Abitur in Hessen

Das Abitur in Hessen wird am Ende der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13 bei G9 bzw. 11 und 12 bei G8) und einer bestandenen Abiturprüfung in fünf Fächern vergeben. Das Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe (G8) wird nur noch in ca. 5 % der Gymnasien (9 Schulen) angeboten, nachdem 2013/14 eine Wahlfreiheit eingeführt worden ist.

Oberstufenverordnung

Für das Abitur 2012 (G8 und G9) galten erstmals die Regelungen der OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung v. 20. Juli 2009). Diese ersetzte im Zuge der G8-Umstellung die Oberstufenverordnung VOGO/BG (Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium).

Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase und die Vorbereitung auf die Abiturprüfung sind die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ (EPA).

Seit 2019 werden die Prüfungen in den allgemein bildenden Fächern auf der Grundlage der Kerncurricula Gymnasiale Oberstufe (KCGO) durchführt. Die Prüfungen für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium basieren seit dem Landesabitur 2021 auf der Grundlage der Kerncurricula Berufliches Gymnasium (KCBG). Es gibt ein Zentralabitur für die schriftlichen Prüfungen.

Die Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase umfasst in Hessen bei G9 die 12. und die 13. Klasse und bei G8 die 11. und 12. Klasse. Um Verwirrungen zwischen G9 und G8 zu vermeiden, tauchen auf den Zeugnissen, die durch die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) erzeugt werden, die Begriffe Q1 bis Q4 für die jeweiligen Halbjahre auf. Ihr Ergebnis geht mit den Prüfungen der Abiturphase in die endgültige Abiturnote ein.

Belegungspflicht

Deutsch und Mathematik müssen beide bis zum Abitur belegt werden und sind auch Prüfungsfächer. Beide Fächer werden in den jeweiligen Grundkursen mit vier Stunden und in den Leistungskursen mit fünf Stunden pro Woche unterrichtet. Dazu muss eine Fremdsprache (meistens Französisch, Spanisch, Latein oder Englisch), die bereits in der Mittelstufe unterrichtet wurde, eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie), Geschichte, Ethik/Religion/Philosophie und Sport bis zum Abitur belegt werden. Weiter müssen zwei Halbjahre der Fächer Politik und Wirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften sowie Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel belegt werden. Außerdem gibt es die Regelung, dass eine weitere Naturwissenschaft oder Fremdsprache oder Informatik in den Halbjahren Q1 und Q2 zu belegen ist.

Im beruflichen Gymnasium muss das zweite Leistungsfach entweder Wirtschaftslehre (insbesondere Betriebswirtschaftslehre) oder Technikwissenschaft (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik, Physik, Chemie, Biologie und Datenverarbeitungstechnik, Schwerpunkt bezogen oder Schwerpunkt übergreifend) oder Ernährungslehre, Gesundheitswissenschaften oder Agrartechnik sein. Das zweite Leistungsfach wird in einem Halbjahr der Qualifikationsphase um einen Grundkurs (z. B. im Schwerpunkt Maschinenbau mit Werkstoffkunde) ergänzt. Zusätzlich muss ein fachbezogener Grundkurs (z. B. Technologie, Rechnungswesen) belegt werden. Das erste Leistungsfach ist entweder Deutsch, Englisch, Mathematik oder eine Naturwissenschaft. Politik und Wirtschaft muss mindestens in Q1 und Q2 belegt und ein Kurshalbjahr eingebracht werden. An die Stelle einer Prüfung im Grundkurs Mathematik kann auch Englisch treten. Eine Naturwissenschaft muss in Q1 bis Q4 als Grund- oder Leistungskurs belegt und eingebracht werden. Kunst oder Darstellendes Spiel kann auch durch ein Ersatzfach (z. B. Politik & Wirtschaft) belegt werden. Eine zweite Fremdsprache wird in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase nur benötigt, wenn man ab der 6. oder 7. Klasse keine solche belegt hat.

