aforms2web

aforms2web solutions & services GmbH

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Gründung2007
SitzWien, Österreich
LeitungPeter Marvin Behrendt, Kurt Waldherr
Mitarbeiter23 (Stand: 24. Juli 2018)[1]
Umsatz2,2 Mio. Euro (2012)[1]
BrancheSoftwareentwicklung
Websitewww.aforms2web.com

Die aforms2web solutions & services GmbH ist ein Softwarehersteller mit Sitz in Wien, Österreich, und Anbieter von Formularlösungen im E-Government und E-Business-Bereich. Das Unternehmen wurde 2007 gegründet und ist nach eigenen Angaben österreichischer Marktführer für elektronische Formulare.[2][3] Aufgrund der Partnerschaft mit der Bundesbeschaffung (BBG) können österreichische Verwaltungen aforms2web Produkte und Dienstleistungen auch über deren Onlineshop anfordern.[4][5]

Geschichte

Das Unternehmen aforms2web wurde 2007 als Tochterfirma der ANECON Software Design und Beratung G.m.b.H. und der forms2web communications GmbH, ein Unternehmen der dpi Holding GmbH, gegründet.[6] Die Geschäftsführer Peter Marvin Behrendt und Kurt Waldherr leiten das Unternehmen, welches seit dem 16. Jänner 2007 operativ tätig ist.[7]

Produkte

aforms2web entwickelt und betreibt Formularlösungen in den Bereichen E-Government und E-Business. Das Leistungsspektrum des Unternehmens erstreckt sich „vom Print-Know-how zum Online-Formular, über Formulardesign bis hin zur Programmierung und technischen Integration von Formularsystemen“.[7]

Zusätzlich zur Umsetzung, Inbetriebnahme und Wartung von Formularsystemen bietet aforms2web seinen Kunden eine strategische Beratung hinsichtlich Formularmanagement, Normenkonformität und einheitlicher Formulargestaltung sowie der Optimierung von Antragsprozessen.

Die Softwareprodukte von aforms2web umfassen den Formularserver AFORMSOLUTION (AFS), Formularmappen, AFS-Antragspostfach, AFS-Formulartest, Druckformular-Generator sowie verschiedene Zusatzlösungen.[8] Formularsoftware ermöglicht es, Anträge über das Internet einzubringen, wodurch der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen der Verwaltung und den Bürgern erleichtert wird.

Die AFS-Formulare basieren auf einem Bausteinprinzip und können einmal definiert für unterschiedliche Kanäle (online, mobile, print) generiert werden.[9]

Barrierefreiheit

Die AFS-Formulare entsprechen zudem den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) in der höchsten Stufe (AAA), zur Gestaltung barrierefreier Internetangebote.[10] Die Formulare sind somit auch für Menschen mit u. a. Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Photosensibilität oder auch kognitiven Einschränkungen verwendbar. Außerdem sind die Formulare dadurch im Allgemeinen benutzerfreundlicher.[11][12] Seit 2018 ist das IT-Unternehmen Träger des Zertifikats „Access for All“ (-AA-) der unabhängigen Stiftung für barrierefreie Websites in der Schweiz. Das Zertifikat basiert auf den internationalen Richtlinien der WCAG 2.0.[13][14]

Signatur

Mit den vom österreichischen Bundeskanzleramt als Open-Source Software zur Verfügung gestellten Signaturkomponenten MOA (Module für Online-Applikationen zur Serversignatur, Signaturprüfung und Identifikation) sowie der Online-Signaturumgebung MOCCA, kann mit AFS eine kostenfreie PKI -Umgebung zur Verfügung gestellt werden. AFS-Formulare können mit der österreichischen Bürgerkarte oder der Handysignatur signiert oder deren Anwender identifiziert werden. AFS unterstützt außerdem die Identifikation mit lisign/lilog sowie die Antragssignatur mit lisign. Beides Technologien der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Des Weiteren können AFS-Formulare auch Schweizer Signaturtechnologie (SuisseID) verwenden.

