Wappen Freistaat Braunschweig


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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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Broschüre Wappen und Flaggen im Deutschen Reich herausgegeben vom Reichsinnenministerium 1928 einzusehen im Niedersächsischen Landesarchiv Staatsarchiv Wolfenbüttel (Archivalie D 260)
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 03 Feb 2024 18:36:04 GMT

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