Alpinpolizei

Alpinpolizisten am Bergeseil eines Polizeihelikopters
Alpinpolizisten beim Verstauen von Ausrüstungsgegenständen

Die Alpinpolizei (auch Alpine Einsatzgruppen, AEG) ist jener Teil der österreichischen Bundespolizei, der mit der Durchführung von Exekutivmaßnahmen im alpinen Gelände betraut ist. Insbesondere fallen in die Zuständigkeit der Alpinpolizei Ermittlungen bei Unfällen im alpinen Gelände und bei Trendsportarten wie Schifahren, Langlaufen oder Paragleiten. Des Weiteren werden die AEG auch tätig in Zusammenarbeit mit der Flugrettung, der Flugpolizei und der Bergrettung zur Bergung und Rettung von im alpinen Gelände verunglückten Personen.

Jährlich ereignen sich in Österreich mehr als 7.600 Unfälle im alpinen Gelände. Von diesen entfallen in der Regel allein etwa die Hälfte nur auf das Bundesland Tirol, aber auch die Länder Salzburg, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich haben einen großen Anteil an Alpineinsätzen zu verzeichnen. Im Zeitraum 1. November 2012 bis 31. Oktober 2013 ereigneten sich in Österreich 7.697 Alpinunfälle, wovon 296 tödliche Unfälle waren, bei denen insgesamt 302 Menschen getötet wurden.[1]

Ähnliche Aufgaben nehmen auch bei der Bayerischen Polizei fünf Alpine Einsatzgruppen wahr.[2]

Aufgaben

Primäre Aufgabe der Alpinpolizei ist die Hilfe bei Alpinunfällen sowie die nachfolgende Ermittlungsarbeit. Daneben organisieren die Alpinen Einsatzgruppen auch Suchaktionen und Fahndungen im alpinen Gelände und sorgen für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in diesem Bereich. Auch die Unfallprävention und die Aufklärung von Sportlern über die allfälligen Gefahren des Gebirges gehören zum Aufgabengebiet der Alpinpolizei. In jedem Bundesland, in dem die Alpinpolizei Einsatzgruppen unterhält, wurde aufgrund der zunehmenden Unfälle im Bereich der Trendsportart Canyoning ein so genanntes „Canyoning-Kompetenzteam“ aufgestellt.

Organisation

In ganz Österreich gibt es derzeit 32 Alpine Einsatzgruppen mit insgesamt 465 Beamten.[3] In sieben von neun österreichischen Bundesländern existieren Abteilungen der Alpinpolizei, lediglich die Bundeshauptstadt Wien und das Burgenland verfügen aufgrund ihrer geografischen Beschaffenheit über keine eigene AEG. Jeder AEG ist ein Beamter als Leiter zugeteilt, welcher im Einsatzfall über das Bezirkspolizeikommando alarmiert wird. Diesen Alpinen Einsatzgruppen organisatorisch übergeordnet ist die Einsatzabteilung bei der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres, die insbesondere für die Ausbildung und Ausstattung der Alpinpolizisten in ganz Österreich zuständig ist.

Generell versehen die einer AEG zugeteilten Beamten ihren regulären Dienst auf den jeweiligen Polizeiinspektionen. Im Bedarfsfall können so die – abhängig von der Größe des Einsatzgebiets und der anfallenden Arbeit – zwischen 6 und 31 Beamten starken Alpinen Einsatzgruppen schnell zusammengezogen werden. Die Mitglieder der Alpinen Einsatzgruppen sind speziell ausgebildete Experten im hochalpinen Gelände. Sie können unterschiedliche Qualifikationen erreichen, so etwa als Flugretter oder als Polizei-Bergführer. Im Jahr 2004 waren so 120 Flugretter und 48 staatlich geprüfte Schilehrer als Beamte der Alpinpolizei tätig.

