8. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts

Der 8. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zehn Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.

Zuständigkeit

Der Senat ist im Geschäftsjahr 2019 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]

  1. des Rechts zur Regelung von Vermögensfragen (einschließlich der Rückenteignungssachen aus dem Beitrittsgebiet, die an einem vor dem Beitritt erfolgten Eigentumsverlust anknüpfen, und der Klagen auf Feststellung der Entschädigungsberechtigung), insbesondere nach dem Vermögensgesetz und der Anmeldeverordnung, ferner nach dem Investitions- und Investitionsvorranggesetz sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung,
  2. des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrechts,
  3. des Rechts zur Bereinigung von SED-Unrecht,
  4. des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Schadenfeststellungen,
  5. des Wirtschaftsverwaltungsrechts (einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts), soweit nicht einem anderen Senat zugewiesen,
  6. des Rechts des Außenhandels,
  7. des Währungs- und Umstellungsrechts,
  8. des Finanzdienstleistungsrechts,
  9. des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung,
  10. des Kommunalrechts einschließlich des Kommunalwahlrechts, soweit nicht das Schwergewicht bei Materien liegt, die einem anderen Senat zugewiesen sind,
  11. des Treuhandgesetzes, des Kommunalvermögensgesetzes und des Vermögenszuordnungsgesetzes,
  12. des Vergaberechts, soweit nicht ein anderer Senat zuständig ist,
  13. des Rechts der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft, soweit nicht dem 3. R-Senat zugewiesen, sowie sonstiger Fördermaßnahmen, soweit keine Zuweisung zu einem anderen Senat vorliegt,
  14. des Rechts der freien Berufe,
  15. des Kammerrechts, soweit nicht das Schwergewicht bei Materien liegt, die einem anderen Senat zugewiesen sind,
  16. des Personenbeförderungsgesetzes mit Ausnahme von Streitigkeiten über den Bau, die Änderung und die Unterhaltung von Betriebsanlagen für Straßenbahnen (§§ 28 bis 37 PBefG) und von Bau- und Betriebsanlagen für den Obusverkehr (§ 41 Abs. 1 und 2 PBefG), des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, mit Ausnahme der bereits terminierten Verfahren BVerwG 10 C 2.19 und 10 C. 3.19.

Besetzung

Der Senat ist mit den folgenden fünf Berufsrichtern besetzt:[1]

Vorsitzende

Nr.Name (Lebensdaten)Beginn der AmtszeitEnde der Amtszeit
1Martin Baring (1904–1989)30. Januar 195930. November 1972
2Horst Arndt (1912–1990)197330. November 1980
3Felix Weyreuther (1928–1997)1. Dezember 198131. August 1993
4Manfred Kleinvogel (1935–2008)1. September 199331. Oktober 1997
5Oswin Müller (* 1939)8. Januar 199831. Januar 2004
6Christoph Gödel (* 1945)3. Mai 200430. September 2010
7Klaus Rennert (* 1955)2. Mai 201130. Juni 2014
8Josef Christ (* 1956)1. Juli 201430. November 2017
9Klaus Rennert (* 1955)1. Dezember 20176. August 2018
10Ulla Held-Daab (* 1962)7. August 2018

Einzelnachweise

  1. a b Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2019 (abgerufen am 2. Oktober 2019; PDF, 104 kB)

Auf dieser Seite verwendete Medien

Bundesadler Bundesorgane.svg
Emblem des Bundesadlers als Logo der deutschen Bundesorgane