Leistungskurse

Es werden mindestens zwei Leistungskurse gewählt. Mindestens ein Leistungskurs muss dabei entweder eine fortgeführte Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder Mathematik sein. Jeder Leistungskurs wird mit fünf Wochenstunden unterrichtet und wird im Abitur als Prüfungsfach schriftlich geprüft. Wichtig hierbei ist, dass in der gymnasialen Oberstufe jedes Fach außer Darstellendem Spiel, Ethik und der dritten Fremdsprache (zum Beispiel Japanisch) Leistungskurs sein kann. Jedoch wird von Schule zu Schule variiert. So ist es möglich, dass einzelne Fächer als Leistungskurse wegen minimaler Belegung ausfallen. Werden mehr als zwei Leistungskurse gewählt, was in Sonderfällen möglich ist, dann werden nur zwei auch als Leistungskurse gewertet.

Grundkurse

Für eine Meldung zum Abitur müssen in den vier Halbjahren 24[1] Grundkurshalbjahre eingebracht werden. Bei einer optimalen Belegung lassen sich oft sehr gute Chancen für eine gute Abiturnote herstellen. Darüber hinaus kann man auch freiwillig Kurse besuchen, die über die Belegungspflicht hinausgehen. Dadurch werden die Kombinationsmöglichkeiten für die Abiturnote erhöht.

Leistungsbewertung

In der gymnasialen Oberstufe wird das Notensystem der Sekundarstufe I durch ein Punktesystem ersetzt. Das Punktesystem umfasst 0 bis 15 Punkte. 15 Punkte entsprechen der Note 1+ und 0 Punkte einer 6. Bei weniger als 5 Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei 0 Punkten als nicht belegt (Belegpflicht nicht erfüllt).

PunkteNote in WortenNote (mit Tendenz)RohpunkteNotendefinitionBemerkung
15sehr gut1+95 %Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
141090 %
131−85 %
12gut2+80 %Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
112075 %
102−70 %
9befriedigend3+65 %Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
83060 %
73−55 %
6ausreichend4+50 %Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
54045 %
4schwach ausreichend14−40 %Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.1defizitärer Bereich
3mangelhaft5+33 %Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
25027 %
15−20 %
0ungenügend6000 %Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.nicht belegt

1 = Entgegen der offiziellen Definition der Note „schwach ausreichend“ gilt ein Kurs mit dieser Benotung nicht als bestanden; die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht.
Quelle: [2]

Abiturprüfungen

Abiturprüfungen finden in fünf Fächern statt. Schriftlich müssen zwei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Deutsch ist immer Teil der Prüfung. In der gymnasialen Oberstufe muss auch Mathematik geprüft werden. Im beruflichen Gymnasium steht die Wahl zwischen Mathematik und Englisch frei, sofern diese keine Leistungsfächer sind. Daneben führte Hessen für das Schuljahr 2006/2007 außerdem das Zentralabitur ein, das eine Vergleichbarkeit der Schulen ermöglichen und jedem Schüler eine gleich gute Chance auf einen Abschluss geben soll.

Schriftliche Prüfungen

Jeder Schüler schreibt Prüfungen in seinen beiden Leistungskursen und einem weiteren Grundkursfach, wobei mindestens zwei Fachbereiche abgedeckt sein müssen. Diese Prüfungen sind seit 2006/2007 gleich (Zentralabitur) und werden zentral aus Wiesbaden gestellt. Die Prüfungen werden jedoch von Lehrern mithilfe eines Bewertungsbogens des Kultusministeriums dezentralisiert bewertet.

Mündliche Prüfungen

Neben den schriftlichen Prüfungen wird noch eine mündliche Prüfung in einem vierten Fach zur Pflicht. Bei dem letzten und fünften Fach kann der Schüler zwischen einer zweiten mündlichen Prüfung, einer Präsentation und einer besonderen Lernleistung wählen, wobei die Besondere Lernleistung auch in einem der ersten 4 Prüfungsfächer erbracht werden kann, sodass beispielsweise ein Schüler mit dem Leistungsfach Geschichte eine schriftliche Prüfung und eine Besondere Lernleistung mit dem Referenzfach Geschichte erarbeiten kann.[3]

Diese Prüfungen werden im Gegensatz zu den schriftlichen Prüfungen nicht landesweit, sondern von dem unterrichtenden Lehrer gestellt und dezentralisiert geprüft.

