Bundesregierung Buresch I

Die österreichische Bundesregierung Buresch I amtierte vom 20. Juli 1931 bis 27. Jänner 1932. Regierungschef war Karl Buresch. Die Regierung war mit der Fortführung der Geschäfte betraut bis 29. Jänner 1932.

Buresch wurde am Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise und inmitten der im Mai 1931 aufgebrochenen Katastrophe der Creditanstalt nach dem Scheitern der zunächst betrauten Politiker Otto Ender und Ignaz Seipel mit der Regierungsbildung betraut. Seine Regierung galt als Übergangskabinett. Die Weigerung Bureschs, sich zu einem explizit „deutschen Kurs“ zu bekennen, führte schließlich zum Bruch des Bündnisses mit den Großdeutschen, und zum Minderheitskabinett Buresch II.

AmtAmtsinhaberPartei
BundeskanzlerKarl BureschCSP
VizekanzlerJohann Schober (mit der sachlichen Leitung der auswärtigen Angelegenheiten betraut)ohne Parteimitgliedschaft
BundeskanzleramtBundesminister Franz Winkler (mit der sachlichen Leitung der inneren Angelegenheiten betraut)Landbund
Bundesminister für JustizHans SchürffGDVP
Bundesminister für UnterrichtEmmerich CzermakCSP
Bundesminister für soziale VerwaltungJosef ReschCSP
Bundesminister für FinanzenJosef Redlich (bis 5. Oktober 1931)

Karl Buresch (mit der vorläufigen Fortführung der Geschäfte betraut, 5. Oktober 1931 bis 16. Oktober 1931)

Emanuel Weidenhoffer (ab 16. Oktober 1931)

CSP

CSP

CSP

Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftEngelbert DollfußCSP
Bundesminister für Handel und VerkehrEduard HeinlCSP
Bundesminister für HeereswesenCarl VaugoinCSP

Literatur

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.