Ambulante Pflege

Eine Seniorin wird in ihrer Wohnung ambulant betreut

Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. In der Schweiz wird die Bezeichnung Spitex verwendet (spitalexterne Pflege), in Österreich wird zwischen Heimhilfe und Hauskrankenpflege unterschieden.

Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Dazu sucht der mobile Dienst den Klienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf. Erbracht werden die jeweils verordneten Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsleistungen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen.

Manche ambulanten Dienste verfügen über Zusatzqualifikationen, beispielsweise in Palliativpflege für schwerstkranke und sterbende Menschen. Im Rahmen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung können zusätzliche Leistungen erbracht werden, die über die allgemeine Grund- und Behandlungspflege hinausgehen. Außerklinischer Intensivpflege als weitere Spezialisierung ambulanter Krankenpflege ermöglicht schwerkranken oder langzeitbeatmeten Patienten, im häuslichen Umfeld versorgt zu werden.

Je nach Pflegegrad und ärztlicher Verordnung werden Leistungen der Ambulanten Pflege von den jeweiligen Kostenträgern übernommen.

Deutschland

Leistungsumfang

Pflegesachleistungen der häuslichen Pflege werden – abhängig vom ermittelten Pflegegrad – von der Pflegeversicherung nach SGB XI erstattet. Dagegen werden Leistungen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenversicherung gemäß § 37 SGB V bezahlt. Entgegen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen wird im Gesetzestext zwischen „Grund“- und „Behandlungs“pflege unterschieden, ohne diese Begriffe zu definieren.[1] Zur Deckung der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung kann es sich dabei um Geldleistungen oder ambulante Pflegesachleistungen handeln. Die Behandlungspflege wird als Unterstützungsleistung für die ambulante ärztliche Versorgung nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung erstattet.

Statistik

Im Jahr 2009 wurden 69 % aller Pflegebedürftigen (1,62 Millionen) in ihrem häuslichen Umfeld versorgt. Bei 1 066 000 Pflegebedürftigen ist davon auszugehen, dass sie alleine durch Angehörige gepflegt, da sie ausschließlich Pflegegeld erhielten. Die Pflege der verbleibenden 555 000 Pflegebedürftigen wurde zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste erbracht.[2] Unter den zugelassenen ambulanten Pflegediensten befand sich 2009 die Mehrzahl mit 62 % in privater Trägerschaft und 37 % in freigemeinnütziger Trägerschaft. Werden die Anteile der Trägerarten jedoch auf die Größe der Einrichtungen bezogen, so dürfte der Anteil der Privaten etwas geringer ausfallen, der von frei-gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen etwas höher, da die privaten Betreiber bei den nach Personalbestand und Patientenzahl kleineren Einrichtungen überrepräsentiert sind.[2] Da allerdings – so eine in den letzten Jahren vermehrt kommunizierte Befürchtung – das familiale/ informelle und professionelle Pflegepotential nicht mehr ausreichend erscheint, um den erwarteten Hilfebedarf der älter werdenden Bevölkerung abdecken zu können, wird vermehrt freiwilliges Engagement in der Übernahme sorgender/ pflegerischer Tätigkeiten für ältere Personen gefordert. Dies geht nicht nur zu Lasten der Bedürfnisbefriedigung derjenigen, die dieser Tätigkeiten bedürfen, hierdurch werden auch geschlechtsspezifische Ungleichheiten aus der familialen und professionellen Pflege reproduziert.[3]

Stefan Sell veröffentlicht im Mai 2019 Zahlen zur Altersstruktur in der ambulanten Pflege in Deutschland. Demnach sind 2017 etwa 40 Prozent der Pflegekräfte älter als 50 Jahre.[4] Im Februar 2023 veröffentlichte die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen Zahlen aus den Mitgliedsdaten. Demnach sind ein Drittel der registrierten Pflegefachpersonen, die in der ambulanten Versorgung arbeiten, über 55 Jahre alt und geht bald in Rente.[5]

