Appellationsgericht Paderborn

Das Appellationsgericht Paderborn war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Paderborn.

Geschichte

Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Paderborn geschaffen. Dem Appellationsgericht Paderborn waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Paderborn war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Paderborn wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Paderborn im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

Sprengel

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Paderborn umfasste den Regierungsbezirk Minden. Es bestanden dort 7 Kreisgerichte in 2 Schwurgerichtsbezirken.

KreisgerichtSitzSchwurgerichtsbezirkGerichtskommissionen
Kreisgericht BielefeldBielefeldHerfordGerichtsdeputation in Halle und Rietberg, Gerichtskommissionen in Gütersloh, Rheda und Wiedenbrück
Kreisgericht HerfordHerfordHerfordGerichtskommissionen in Bünde und Vlotho
Kreisgericht HöxterHöxterPaderbornGerichtskommissionen in Beverungen, Brakel, Nieheim und Steinheim
Kreisgericht LübbeckeLübbeckeHerfordGerichtskommission in Rahden
Kreisgericht MindenMindenHerfordGerichtskommission in Petershagen
Kreisgericht PaderbornPaderbornPaderbornGerichtskommissionen in Büren, Delbrück, Fürstenberg, Lichtenau und Salzkotten
Kreisgericht WarburgWarburgPaderbornGerichtskommissionen in Borgentreich und Dringenberg

Literatur

  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 148, Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848).

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