Geschichte

Entwicklung der Alpinunfall-Zahlen[4]
Erhebungszeitraum jeweils 1. November bis 31. Oktober

Erste Überlegungen zur Aufstellung einer bewaffneten Gruppe zur Sicherung der alpinen Grenzen zu Italien kamen bereits Anfang des 20. Jahrhunderts auf. Die Offiziere Mathias Zdarsky, Georg Bilgeri und Franz Conrad von Hötzendorf wiesen darauf hin, dass es aufgrund der expansiven Politik Italiens ratsam wäre, einen bewaffneten Grenzschutz in den Gebirgen an der Südgrenze der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu installieren. Schließlich wurden im Jahr 1906 zur Sicherung der Grenzen besonders in Südtirol vom k.u.k. Kriegsministerium Teile der Landwehr zu Gebirgstruppen umgebildet. Einen Teil dieser Aufgaben übernahm auch die k.k. Gendarmerie, was als Beginn der heutigen Alpinpolizei angesehen werden kann. Bereits zu dieser Zeit wurde in den Gendarmeriedienststellen bedarfsweise einfache Alpinausrüstung wie etwa Schneeschuhe vorrätig gehalten.

Nach dem Ersten Weltkrieg begann die eigentliche Alpinausbildung bei der Gendarmerie unter der Leitung von Oberst i. R. Georg Bilgeri, dem Schipionier der damaligen Zeit. Neben einer intensivierten Ausbildung erhielt die Truppe auch eine verbesserte Alpinausrüstung. So wurden ab dem Jahr 1923 Breecheshosen, Wickelgamaschen bis zu den Knien und eine Windjacke aus grauem Zeltleinen von den Mitgliedern der Alpintruppe getragen. Zudem wurden die Gendarmen mit Eispickeln, Kletterseilen aus Hanf und hölzernen Bilgerischi ausgestattet. Im Jahr 1927 wurde auch die erste Alpinvorschrift für die Gendarmerie herausgegeben, die von Bilgeri und dem Gendarmerie Oberst Josef Albert entwickelt worden war.

Mit dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 kam auch die Entwicklung des Gendarmerie-Alpinismus kurzfristig zum Erliegen. Schon bald nach der Befreiung durch die Alliierten kamen im Jahr 1947 jedoch Wünsche auf, diesen wegen des wiedererstarkenden Fremdenverkehrs wieder aufleben zu lassen. Im Jahr 1951 wurde eine neue Alpinvorschrift für die Gendarmeriedienststellen erlassen, die jene aus dem Jahr 1927 ablöste. Ein Jahr später richtete das Innenministerium erstmals in jedem Bundesland außer dem Burgenland so genannte Alpine Einsatzgruppen ein. 1962 trat daraufhin eine erweiterte Alpinvorschrift in Kraft. Ihre jüngste Modifizierung erfuhr diese Vorschrift am 9. August 1996, als die aktuell gültigen Alpindienstrichtlinien in Kraft traten und damit auch die gesamte Alpinausbildung umgestaltet wurde.

Im Rahmen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie im Jahr 2005 änderte sich die Bezeichnung der Alpintruppe von Alpin-Gendarmerie zu Alpinpolizei und die Beamte der Alpinen Einsatzgruppen sind seitdem Teil des Wachkörpers Bundespolizei.

Literatur

Weblinks

  • Webauftritt der Alpinpolizei im Rahmen der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.
  • Die Alpinpolizei (PDF; 2,3 MB) – Presseunterlage zum Fachgespräch „Aus dem Inneren“ mit Innenministerin Maria Fekter am 28. Jänner 2010.

Einzelnachweise

  1. Alpinunfallstatistik 2012/13, veröffentlicht durch die Bundespolizei und das österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit.
  2. Die Bayerische Polizei - Polizeibergführer, Sachbearbeiter Kletterunfälle und Alpinbeamte zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen und Unfallaufnahmen im alpinen und urbanen Gelände. Abgerufen am 10. Juni 2022.
  3. Hans Ebner: Gefahr in den Bergen (PDF; 104 kB). In: Öffentliche Sicherheit. (Ausgabe März/April 2011).
  4. Alpinunfallstatistiken im Webauftritt der Alpinpolizei auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Alpinkurs Fels Karlsbader Hütte 2007.jpg
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Hubschrauber mit 2 Alpinpolizisten am Seil (Übungsflug)
Police helicopter Austria.jpg
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Einige Alpinpolizisten verladen ihre Ausrüstungsgegenstände in den Polizeihelikopter, nachdem klar geworden ist, dass ein vermisster Mann in einer Lawine umgekommen ist.