Österreich

Pflegegeld wird nach dem Bundespflegegeldgesetz je nach Pflegestufe zumeist vom Pensionsversicherungsträger ausbezahlt, dabei erhalten Pflegebedürftige in der Pflegestufe 7 den Höchstbetrag.[6] Über das Pflegegeld kann der Empfänger frei verfügen, um sich die seinen Bedürfnissen entsprechenden Hilfeleistungen zu sichern.[7]

Als ambulante pflegerische Unterstützung werden Heimhilfe und Hauskrankenpflege angeboten:

Die Heimhilfe leistet unter anderem Hilfe bei der Haushaltsführung (beispielsweise Einkaufen und Kochen), unterstützt bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen, begleitet zum Arzt oder zur Apotheke. Diese Tätigkeiten dürfen von Heim- oder Pflegehelfern durchgeführt werden.[8]

Die Hauskrankenpflege erfolgt durch diplomiertes Pflegepersonal, welches nur medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen durchführt. Sie gehört seit 1992 zu den Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung.[9] Zu den Leistungen der Hauskrankenpflege gehört das Vorbereiten und Verabreichen von Arzneimitteln und Injektionen, Wundversorgung und Verbandwechsel; Blutdruckkontrolle, Blutzuckermessen, Setzen von Kathetern und Sonden, aktivierende Pflege, Mobilisation und schmerzlindernde Pflege.[10]

Literatur

  • Bernhard Mann: Problemlagen in der häuslichen Pflege. Wirkungsaspekte der Neuregelung zum Sozialgesetzbuch V (= Deutsche Hochschulschriften. Band 509). Hänsel-Hohenhausen, Egelsbach / Frankfurt am Main / Washington 1994, ISBN 3-89349-509-6.
  • Anne Buhrfeind: Im Hospiz oder zu Hause sterben? Wie hilft die Palliativmedizin – eine Hilfestellung. In: Chrismon. 21. November 2014.
  • Yvonne Rubin: Freiwilliges Engagement in ‚sorgenden Gemeinschaften‘. Eine geschlechterkritische Analyse ehrenamtlicher Care-Arbeit für ältere Menschen (= Beiträge zur Sozialraumforschung. Band 19). Verlag Barbara Budrich, Opladen / Berlin / Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2242-6.

Einzelnachweise

  1. Michael Seidel: Behandlungspflege in der Behindertenhilfe – Leitlinien für stationäre Einrichtungen des Arbeitskreises Gesundheitspolitik der Fachverbände der Behindertenhilfe. (PDF; 615 kB) 2009, S. 7, abgerufen am 31. Januar 2015.  Info: Nicht erreichbar am 29. Juni 2022.
  2. a b Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2009
  3. Rubin 2018
  4. Aus der Schattenwelt in das Scheinwerferlicht des Pflegenotstands: Ambulante Pflegedienste, Blog Artikel vom 1. Mai 2019 (Link geprüft am 1. Mai 2019)
  5. Die Mitgliederdaten der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zeigen: Jede dritte Pflegefachperson ist über 55 Jahre und geht bald in Rente, Artikel auf www.pflegekammer-nrw.de vom 2. März 2023 (Link geprüft am 4. März 2023)
  6. Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2018. S. 101–102; abgerufen am 1. Dezember 2018
  7. Online-Ratgeber Pflegegeld der Österreichischen Sozialversicherung; abgerufen am 1. Dezember 2018
  8. Berufe in Pflege und Betreuung. auf pflege.at; abgerufen am 1. Dezember 2018
  9. Österreichische Sozialversicherung; abgerufen am 1. Dezember 2018
  10. Caritas Pflege; abgerufen am 1. Dezember 2018

Weblinks

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(c) Andreas Bohnenstengel, CC BY-SA 3.0 de
Altenpflege durchgeführt von einem Zivildienstleistenden in München