.
Ernannt durchBundespräsident Adolf Schärf
Bildung3. November 1960
Ende11. April 1961
Dauer159 Tage
VorgängerBundesregierung Raab III
NachfolgerBundesregierung Gorbach I
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Raab IV wurde ohne vorherige Nationalratswahl zusammengestellt und stellte eine praktisch unveränderte Fortsetzung des zurückgetretenen ÖVP-SPÖ-Kabinetts Raab III dar. Das letzte Kabinett unter Führung von Julius Raab wurde von Bundespräsident Adolf Schärf am 3. November 1960 ernannt und amtierte bis zu seinem Rücktritt am 11. April 1961, der mit einem Kanzlerwechsel auf Wunsch der ÖVP verbunden war. Die Amtszeit von Raab IV war mit 159 Tagen die zweitkürzeste der Zweiten Republik nach der Bundesregierung Figl III mit 120 Tagen.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler: Julius Raab
Vizekanzler: Bruno Pittermann
ÖVP
SPÖ
 
InneresJosef AfritschSPÖFranz Grubhofer (ÖVP)
JustizChristian BrodaSPÖ 
UnterrichtHeinrich DrimmelÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenEduard HeilingsetzerÖVP 
Land- und ForstwirtschaftEduard HartmannÖVP 
Handel und WiederaufbauFritz BockÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftKarl WaldbrunnerSPÖ 
LandesverteidigungFerdinand GrafÖVPOtto Rösch (SPÖ)
Auswärtige AngelegenheitenBruno KreiskySPÖFranz Gschnitzer (ÖVP)

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Julius-Raab-1961.jpg
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Julius Raab
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.