6. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts

Der 6. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zehn Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.

Zuständigkeit

Der Senat ist im Geschäftsjahr 2018 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]

  1. des Wehrpflichtrechts und des Zivildienstrechts, soweit es um die Heranziehung zum und die Entlassung aus dem Dienstverhältnis geht, einschließlich des Rechts der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes,
  2. des Rechts der Kriegsdienstverweigerung,
  3. des Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrechts,
  4. des Prüfungsrechts, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschließlich der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung,
  5. des Namensrechts,
  6. des Jugendmedienschutzrechts,
  7. des Rundfunkrechts einschließlich des Rechts der Rundfunkanstalten, des Filmrechts einschließlich des Filmförderungsrechts, des Rechts der neuen Medien und des Presserechts, soweit nicht der 7. Revisionssenat zuständig ist (vgl. dort Nr. 11),
  8. des Postrechts und des Telekommunikationsrechts,
  9. des Eisenbahnrechts, soweit am Verfahren die Bundesnetzagentur beteiligt ist oder die beteiligte Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesnetzagentur vertreten wird
  10. des Versammlungsrecht,
  11. des Polizei- und Ordnungsrechts mit Ausnahme der mit den Rechtsgebieten anderer Senate zusammenhängenden ordnungsrechtlichen Streitigkeiten,
  12. des Rechts der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche, soweit nicht dem 2. oder 5. Revisionssenat zugewiesen,
  13. des Waffenrechts,
  14. des Wahlrechts – mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts (10. Revisionssenat Nr. 1) – und des Rechts der politischen Parteien,
  15. des Parlamentsrechts,
  16. des Staatskirchenrechts einschließlich der Streitigkeiten nach den landesrechtlichen Sonn- und Feiertagsgesetzen,
  17. des allgemeinen Datenschutzrechts (insbesondere Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder),
  18. die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind.

Besetzung

Der Senat ist mit folgenden fünf Berufsrichtern besetzt:[1]

  • Vorsitzender: Ingo Kraft
  • Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Heitz
  • Beisitzer: Knut Möller, Carsten Hahn, Carsten Tegethoff

Vorsitzende

Nr.Name (Lebensdaten)Beginn der AmtszeitEnde der Amtszeit
1Walther Fürst (1912–2009)31. Oktober 195629. Februar 1980
2Hans Joachim Becker (* 1917)10. März 198030. November 1983
3Horst Gützkow (1920–2007)Dezember 198331. Januar 1987
4Charlotte Eckstein (1926–2001)3. Februar 198731. Januar 1991
5Norbert Niehues (1935–2017)1. Februar 199131. August 2000
6Franz Bardenhewer (* 1945)19. September 200030. April 2010
7Werner Neumann (* 1953)12. Mai 201030. April 2016
8Ingo Kraft (* 1961)23. Mai 2016

Einzelnachweise

  1. a b Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2018 (abgerufen am 18. April 2018; PDF, 100 kB)

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