Beitrag

Ein Beitrag ist eine finanzielle, ideelle oder sachliche Leistung, die jemand zu etwas beisteuert, mit der man sich an etwas beteiligt. Zum Beispiel zahlt man Beiträge in Form von Geld, kann sich aber ebenso an einer Diskussion mit Beiträgen beteiligen.

Beiträge zu einer Publikation (Zeitung, Fachzeitschrift oder Sammelwerk) werden auch Artikel genannt; die für einen Tagungsband eingereichte schriftliche Fassung eines Vortrags nennt man auch Presented Paper. In den elektronischen Medien sind Beiträge häufig Teil einer Magazinsendung.

Unter Beitrag im Öffentlichen Recht versteht man außerdem eine der vier Hauptarten von Abgaben neben den Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Öffentliche Abgabe

Definition und Beispiele

Öffentlich-rechtliche Lasten

Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.[1]

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).

Zwangsbeitrag

Viele Beitragszahler empfinden die Pflicht einer Beitragszahlung ohne tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung als Zwangsbeitrag, so dass dies in Stellungnahmen zu Beiträgen[2] oder bei Rechtsstreitigkeiten so formuliert wird[3] (Beispiel „Krankenhaus-Notopfer“). Rechtlich bleibt es immer dabei, dass ein Beitrag letztendlich zu leisten ist.

Versicherungswesen

Im Versicherungswesen ist der Beitrag (Versicherungsbeitrag) die Summe, die der Versicherungsnehmer entrichtet, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Die gebuchten Beiträge sind damit das Pendant zu den Umsatzerlösen von Industrie- und Handelsunternehmen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Beitrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Creifelds Rechtswörterbuch, C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1990, ISBN 3-406-33964-6
  2. Bizer: Studententicket. Finanziert über studentische Zwangsbeiträge, IUR 1992, S. 30 f.
  3. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014, Az. 2 BvR 1561/12, Volltext Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2004, Az. 1 BvR 1203/04, Volltext Rn. 5.

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