Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)

Bayerischer Landtag
(1919–1933)

LandesflaggeLandeswappen
FlaggeLandeswappen
Basisdaten
Sitz:München
Wahlsystem:Verhältniswahl
Anzahl der Stimmen:1
Rechenverfahren:Hagenbach-Bischoff-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise:8
Legislaturperiode:4 Jahre
Erste Sitzung:21. Februar 1919

Der Bayerische Landtag war während der Zeit der Weimarer Republik (1919 bis 1933) das Landesparlament des Freistaates Bayern. Seine Vorgänger waren die Kammer der Abgeordneten in der Bayerischen Ständeversammlung des Königreichs Bayern, sowie der Provisorische Nationalrat nach dem Sturz der Monarchie 1918.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Gemäß der Verfassung des Freistaats Bayern[1] wurde der Landtag durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gebildet und auf eine vier Jahre dauernde Legislaturperiode festgelegt. Jedoch konnte der Landtag gemäß der Verfassung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten jederzeit seine Auflösung beschließen. Das aktive Wahlrecht besaßen Männer und Frauen ab 20 Jahren im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Wählbar waren Inhaber des passiven Wahlrechts. Das passive Wahlrecht besaßen nur wahlberechtigte bayerische Staatsbürger, Männer und Frauen, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatten.

Die Verhandlungen des Landtages waren normalerweise öffentlich. Die Entwürfe der Gesetze und des Haushaltsplanes waren vor der ersten Lesung allgemein zugänglich zu machen.

Der Landtag wählte aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem Präsidenten, seinen Vertretern und den Schriftführern bestand. Der Landtag wählte den bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigte die Minister. Per Misstrauensvotum konnten (mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl) einzelne Minister oder das Gesamtministerium zum Rücktritt gezwungen werden.

Präsident des Provisorischen Nationalrats

Präsidenten und Vizepräsidenten des Landtages

Präsidenten

NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
Franz SchmittSPD17. März 191920. März 1920
Heinrich KönigbauerBVP19. März 192031. Juli 1929
Georg StangBVP20. November 192927. April 1933
Hermann EsserNSDAP28. April 193314. Oktober 1933[2]


I. Vizepräsidenten

NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
Heinrich KönigbauerBVP17. März 191918. März 1920
Sigmund von HallerSPD18. März 192014. Juli 1920
Erhard AuerSPD15. Juli 19202. Juni 1924
Theodor DoerflerVB3. Juni 192418. November 1924
Erhard AuerSPD18. November 192430. Mai 1932
Franz SchwedeNSDAP31. Mai 193227. April 1933
Alfons Maria ProbstBVP28. April 193314. Oktober 1933

II. Vizepräsidenten

NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
Karl HammerschmidtDDP17. März 191914. Juli 1920
Fritz GoßlerUSPD15. Juli 19201. Dezember 1920
Karl Ferdinand PriegerBMP1. Dezember 192018. November 1924
Theodor DoerflerVB18. November 19249. Dezember 1925
Karl Ferdinand PriegerDNVP9. Dezember 192520. Juni 1928
Hans HartmannDDP21. Juni 192830. Mai 1932
Erhard AuerSPD31. Mai 193227. März 1933
Franz SchwedeNSDAP28. April 193314. Oktober 1933

Landtagswahlen

Der Bayerische Landtag tagte zunächst als provisorischer Nationalrat von November 1918 bis Januar 1919 und dann regulär seit 1919 bis 29. April 1933. Landtagswahlen fanden am 12. Januar 1919 (Pfalz 2. Februar), am 6. Juni 1920, am 6. April und 4. Mai 1924, am 20. Mai 1928 sowie am 24. April 1932 statt.

Der Landtag wurde, wie die anderen Länderparlamente des Deutschen Reichs mit dem „Gleichschaltungsgesetz“ vom 31. März 1933, entsprechend den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933, umgebildet und gleichgeschaltet. Er kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz „zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“, also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Am 30. Januar 1934 wurde der Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.

Sitz

Ehemaliges Ständehaus, anschließend bayerischer Landtag bis zur Zerstörung 1944

Der bayerische Landtag hatte die Adresse Prannerstraße 16–23 in München. Das Gebäude wurde am 24./25. April 1944 bei einem Bombenangriff der Royal Air Force auf München zerstört. Auf dem Anwesen befindet sich heute das Gebäude Prannerstraße 8, das im Jahr 2020 vom Bayerischen Landtag zusammen mit zwölf weiteren Orten als einer der „Orte der Demokratie in Bayern“ benannt wurde.[3]

Wegen der bürgerkriegsähnlichen Unruhen während der Münchner Räterepublik im April 1919 wich der Landtag 1919 zur Ausarbeitung der Verfassung des Freistaats Bayern nach Bamberg aus.

Nachfolge

Das Nachfolgeparlament seit 1946 mit Sitz im Maximilianeum trägt ebenfalls die Bezeichnung Bayerischer Landtag.

Einzelnachweise

  1. Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern (Memento desOriginals vom 25. Februar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  2. Mit der Auflösung des Reichstages (RGBl. Nr. 113, S. 729) wurde gemäß §11 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes (RGBl. Nr. 29, S. 153) auch der Bayerische Landtag aufgelöst.
  3. Bayerischer Landtag (Pressemitteilung): Das sind die „Orte der Demokratie in Bayern“. 22. Oktober 2020, abgerufen am 4. März 2024 (deutsch).

Weblinks

Koordinaten: 48° 8′ 29″ N, 11° 34′ 21,9″ O

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Siebert Bayerischer Landtag Prannerstrasse.jpg
Bayerischer Landtag, München, Prannerstrasse (zerstört im 2. Weltkrieg), umgebaut und neue Fassade, 1884 von Max von Siebert
Wappen Freistaat Bayern (1923).png
Entworfen von Prof. Otto Hupp. Angenommen durch den bayerischen Landtag 1923.
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen