Abfallschlüsselnummer

Die Abfallschlüsselnummer (ASN) dient der Klassifizierung von Abfällen auf der Basis der Abfallverzeichnis-Verordnung. Sie setzt sich aus sechs Stellen zusammen die aus drei Zahlenpaaren besteht:

  • 12 xx xx Entstehungsbranche 12
  • 12 34 xx branchentypischer Prozess 34
  • 12 34 56 numerische Aufzählung 56

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es offiziell die sechsstelligen Abfallschlüsselnummern, in Kraft getreten per 1. Januar 2002; zuvor waren es in Deutschland fünf Stellen. In Österreich gilt immer noch die ÖNorm S2100 für die Einstufung von Abfällen, die ebenfalls eine fünfstellige Nummer für die Abfälle vorsieht.

Beispiele:

  • 03 03 01 - Rinden- und Holzabfälle
  • 03 03 09 - Kalkschlammabfälle
  • 08 03 12 - Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 08 04 17 - Harzöle
  • 16 - Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
  • 16 06 - Batterien und Akkumulatoren
  • 16 06 01* - Bleibatterien
  • 17 - Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
  • 17 04 - Metalle
  • 17 04 03 - Blei

Die erste und letzte Zahl der Liste:

  • 01 01 01 - Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
  • 20 03 99 - Siedlungsabfälle a. n. g.

Abkürzungen:

  • a. n. g. = anderweitig nicht genannt
  • * = gefährlicher Abfall

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