Appellationsgericht Halberstadt

Das Appellationsgericht Halberstadt war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Halberstadt.

Geschichte

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Halberstadt geschaffen. Dem Appellationsgericht Halberstadt waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Halberstadt war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Halberstadt wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Halberstadt im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg.

Sprengel

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Halberstadt umfasste die Kreise Aschersleben, Halberstadt und Oschersleben sowie die Grafschaft Wernigerode aus dem Regierungsbezirk Magdeburg und die Kreise Heiligenstadt, Mühlhausen, Nordhausen und Worbis und einen Teil des Mansfelder Gebirgskreises im Regierungsbezirk Merseburg. Es bestanden dort 6 Kreisgerichte in 2 Schwurgerichtsbezirken.

KreisgerichtSitzSchwurgerichtsbezirkGerichtskommissionen
Kreisgericht HalberstadtHalberstadtHalberstadtGerichtsdeputation in Osterwieck und Wernigerode, Gerichtskommissionen in Gröningen, Oschersleben
Kreisgericht HeiligenstadtHeiligenstadtHeiligenstadtGerichtskommission in Dingelstedt
Kreisgericht MühlhausenMühlhausenHeiligenstadtGerichtskommission in Treffurt
Kreisgericht NordhausenNordhausenHeiligenstadtGerichtskommissionen in Benneckenstein, Bleicherode, Ellrich, Sachsa
Kreisgericht QuedlinburgQuedlinburgHalberstadtGerichtsdeputation in Aschersleben, Gerichtskommission in Ermsleben
Kreisgericht WorbisWorbisHalberstadtGerichtskommission in Großbodungen

Richter

Literatur

  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 140 f., Digitalisat
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt, 1849, S. 137 f., Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

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