BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter

Der BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e. V. (vormals Bund Freischaffender Foto-Designer e. V. (BFF), vormals Bund Freischaffender Fotografen e. V. (BFF)) ist ein Berufsverband für professionelle Fotografen in Deutschland mit Sitz in Stuttgart.[1] Er wurde am 18. Januar 1969[2] von dem Modefotograf Walter E. Lautenbacher, dem Werbefotograf Franz Lazi, dem Industriefotograf Ludwig Windstosser und den Fotografen Robert Häusser, Willi Moegle und Dr. Wolf Strache gegründet.

Der BFF – Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V.

Der Verband versteht sich als offizieller Berufsverband kommerzieller Fotografen mit künstlerischem Anspruch. Dafür sollen die namhaften Gründungs- und Ehrenmitglieder – darunter international renommierte Fotografen wie F. C. Gundlach, Peter Lindbergh, Walter Schels, Herlinde Koelbl oder Oliviero Toscani – bürgen. Derzeit bestimmen rund 530 Fotografen aus den Bereichen Werbung und Editorial sowie Filmgestalter und Hochschullehrer für Fotografie und Design die Ausrichtung des Verbandes.

Aufgaben

Der Verein hat laut Satzung die Aufgabe, die gemeinsamen beruflichen Interessen der freiberuflichen Fotografen und Filmgestalter wahrzunehmen und zu vertreten. Zweck des Vereins ist insbesondere die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Vereinsmitglieder.[1]

Darüber hinaus wird das Networking unter den Mitgliedern gefördert. Gemeinsame Ausstellungen, Aktionen, Präsentationen in Online- und Printmedien des Verbandes sollen den Fotografen eine hohe Aufmerksamkeit ihrer Arbeit bei Fachöffentlichkeit und Presse bieten. Unter dem Titel „50 Jahre BFF – Fotografie im Wandel“ organisierte der Verband zu seinem 50-jährigen Bestehen eine Ausstellungsserie in Stuttgart (6.–22. Juni) und Berlin (8.–18. August) sowie in Hamburg (20.–29. September)[3].

Aufnahme

Ein Beitritt erfordert das positive Urteil einer zehnköpfigen Jury, die aus BFF-Mitgliedern besteht. Dies hat zum Ziel, den hohen Anspruch des Verbandes an die visuelle Qualität der Fotografie und dem Film zu sichern. Ein weiteres wichtige Ziel ist es, durch die Aufnahme der Fotografen und Filmgestalter beim BFF den Nachweis des erforderlichen „künstlerischen Anspruchs“ zu erbringen, um die BFF-Mitglieder steuerrechtlich von den Finanzämtern als Freiberufler zu akzeptieren.

Walter E. Lautenbacher bei einer Rede vor BFF-Mitgliedern am 18. Januar 1994 in seinem Studiohaus in Leonberg. Man kann das Verbandslogo erkennen, das 1969 auf Initiative Lautenbachers entstand und noch heute Gültigkeit hat.

Gründung des BFF

Am 18. Januar 1969, um 17.30 Uhr, kam es nach 9 Jahren der Vorbereitung in Lautenbachers privaten Wohnung in der Marienstrasse 3A in Stuttgart zur Gründung des Bundes Freischaffender Fotografen (BFF). Die beteiligten sechs Personen waren Walter E. Lautenbacher als Gründungsvorstandssprecher sowie Franz Lazi und Ludwig Windstosser als Gründungsvorstandsmitglieder. Des Weiteren waren Robert Häusser, Willi Moegle und Dr. Wolf Strache als Gründungsmitglieder beteiligt.[4]

Das Ziel war zunächst, dass auch kommerzielle Fotografen als Künstler anerkannt werden können, also z. B. Werbe- und Modefotografie als Kunst dargestellt wurde. So erstritt Lautenbacher vor dem Bundesfinanzhof bereits lange vor der Gründung ab dem Jahr 1957, dass nicht mehr alle kommerziellen Fotografen zwingend in der Handwerksrolle eingetragen sein mussten. Wenn ihre Arbeit nachweislich bestimmte künstlerische Elemente aufwies, konnten sie nun als Künstler und somit als Freiberufler tätig sein, die von der Gewerbesteuer befreit sind. Dafür polarisierte Lautenbacher den Begriff Fotodesigner, der zudem vom BFF bundesweit eingeführt wurde. Diese Bezeichnung fand schnell Akzeptanz in der Branche, so dass der Verband in Bund Freischaffender Foto-Designer e.V. umbenannt wurde.

Auszug des Urteils vom 10. März 1960 des IV. Senats des Bundesfinanzhofes in München unter dem Aktenzeichen IV-105-58, veröffentlicht in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung von 1961 in Heft 3 auf Seite 51 und 52 als Urteil Nr. 52: „Die künstlerische Eigenschaft seiner Werke* sei durch das Gutachten des Sachverständigen der Oberfinanzdirektion zur Begutachtung von Photographen auf ihre Künstlereigenschaft im Sinne des § 4 Ziffer 17 des Umsatzsteuergesetzes festgestellt. Danach seien seine Arbeiten durchweg von höchster Qualität, bestechender Fülle des Einfalls und von brillanter Komposition. Das Gutachten komme deshalb zu dem Ergebnis, daß die künstlerische Eigenschaft seines Schaffens außer jedem Zweifel stehe.“ (* gemeint ist Walter E. Lautenbacher)

Ehrenvorstände

Walter Ernst Lautenbacher † (Gründungsvorstandssprecher)

Franz Christian Gundlach

Ehrenmitglieder

Weblinks

Quellen

  1. a b Satzung · BFF. Abgerufen am 28. November 2019 (deutsch).
  2. Pforzheim Galerie präsentiert die „BFF-Ehrenmitglieder-Galerie“. (Memento vom 26. Dezember 2018 im Internet Archive) Stadt Pforzheim, 23. Oktober 2009. Abgerufen am 26. Dezember 2018.
  3. Werner Deisenroth: 50 JAHRE BFF... - 50 Jahre BFF / Die Avantgarde der Bildgestalter. In: Designers Digest. 2. August 2019, abgerufen am 15. August 2023 (deutsch).
  4. Walter E. Lautenbacher: Editorial im BFF Jahrbuch von 1985. In: Bund Freischaffender Foto-Designer (Hrsg.): BFF Jahrbuch von 1985. 1. Auflage. Verlag des Bund Freischaffender Foto-Designer e. V. (BFF), Stuttgart 1985, S. 9–11.

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Walter-E-Lautenbacher 18-01-1994 BFF-Leonberg.jpg
Autor/Urheber: Marc-Lautenbacher, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Walter E. Lautenbacher a été élu comme président du conseil d’administration de 1969 à 1985 par les membres de l'Union des photographes artistiques professionnels (BFF) en Allemagne. En 1985 à l’âge de 65 ans, il décida de ne pas se représenter à nouveau comme président du conseil d’administration. La même année, il a été nommé président d’honneur et il possède cette nomination jusqu’à aujourd’hui, même après sa mort en 2000. Sur cette photo, Lautenbacher porte la médaille d’or „George-Eastman“ de la compagnie KODAK pour ses mérites concernant la photographie.