Älvsborgs län

(c) Lokal_Profil, CC BY-SA 2.5
Wappen von Älvsborgs län
Karte

Älvsborgs län war eine schwedische Provinz, die zwischen 1664 und 1998 bestand.

Älvsborgs län waren ursprünglich nur die Harden von Vättle und Bollebygd sowie die damals zu Göteborgs län gehörenden Harden von Askims und Säfvedals zusammen mit Östra Hisingen. In der anderen Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde Älvsborgs län um Ale, Kullings, Väne, Bjärke und Flundre sowie einige Harden erweitert. Die Provinzgrenzen wurden später einigen Veränderungen unterzogen, doch mit Inkrafttreten der Satzung von 1680 war die bis 1998 gültige Grenzfestlegung vollzogen.

Sie umfasste, nach der Umstrukturierung von 1680, den südlichen und westlichen Teil der historischen Provinz Västergötland (mit Ausnahme Göteborgs) sowie die historische Provinz Dalsland. Residenzstadt war Vänersborg. In der Provinz lagen auch die Städte Åmål im Norden, Borås und Alingsås im Südwesten und Ulricehamn im Südosten.

Die Provinz ging 1998 mit den zwei Provinzen Skaraborgs län und Göteborgs och Bohus län in der neu gegründeten Provinz Västra Götalands län auf.

Siehe auch

  • Liste der Gouverneure von Älvsborgs län

Literatur

Auf dieser Seite verwendete Medien

Westgot oldprovinces.png
Autor/Urheber: Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Lunnen2009 als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., Lizenz: CC BY-SA 3.0
gamla länen som idag är västra götalands län
Älvsborg vapen.svg
(c) Lokal_Profil, CC BY-SA 2.5
Dieses Wappen wurde auf Grundlage dessen Blasonierung gezeichnet, die – als eine schriftliche Beschreibung – frei vom Copyright ist. Jede Darstellung die der Blasonierung entspricht gilt als heraldisch korrekt. So können mehrere unterschiedliche künstlerische Interpretationen des gleichen Wappens vorhanden sein. Der offizielle Entwurf, der vom Wappeninhaber verwendet wird, ist möglicherweise durch das Urheberrecht geschützt und kann in diesem Fall hier nicht verwendet werden.
Individuelle Darstellungen nach einer Blasonierung, können ein Copyright zum Künstler haben, müssen aber nicht notwendigerweise unter „Bearbeitungen“ fallen.