Abiturnote

Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote für die Abiturzeugnisse[4]
PunktePunktePunkte
3004,0
301–3183,9481–4982,9661–6781,9
319–3363,8499–5162,8679–6961,8
337–3543,7517–5342,7697–7141,7
355–3723,6535–5522,6715–7321,6
373–3903,5553–5702,5733–7501,5
391–4083,4571–5882,4751–7681,4
409–4263,3589–6062,3769–7861,3
427–4443,2607–6242,2787–8041,2
445–4623,1625–6422,1805–8221,1
463–4803,0643–6602,0823–9001,0

Die Abiturnote ist in drei Bereiche geteilt. Der Grundkursbereich, der Leistungskursbereich und der Abiturbereich. Generell und unabhängig von der Leistungskurswahl müssen von den Fächern Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft jeweils vier Halbjahresnoten eingebracht werden. Jeweils zwei Halbjahresnoten müssen aus den Fächern Politik&Wirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften, Geschichte sowie Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel einfließen. Die beiden Noten aus dem Fach Geschichte müssen aus den Halbjahren Q3 und Q4 stammen. Außerdem müssen zwei weitere Halbjahresnoten aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Erdkunde, Geschichte, Politik&Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Religion, Ethik und Philosophie) und zwei Halbjahresnoten einer weiteren Naturwissenschaft oder einer weiteren Fremdsprache oder des Fachs Informatik eingebracht werden. Die Auswahl der anderen Fächer steht frei, es dürfen aber maximal drei Halbjahre aus dem Fach Sport eingebracht werden.

In den Leistungskursbereich fließen die Leistungskursnoten aus den Halbjahren Q1 bis Q4 jeweils doppelt gewichtet ein. Da es pro Halbjahr zwei Leistungskurse sind, gibt es insgesamt 8, die dann doppelt gewichtet werden. Im Leistungskursbereich kann man maximal 240 (8·2·15) Punkte erzielen, minimal 80 (8·2·5) Punkte. Es müssen fünf Kurse mit 5 oder mehr Punkten belegt werden. Kein Leistungskurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

Der Grundkursbereich besteht aus 24 einfach gewerteten Noten. Im Grundkursbereich ist eine maximale Punktzahl von 360 (24·15) Punkten möglich und eine minimale Punktzahl von 120(24·5) Punkten nötig. Maximal 6 dieser 24 Noten dürfen unter 5 Punkten liegen, keine darf 0 Punkte sein.

Der Abiturbereich setzt sich aus den Abiturprüfungen mit vierfacher Gewichtung zusammen. Keine der Prüfungen darf mit 0 Punkten absolviert werden. In drei Prüfungen, darunter eine Leistungskursprüfung, müssen jeweils mindestens 5 Punkte erreicht werden. Im Abiturbereich kann man maximal 300 (5·4·15) Punkte erreichen und muss mindestens 100 (5·4·5) Punkte erreichen.

Das Abitur gilt als bestanden, wenn der Abiturient mindestens 300 Punkte erreicht hat. Dies entspricht der Abiturnote 4,0. Maximal können 900 Punkte erreicht werden, ab 823 Punkten wird die Abiturnote 1,0 vergeben.

Die Durchschnittsnote wird nach dieser Formel berechnet, wobei nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt wird. Es wird nicht gerundet. Eine rechnerische Note von unter 1,0 (z. B. 0,66 bei 900 Punkten) wird zur Note 1,0 geändert.

Ergebnisse

Ergebnisse seit Einführung des Landesabiturs[5][6][7][8][9][10] [11]
LA 2023LA 2022LA 2021LA 2020LA 2019LA 2018LA 2017LA 2016LA 2015LA 2014LA 2013LA 2012LA 2011LA 2010LA 2009LA 2008LA 2007
Teilnehmende22,62819,47119,64023.22923.10825.10125.31725.37026.35930.01132.60925.47223.88323.11921.88921.11323.119
00davon bestanden21,61695,5 %18,79596,5 %18,97896,6 %22.39196,4 %22.23296,21 %24.08195,9 %24.40896,4 %24.48696,5 %25.57497,0 %29.14797,1 %31.67997,1 %24.79697,3 %23.16997,0 %22.55497,6 %21.28697,2 %20.47897,0 %19,77996,3 %
00davon nicht bestanden1.0124,5 %6763,5 %6623,4 %8383,6 %8763,79 %1.0204,1 %9093,6 %8843,5 %7853,0 %8642,9 %9302,9 %6762,7 %7143,0 %5652,4 %6032,8 %6353,0 %7503,7 %
Notendurchschnitt2,252,232,252,332,372,392,412,402,432,432,422,432,432,442,462,472,48
Schüler mit der Note 1,010354,8 %8414,5 %7994,1 %6502,9 %5492,47 %4972,1 %4982,0 %5132,1 %4191,6 %4121,4 %5161,6 %3751,5 %3181,3 %2811,2 %2711,2 %2481,2 %2191,1 %

