Bundesregierung Kreisky II

Bundesregierung Kreisky II
14. Regierung der Zweiten Republik
Bruno Kreisky
BundeskanzlerBruno Kreisky
WahlNationalratswahl 1971
LegislaturperiodeXIII.
Ernannt durchBundespräsident Franz Jonas
Bildung4. November 1971
Ende28. Oktober 1975
Dauer3 Jahre und 358 Tage
VorgängerBundesregierung Kreisky I
NachfolgerBundesregierung Kreisky III
Zusammensetzung
Partei(en)SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
93/183

Die österreichische Bundesregierung Kreisky II, eine Alleinregierung der SPÖ, wurde nach der Nationalratswahl vom 10. Oktober 1971 zusammengestellt, die der SPÖ die absolute Mandatsmehrheit brachte. Kreiskys Nachfolger als Kanzler, Fred Sinowatz, gehörte als neuer Unterrichtsminister erstmals der Regierung an.

Bundespräsident Franz Jonas ernannte das Kabinett am 4. November 1971. Bundespräsident Rudolf Kirchschläger, der dem Kabinett bis 23. Juni 1974 als parteiloser Außenminister angehörte, entließ es auf Kreiskys Wunsch am 8. Oktober 1975, drei Tage nach einer Nationalratswahl, die die absolute SPÖ-Mandatsmehrheit bestätigt hatte. Dann war das Kabinett bis zum 28. Oktober 1975, an dem die Bundesregierung Kreisky III ernannt wurde, vom Bundespräsidenten mit der Fortführung der Geschäfte betraut. ÖVP und FPÖ befanden sich in Opposition.

Ergebnisse

Es folgt eine Auswahl an politischen Ergebnissen:

Personalien

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzlerBruno KreiskySPÖErnst Eugen Veselsky (SPÖ)
Elfriede Karl (SPÖ)
Karl Lausecker (SPÖ, ab 18. Jänner 1973)
Ministerin ohne Portefeuille im Bundeskanzleramt
(bis 2. Februar 1972)
Ingrid LeodolterSPÖ 
Vizekanzler und BM für soziale VerwaltungRudolf HäuserSPÖ 
Auswärtige AngelegenheitenRudolf Kirchschläger (bis 23. Juni 1974)

Erich Bielka (ab 23. Juni 1974)

beide parteilos 
InneresOtto RöschSPÖ 
Unterricht und KunstFred SinowatzSPÖ 
JustizChristian BrodaSPÖ 
FinanzenHannes AndroschSPÖ 
Land- und ForstwirtschaftOskar WeihsSPÖGünter Haiden (ab 8. Juli 1974)
Handel, Gewerbe und IndustrieJosef StaribacherSPÖ 
VerkehrErwin Frühbauer (bis 17. September 1973)
Erwin Lanc (ab 17. September 1973)
beide SPÖ 
LandesverteidigungKarl Lütgendorfparteilos 
Bauten und TechnikJosef MoserSPÖ 
Wissenschaft und ForschungHertha FirnbergSPÖ 
Gesundheit und Umweltschutz; eingerichtet ab 1. Februar 1972Ingrid Leodolter (ab 2. Februar 1972)SPÖ 

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1972, S. 480.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Portrait of Austrian Chancellor Dr. Bruno Kreisky (1980), taken in Vienna, Austria