Bezirk Radautz

Der Bezirk Radautz (rumänisch: Rădăuț; ruthenisch: Radiwci) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina. Der Bezirk umfasste Gebiete im Osten der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Radautz (Rădăuți). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina im Norden Rumäniens (Kreis Suceava).

Lagekarte des Bezirks Radautz innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Radautz wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Radautz und Solka (Solca) gebildet.[2] 1886 wurde die Errichtung eines weiteren Gerichtsbezirks bestimmt, wofür drei Gemeinden des Gerichtsbezirks Radautz zum Gerichtsbezirk Seletin zusammengeschlossen wurden.[3] Die Verordnung wurde dabei per 1. Juni 1888 amtswirksam.[4] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz herausgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Gurahumora zum Bezirk Gurahumora vereint, woraufhin der Bezirk Radautz wieder aus zwei Gerichtsbezirken bestand.[5]

Im Bezirk Radautz lebten im Jahr 1869 73.601 Menschen, bis zum Jahr 1900 erhöhte sich die Einwohnerzahl auf 82.152 Personen. Von der Bevölkerung hatten 1900 47.919 Rumänisch (58,3 %) als Umgangssprache angegeben, 21.493 Personen sprachen Deutsch (26,2 %), 8.864 Ruthenisch (10,8 %) und 3.326 eine andere Sprache (4,0 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 184,097 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit 28 Gemeinden und fünf Gutsgebieten.

JahrEin-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
186973.601
188081.41017.3367.00352.2884.645
189092.55420.6878.83758.0804.297
190082.15221.4938.86447.9193.326

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Radautz und Seletin, diesen waren folgende Orte zugeordnet[6]:

Gerichtsbezirk Radautz:

Gerichtsbezirk Seletin:

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1886, XXVI. Stück, Nr. 75: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1888, VI. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“
  6. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 401

Literatur

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Wappen Herzogtum Bukowina.png
Wappen des Herzogtums der Bukowina