Asservat

(c) Bundesarchiv, Bild 183-89187-0003 / Hochneder, Christa / CC-BY-SA 3.0
Anlässlich eines Pressetermins ausgestellte Asservate – „Medikamentenschmuggel in Weihnachtssendungen“

Das Asservat (von lateinisch asservare, „(amtlich) bewachen“; amtlich: Verwahrstück) bezeichnet eine nach Polizeirecht oder nach der Strafprozessordnung sichergestellte oder beschlagnahmte Sache.

Auch in der Medizin bezeichnet man das Sicherstellen von Objekten (etwa Proben eines aufgenommenen Giftes) als Asservieren oder Asservierung.[1]

Die asservierte Sache kann im Straf- oder im Bußgeldverfahren als Beweismittel (zum Beispiel Spurenträger – Knochen mit Projektil, exzidierte Haut mit Stichwunde) oder der Gefahrenabwehr (Polizeirecht) dienen.

Die Asservate werden in einer Asservatenkammer – zumeist ein speziell gesicherter Raum bei der Polizei, dem Zoll und der Staatsanwaltschaft – verwahrt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Asservatenkammer keinen geeigneten Ort zur Aufbewahrung darstellt (zum Beispiel passen ein Auto oder andere große, schwere bzw. sperrige Gegenstände nicht hinein; sichergestellten Sprengstoff wird man wegen Explosionsgefahr nicht in einer Asservatenkammer lagern).

Ein anderes Beispiel ist die Verwahrung von Führerscheinen; diese werden im Strafverfahren meist an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, bei Fahrverboten bleiben diese bei der zuständigen Polizeidienststelle. Ein Asservat kann auch speziell gesichert sein, um eventuell vorhandene Spuren zu konservieren; Beispiele sind das Einpacken in Tüten oder das Verwahren von Flüssigkeiten in geschlossenen Behältern.

Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Zweck entfällt. Sie sind herauszugeben, sobald sie für die Verfahren entbehrlich sind und, wenn nicht ihre Einziehung oder ihr Unbrauchbarmachen in Betracht kommt[2]. Die Entscheidung trifft in Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, in Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verfolgungsbehörde, wobei die Herausgabe an Berechtigte oder im Zweifel an den letzten Gewahrsamsinhaber erfolgt. Im Polizeirecht (Gefahrenabwehr) ist das Asservat entweder zu vernichten oder dem letzten Gewahrsinhaber herauszugeben, wenn von dem Gegenstand oder vom Nutzer des Gegenstandes keine Gefahr mehr ausgeht oder dies anzunehmen ist.

Über den Bestand der Asservatenkammer wird ein sogenanntes Asservatenbuch (auch: Verwahrbuch) geführt. Jedes Asservat bekommt einen Asservatenanhänger, auf dem Daten zur Zuordnung vermerkt werden.

Beispiele für im Stammheim-Prozess in der Anklageschrift angeführte Asservate (abgekürzt „Ass.“):

  • „Schwarzbuch Kirche“ (Ass. Nr. E11, Schlafzimmer, Pos. 5)
  • 1 Bündel blauer Wollfäden (Ass. Nr. B 35 Spur II/33)
  • Ensslin-Kassiber, Ass. C 6.4.2 Pos. 116

Weblinks

Wiktionary: Asservat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. Schattauer, Stuttgart / New York 1973, ISBN 978-3-7945-0326-1; 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage, ebenda 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 203.
  2. in Deutschland dazu und zum folgenden zu amtlich verwahrten Gegenständen Nr. 74–76 RiStBV

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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Zentralbild Hochneder 21.12.1961 Medikamentenschmuggel in Weihnachtssendungen

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