Bernhard Travelmann

Bernhard Travelmann (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert) war in den Jahren 1354 bis 1367 Domherr in Münster.

Leben

Bernhard Travelmann entstammte dem münsterischen Erbmännergeschlecht Travelmann. Er, Albert Kerckerinck und Johannes von Warendorf gehörten zu den wenigen Angehörigen einer Patrizierfamilie, denen zu dieser Zeit die Aufnahme in das Domkapitel gelungen ist. Ab 1392 war dies vorübergehend ausgeschlossen, denn das Domkapitel gab sich ein Statut, nach dem nur Personen adliger Abstammung der Zugang zu diesen Ämtern möglich war. Diese Regelung führte zum sog. Erbmännerstreit. 1557 versuchte Johann Schencking, diese Sperre zu durchbrechen. Mit diesem Streit, bei dem sich Johann Ludwig von Kerckerinck eifrig für die Interessen der Erbmänner einsetzte, beschäftigte sich das Reichskammergericht über lange Zeit und stellte 1685 in einem Urteil die Ritterbürtigkeit der Erbmänner fest. Domkapitel und Ritterschaft wehrten sich dagegen und legten Revision ein. 1709 bestätigte Kaiser Joseph I. dieses Urteil. Das Domkapitel widersetzte sich weiterhin und erst nach einer Strafandrohung durch Kaiser Karl VI. wurde der Widerstand aufgegeben.[1]

Bernhard Travelmann besiegelte das Kapitelstatut vom 21. September 1313 nachträglich und findet erstmals am 13. September 1354 als Domherr zu Münster urkundliche Erwähnung. In diesem Amt blieb er bis 1367. Er war Bevollmächtigter des Domkapitels beim Papst in Avignon. Er war darüber hinaus noch Kanoniker in den Kollegiatstiften Alter Dom zu Münster und St. Ludgeri. Die Quellenlage gibt über seinen weiteren Lebensweg keinen Aufschluss.

Quellen

Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Kohl, Germania Sacra NF 17,1, Domstift St. Paulus zu Münster, S. 282