Lehrer-, Hochschul- und Wirtschaftsverbände hinterfragen angesichts der sich stetig verbessernden Noten (zum Beispiel vervierfachte sich von 2007 bis 2022 der Anteil der Schüler mit der Bestnote 1,0 und die Durchschnittsnote stieg von 2,48 auf 2,23) die Aussagekraft des hessischen Abiturs.

Der Hessische Philologenverband schrieb, die immer besseren Noten spiegelten keinen Anstieg des allgemeinen Bildungsniveaus wider. Es sei ein Risiko, dass wirklich gute Abiturienten in der Menge untergehen. Hochschullehrer beklagten eine bei vielen Abiturienten mangelnde Studierfähigkeit und Wissenslücken etwa in Mathematik, den Naturwissenschaften und bei der Sprachbildung. Eine bundesweite Gleichwertigkeit der Prüfungen sei nach wie vor ein frommer Wunsch. Viele Ausbildungsbetriebe beklagen, dass der Bildungsstand der Abiturienten in den vergangenen Jahren gesunken sei. Es gebe große Defizite, zum Beispiel beim Bruchrechnen, Prozentrechnen und Dreisatzrechnen.[12]

Einzelnachweise

  1. Abitur in Hessen – Ein guter Weg. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: kultusministerium.hessen.de. Archiviert vom Original am 22. Februar 2017; abgerufen am 9. August 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/verwaltung.hessen.de
  2. Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung. (pdf) Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023. Kultusministerkonferenz, 16. März 2023, S. 29, abgerufen am 25. Mai 2023.
  3. Oberstufenverordnung (2009): § 37 Fünftes Prüfungsfach: Präsentation und besondere Lernleistung. Abgerufen am 30. August 2014.
  4. Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 15. Februar 2018. Kultusministerkonferenz, abgerufen am 11. Mai 2019. S. 25, Anlage 4: Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses (E).
  5. Schülerinnen und Schüler erzielen Notendurchschnitt von 2,23. 27. Juli 2022, abgerufen am 11. Juli 2023.
  6. Notendurchschnitt beim Landesabitur 2016 leicht verbessert. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Pressemitteilung des Hessischen Kultusministerium. 1. August 2016, archiviert vom Original am 1. August 2016; abgerufen am 1. August 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kultusministerium.hessen.de
  7. Hessens Abiturientinnen und Abiturienten erzielen Schnitt von 2,41. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Pressemitteilung des Hessischen Kultusministerium. 14. Juli 2017, archiviert vom Original am 7. November 2017; abgerufen am 4. November 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kultusministerium.hessen.de
  8. Hessens Schülerinnen und Schüler haben Schnitt von 2,37 erzielt. Pressemitteilung. (Nicht mehr online verfügbar.) Hessisches Kultusministerium, 19. Juli 2019, archiviert vom Original am 30. Oktober 2019; abgerufen am 29. Oktober 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kultusministerium.hessen.de
  9. Schülerinnen und Schüler erzielen den besten Notenschnitt seit Einführung des Landesabiturs | Hessisches Kultusministerium. Abgerufen am 2. August 2021.
  10. Hessens Schüler erzielen besten Notenschnitt seit Einführung des Landesabiturs. Abgerufen am 31. Dezember 2022.
  11. Schülerinnen und Schüler erzielen Notendurchschnitt von 2,25. Abgerufen am 31. Juli 2023.
  12. Rainer Schulze: Immer häufiger 1,0: „Die Glaubwürdigkeit des Abiturs ist in Gefahr“. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 31. Dezember 2022]).

Weblinks