Bundesregierung Buresch I
Die österreichische Bundesregierung Buresch I amtierte vom 20. Juli 1931 bis 27. Jänner 1932. Regierungschef war Karl Buresch. Die Regierung war mit der Fortführung der Geschäfte betraut bis 29. Jänner 1932.
Buresch wurde am Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise und inmitten der im Mai 1931 aufgebrochenen Katastrophe der Creditanstalt nach dem Scheitern der zunächst betrauten Politiker Otto Ender und Ignaz Seipel mit der Regierungsbildung betraut. Seine Regierung galt als Übergangskabinett. Die Weigerung Bureschs, sich zu einem explizit „deutschen Kurs“ zu bekennen, führte schließlich zum Bruch des Bündnisses mit den Großdeutschen, und zum Minderheitskabinett Buresch II.
Amt | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|
Bundeskanzler | Karl Buresch | CSP |
Vizekanzler | Johann Schober (mit der sachlichen Leitung der auswärtigen Angelegenheiten betraut) | ohne Parteimitgliedschaft |
Bundeskanzleramt | Bundesminister Franz Winkler (mit der sachlichen Leitung der inneren Angelegenheiten betraut) | Landbund |
Bundesminister für Justiz | Hans Schürff | GDVP |
Bundesminister für Unterricht | Emmerich Czermak | CSP |
Bundesminister für soziale Verwaltung | Josef Resch | CSP |
Bundesminister für Finanzen | Josef Redlich (bis 5. Oktober 1931) Karl Buresch (mit der vorläufigen Fortführung der Geschäfte betraut, 5. Oktober 1931 bis 16. Oktober 1931) Emanuel Weidenhoffer (ab 16. Oktober 1931) | CSP CSP CSP |
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft | Engelbert Dollfuß | CSP |
Bundesminister für Handel und Verkehr | Eduard Heinl | CSP |
Bundesminister für Heereswesen | Carl Vaugoin | CSP |
Literatur
- Buresch Karl. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 1, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1957, S. 128.
- Gertrude Enderle-Burcel: Karl Buresch in: Friedrich Weissensteiner, Erika Weinzierl (Hrsg.): Die österreichischen Bundeskanzler – Leben und Werk, Österreichischer Bundesverlag, Wien 1983, ISBN 3-215-04669-5.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“