Wechselsteuermarken 1988
Relevante Bilder
Relevante Artikel
VerkehrsteuerVerkehrsteuern sind in der Finanzwissenschaft und Steuerlehre eine Steuergruppe, die als Steuerobjekt den Rechts- und Wirtschaftsverkehr besteuert. .. weiterlesen
StempelsteuerAls Stempelsteuern respektive Stempelgebühr bezeichnet man Abgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, die durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel und oft einer Stempelmarke erhoben werden. Dabei decken sich die Stempelsteuern im Wesentlichen mit den Verkehrsteuern. .. weiterlesen
Wechsel (Wertpapier)Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, bei Fälligkeit an einem bestimmten Zahlungsort eine bestimmte Geldsumme an den Aussteller oder einen benannten dritten Zahlungsempfänger zu zahlen. .. weiterlesen
StempelmarkeDie Verwendung einer Stempelmarke ist eine Art, Gebühren (Gebührenmarke), Steuern (Steuermarke) oder Abgaben, vor allem im Verkehr mit Ämtern, bargeldlos zu entrichten. Die so entrichtete Gebühr ist die Stempelsteuer. .. weiterlesen
SteuerAls Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen. Die Gruppe der Steuerpflichtigen umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet. .. weiterlesen