Anton Proksch

Wiener Zentralfriedhof – Ehrengrab von Anton Proksch

Anton Proksch (* 21. April 1897 in Wien; † 29. April 1975 ebenda) war ein österreichischer Gewerkschafter und Politiker (SPÖ).

Leben und Wirken

Nach der Volksschule besuchte Anton Proksch die Bürgerschule und machte anschließend eine Lehre als Schriftsetzer.

Im Jahr 1919 wurde er Angestellter der Gewerkschaftskommission Österreichs. Im Jahr 1924 wurde er Sekretär der Jugendabteilung des Bundes freier Gewerkschaften. Im Jahr 1935 wurde er wegen angeblicher Vorbereitung zum Hochverrat verhaftet und beim Sozialistenprozess zu einer Haftstrafe verurteilt. Seit 1936 und während der nationalsozialistischen Herrschaft war Proksch wieder in seinem erlernten Beruf tätig.

Unmittelbar nach dem Ende des Krieges wurde er wieder gewerkschaftlich und politisch aktiv. Im Jahr 1945 war er Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und ein Jahr später stieg er zum Generalsekretär der Organisation auf. Von 1945 bis 1966 war er Nationalratsabgeordneter der SPÖ und zwischen 1956 und 1966 Bundesminister für soziale Verwaltung.

Das Anton-Proksch-Institut in Wien, ein Therapiezentrum für Alkohol- und Medikamentenabhängige wurde 1956 gegründet und nach seinem Tod nach ihm benannt. Ebenfalls ihm zu Ehren wurde 1982 eine Wohnanlage in Grinzing in Anton Proksch-Hof, 1963 das Anton-Proksch-Haus auf der Ladenbergalm und die Anton-Proksch-Wanderherberge der Wiener Kinderfreunde[1] auf der Hohen Wand nach ihm benannt.

Sein Ehrengrab befindet sich auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 14 C, Nummer 33). 1977 wurde ihm posthum das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs verliehen.[2]

Einzelnachweise

  1. Anton Proksch Wanderherberge der Wiener Kinderfreunde, abgerufen am 6. Oktober 2017
  2. Dankesschuld an Widerstandskämpfer. In: Der Neue Mahnruf. 30. Jahrgang, Nr. 6. Juni 1977 (Online bei ANNO).

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Wiener Zentralfriedhof - Gruppe 14 C, Ehrengrab von Anton Proksch