Styleguide für E-Formulare

Die AFORMSOLUTION Formulare entsprechen dem österreichischen Styleguide für E-Government-Formulare und den Vorgaben für Online-Dialoge.[15] Diese definieren für Web-Formulare der öffentlichen Verwaltungen ein einheitliches Layout und einheitliches Verhalten unabhängig von der Behörde bei der sie eingebracht werden.[16]

Kunden

Webformular des Landes Steiermark (Österreich): Lenkerauskunft
Kanton Solothurn (Schweiz) Onlineformular: Eheurkunde
Webformular des Fürstentums Liechtenstein: Förderungsantrag

Österreich

Zu den Kunden von aforms2web zählen Ministerien, Landesregierungen, Städte und Gemeinden sowie nachgelagerte Verwaltungsorganisationen. Fünf der neun österreichischen Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark) verwenden die Software von aforms2web für ihre E-Government-Formularlösungen.[17] Auch österreichische Universitäten, wie die Universität Linz und die medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck, zählen zu den Kunden von aforms2web.[18] Damit ist das Unternehmen österreichischer Marktführer im Bereich des elektronischen Formularwesens für die öffentliche Verwaltung. Im Mai 2016 konnte aforms2web, nach einem Vergabeverfahren der Sozialversicherung-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC), den österreichischen Bund der Sozialversicherungsträger für sich gewinnen.[19] Damit kommen die Formularserver bei allen österreichischen Sozialversicherungsträgern zum Einsatz.[20] Das Bundesdenkmalamt für Förderaufträge profitiert ebenfalls von dem Formularservice.[21]

Schweiz

Die Formularlösung von aforms2web, AFORMSOLUTION, wird in den Schweizer Kantonen Zug, Schwyz und Solothurn sowie der Stadt St. Gallen eingesetzt.[22][2][23]

Beispiele für Online-Formulare:

Liechtenstein

Die Liechtensteinische Landesverwaltung verwendet AFORMSOLUTION für das Angebot von über 350 Online-Formularen. Diese reichen von der einfachen Antragsstellung bis zur hochspezialisierten Baugesuchslösung und einem einheitlichen Ansprechpartner[24] laut EU-Dienstleistungsrichtlinie. Im Jahr 2012 erzielte Liechtenstein Platz 14 im weltweiten E-Government-Entwicklungsindex der Vereinten Nationen. Im Bericht United Nations E-Government Survey 2010 wird der Fortschritt auf wesentliche Verbesserungen im Bereich der Online-Services zurückgeführt.[25]

Beispiele für Online-Formulare:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Die Unternehmen der DPI Gruppe. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  2. a b Erfolgreich in St. Gallen. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 30. August 2014; abgerufen am 14. März 2014.
  3. "Moderner Staat" 2012 - Strategien und Best Practices für IT, Personal und Finanzen. Österreichisches Bundeskanzleramt, abgerufen am 19. März 2014.
  4. Online-Services für E-Government und E-Business. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  5. Ausstellerdetailinformation. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  6. Unser Tochterunternehmen aforms2web: Ein starker Partner im elektronischen Formularwesen. Abgerufen am 17. März 2014.
  7. a b aforms2web: Starker Partner im elektronischen Formularwesen. In: Austria Presse Agentur (OTS). Abgerufen am 17. März 2014.
  8. AFORMSOLUTION formserver. (PDF) Abgerufen am 22. April 2015.
  9. Bausteinprinzip. Abgerufen am 17. November 2017.
  10. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0. Abgerufen am 28. Oktober 2014.
  11. Barrierefreiheit. Abgerufen am 17. November 2017.
  12. Standardkonform. Abgerufen am 17. November 2017.
  13. Zertifizierte Websites. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  14. Zertifizierung. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  15. Styleguide und Standarddaten-Ziel der Arbeitsgruppe. Abgerufen am 31. Oktober 2014.
  16. Styleguide für E-Formulare. Abgerufen am 31. Oktober 2014.
  17. Formularserver - Digitalisierung von Papierformularen. Land Steiermark, abgerufen am 18. März 2014.
  18. MedAT - Aufnahmeverfahren Medizin. Abgerufen am 17. November 2017.
  19. Ausblick: Neue AFS-Features durch Anforderungen der SVC. Abgerufen am 17. November 2017.
  20. eSV-FG Das Formularservice für alle Sozialversicherungsträger. Abgerufen am 17. November 2017.
  21. Ing. Roland Ledinger (ADV-Präsident, Bundeskanzleramt). Abgerufen am 17. November 2017.
  22. Zivilstandsmeldung im Kanton Solothurn. Abgerufen am 17. November 2017.
  23. AFORMSOLUTION (AFS). Abgerufen am 30. September 2016.
  24. „Einheitlicher Ansprechpartner“ im Fürstentum Liechtenstein. Abgerufen am 17. November 2017.
  25. United Nations E-Government Survey 2012: E-Government for the People. (PDF; 8,7 MB) Vereinte Nationen, S. 11ff, abgerufen am 19. März 2014 (englisch).

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