Andreas Korp

Andreas Korp (* 15. Mai 1897 in Graz; † 8. Oktober 1983 in Wien) war ein österreichischer Manager und Politiker (SPÖ).

Leben

Korp leistete nach absolvierter Matura an der Handelsakademie 1915 bis 1918 Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg. Ab 1919 war er Angestellter im Verband der steirischen Konsumanstalten und Konsumvereine und studierte nebenbei Staatswissenschaften an den Universitäten Wien und Graz. 1933 wurde Korp in die Direktion der Großeinkaufsgesellschaft GöC nach Wien berufen und bemühte sich hier speziell um die konsumgenossenschaftlichen Kaufhäuser und die Eigenproduktion. Im Ständestaat und NS-System konnte Korp seine Stellung in der GöC behaupten.

Am 27. April 1945 berief Karl Renner Korp als Staatssekretär für Volksernährung in die Provisorische Staatsregierung, jedoch legte die sowjetische Besatzungsmacht gegen seine Mitgliedschaft in der am 20. Dezember 1945 angelobten Bundesregierung Figl I im Voraus ihr Veto ein, - nach Otto Sagmeister wegen einer angeblichen NS-Mitgliedschaft Korps, die aber nicht nachgewiesen erscheint. Vom 23. Jänner 1952 an diente Korp als Staatssekretär für Ernährungs- und Preisfragen in den Kabinetten Figl II und Figl III (bis 2. April 1953).

In der GöC wurde Korp am 27. Oktober 1949 zum Generaldirektor gewählt und blieb es bis zum 1. Juli 1963. Seine letzten wichtigen Funktionen im konsumgenossenschaftlichen Verbund gab Korp erst 1971 ab. Die Konfrontationsstellung zwischen den von den Provinzgenossenschaften dominierten Zentralinstitutionen GöC und Konsumverband einerseits und der mächtigsten Einzelgenossenschaft, der KGW, andererseits, personifiziert im Gegensatz Andreas Korp/Otto Sagmeister führte dazu, dass der Zusammenhalt im österreichischen Konsumgenossenschaftssektor gerade in den Jahren der Nachkriegskonjunktur problematischen Belastungsproben ausgesetzt war.

Von 1956 bis 1972 war Korp zudem erster Vizepräsident der Oesterreichischen Nationalbank.

Veröffentlichungen

  • Andreas Korp: Stein auf Stein, 50 Jahre Grosseinkaufsgesellschaft österreichischer Consumvereine, ein Gedenkbuch. Wien 1955.
  • Andreas Korp: Arbeiterbank: Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Bankwesens, Wien 1947.

Literatur

  • Florian Jagschitz/Siegfried Rom: Ausgewählte Führungspersönlichkeiten der österreichischen Konsumgenossenschaften in: Johann Brazda/Holger Blisse (Hrsg.): Beiträge zur kritischen Genossenschaftsforschung, Forschungsverein für Genossenschaftswesen, Wien 2018, S. 308–310, ISBN 978-3-9502989-5-6
  • Emil J. Knotzer: Die österreichische Konsumgenossenschaftsbewegung in der 2. Republik von 1945 bis 1978. In: Johann Brazda/Siegfried Rom (Hrsg.): 150 Jahre Konsumgenossenschaften in Österreich Wien 2006. speziell S. 286ff.

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.